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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (15. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verbandstag Deutscher Uhrengrossisten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- ArtikelWorauf warten Sie . . . .? 433
- ArtikelWir basteln eine Experimentier-Einrichtung für Uhren 434
- ArtikelVerbandstag Deutscher Uhrengrossisten 437
- ArtikelSteuerfragen 437
- ArtikelSprechsaal 439
- ArtikelVerschiedenes 440
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 442
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 442
- ArtikelGeschäftsnachrichten 445
- ArtikelBüchertisch 445
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 445
- ArtikelEdelmetallmarkt 445
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 446
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST Verbandstag Deutscher Uhrengrossisten Vom 3. bis 5. Juli 1932 hielt der Verband Deutscher Uhrengrossisten in Gotha seine diesjährige Tagung ab. Am 3. Juli fanden vorbereitende Sißungen statt, während am 4. Juli die Hauplverhandlungen und die Vorstandswahl durchgeführt wurden. Der 5. Juli diente Verhandlungen mit der Industrie. Am Montag sprach der Leiter der Verkaufsberatung für den Deutschen Uhrenfachhandel, HerrTümena, über die Zusammenarbeit zwischen dem Großhandel und der Verkaufsberatung. Der Redner wies darauf hin, daß die Verkaufsberatung ein Organ der Fabriken, des Groß handels und des Einzelhandels sei. Bisher habe man aber eine enge Zusammenarbeit nur bezüglich der Fabriken und des Einzelhandels feststellen können. In Kreisen des Großhandels sei man noch nicht genügend über die Ziele und Aufgaben der Verkaufsberatung unterrichtet. Da die Verkaufsberatung den Großhandel als einen wichtigen und bedeutsamen Zweig des Uhrengewerbes betrachtet, habe sie die Absicht, ein engeres Verhältnis zu den Grossisten zu schaffen. Die Verkaufsberalung erwarte vom Großhandel tätige Mitarbeit und Forderung. Der Referent ging auf den Frankfurter Vertrag ein und be tonte die Notwendigkeit, daß der Großhandel in seinem eigenen Interesse auch im Sinne des Frankfurter Ver trages arbeite. Dazu gehöre vor allem die Bekämpfung der Außenseiterkonkurrenz. Um die Mitarbeit des Groß handels nach außen hin sichtbar werden zu lassen, habe die Verkaufsberatung den einzelnen Grossisten eine Erklärung vorgelegt, deren Unterschrift die Grossisten verpflichtet, ausschließlich die Erzeugnisse der Fabriken zu führen, die den Frankfurter Vertrag unterzeichnet haben (Jung- hans, Kienzle, Mauthe, Thiel, Bössenroth). Während ein erheblicher Teil der Grossisten die Verpflichtung unter schrieben habe, seien von verschiedenen Großhandlungen Bedenken geäußert worden. Diese Bedenken haben sich auf die fehlenden juristischen Bindungen der Uhrmacher und auch darauf bezogen, daß die Außenseiterfabriken manche Waren billiger anbieten, als die Fabriken des Frankfurter Vertrages, Es sei von der Verkaufsberatung beabsichtigt, die Propaganda für den Frankfurter Vertrag bei den Uhrmachern zu verstärken, und es sei auch er wogen worden, einenTreurabaft für die Uhrenfachgeschäfte einzuführen. Die Frage, wieweit man den Grossisten gestatten könne, noch einen gewissen Prozenlsaß Außen seiterware in ihrem Sortiment zu führen, werde von der Verkaufsberatung ernsthaft geprüft werden. In der darauffolgenden Aussprache wurde von seiten des Großhandels darauf hingewiesen, daß der Großhandel die Forderungen stellen müsse, daß die Fabriken die direkte Belieferung der Uhrmacher einstellen und daß auch die Handelsmarkenorganisation ihre Propaganda für den ausschließlichen Bezug ihrer Mitglieder bei den einzelnen Vertriebsstellen einstellen sollen. Nach längeren internen Beratungen faßte der Verband Deutscher Uhrengrossisten folgenden Beschluß, der in der am 5. Juli stattgefundenen Sißung bekannfgegeben wurde: „Der Verband Deutscher Uhrengrossisten wird einen inhaltlich noch mit seiner Zustimmung fest zustellenden Verpflichtungsschein gutheißen. Der Verpflichtungsschein verliert seine Verbindlich keit am 31. Dezember 1932. Uber diesen Zeitpunkt hinaus bleibt er aber in Kraft, wenn 1. die Fabriken ihrerseits die Verpflichtung zur Belieferung aller dem Verband angehörenden Vertrags grossisten übernehmen; 2. die Verkaufsberalung durchseßt, daß die Fabriken des Frankfurter Vertrages die direkte Be lieferung der Uhrmacher einstellen; 3. der Verbandsvorstand zu der Überzeugung ge langt ist, daß die Uhrmacher die von ihnen unter schriebene Verpflichtung, nur Waren des Frankfurter Vertrages zu führen, in die Tat umgeseßt haben und die Grossisten dadurch eine Gegenleistung für die von ihnen übernommene Verpflichtung erhallen haben." In einer Besprechung, an der die Industrie, der Großhandel und der Zentratverband der Deutschen Uhr macher teilnahmen, ergab sich, daß die Industrie nicht geneigt ist, die Forderungen der Grossisten anzunehmen. Eine Einigung hierüber konnte auf der Tagung nicht er zielt werden. Die Verkaufsberalung wird über diesen Punkt noch weiter verhandeln. Unter der Zustimmung der Industrie wurde be schlossen, daß dem Großhandel ab 1. Juli dieses Jahres auf sämtliche Waren außer markenlosen Weckern, marken losen Wand - Kampf-Uhren und markenlosen Hausuhren ein Rabatt von 25 °/ 0 gewährt wird. Die Wahlen zum Vorstand ergaben die Wiederwahl des alten Vorstandes. Der Vorstand brachte zum Aus druck, daß er auch im neuen Geschäftsjahr, besonders im Hinblick auf die Wirtschaftskrise, mit Nachdruck die Interessen der Mitglieder vertreten werde. (I 877) iiimmmiiimiimimmiimmiimiiiiimiimmiimmimiMmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHmiiiimiimuimiiimmtiHMjmiiiimmiMmmiiiiiiiiimmiimmiiiiimiiiiiiimimmiiimMmuMiiimiiiiiiiiimiimiiiiiiiiiim Steuerfragen Bearbeite! von Pr. Hornung, Steuersyndikui des Zentralverbandcs der Deutsdien Uhrmodier (Eirtheitsverbandl Umsatzsteuerrechtliche Behandlung: einiger interessanter Geschäftsvorfälle, bei denen dem Uhrmacher häufig Zweifel aufkommen (Schluß aus Nr. 27) Die Scheideanstalt oder ein sonstiger Lieferant, der dem Uhrmacher Edelmetall verkauft, bleibt für das ver einnahmte Entgelt umsaßsteuerfrei. Bedingung ist dabei, daß der Bezieher des Edelmetalls sich im Besiß der Weiterveräußerungsbescheinigung befindet. Wenn ein Fabrikant zur Herstellung von Ringen oder sonstigen Gegenständen des Juwelenhandels Altgold oder Altsilber empfängt mit dem Anheimgeben, statt des er haltenen Edelmetalls anderes Gold oder Silber bei der Bearbeitung zu verwenden und zurückzugeben, so ist der Fabrikant nur umsaßsteuerpflichlig hinsichtlich der Leistung, zu der sich die Fabrik bei der Herstellung der Fertig fabrikate verpflichtet. Der Wert des vom Uhrmacher hin gegebenen Altmetalls wird nicht zum Entgelt gerechnet. Steuerbarer Umsaß ist also lediglich die Leistung, welche in der Be- oder Verarbeitung des empfangenen Edel metalls liegt. Das Altgold bildet nicht den Gegenstand des Umsaßes, da es dabei nicht auf Goldlieferung ankommt. Wird das vom Uhrmacher der Fabrik überlassene Gold nicht ganz für die Herstellung der Ringe benötigt, so wird der Ausgleich durch Rückgabe von Rohgold herbeigeführt. Reicht andererseits die vom Uhrmacher überlassene Menge Altgold für die Verarbeitung nicht aus, so ist der von der Fabrik für die Herstellung der Trauringe zusäß- lich mehr verwendete Teilwert in das steuerpflichtige Ent gelt einzurechnen. Bei der jeßigen hohen Umsaßsteuer ist, wenn ein Auftrag auf Herstellung von Fertigartikeln aus über lassenem Aitedelmetall erteilt wird, die Beschränkung
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