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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (22. Februar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Schutz des Einzelhandels im neuen Versteigerungsrecht
- Autor
- Scherer, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- ArtikelDer Schutz des Einzelhandels im neuen Versteigerungsrecht 105
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 107
- ArtikelUnvorteilhafte Reparatur oder neues Werk? 108
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 109
- ArtikelSprechsaal 110
- ArtikelSteuerfragen 110
- ArtikelVerschiedenes 112
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 114
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 115
- ArtikelFirmennachrichten 117
- ArtikelPersonalien 118
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 118
- ArtikelBüchertisch 118
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 118
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 118
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 60. JAHRGANG / BERLIN NW 7, 22. FEBRUAR 1935 / NUMMER 9 Der Schutz des Einzelhandels im neuen Versteigerungsrecht Von Dr. jur. Georg Scherer Durch Geseß vom 16. Oktober 1934 ist bekanntlich die Ausübung des Versteigerergewerbes von einer Er laubnis abhängig gemacht, die nur beim Nachweis des Bedürfnisses und der erforderlichen Zuverlässigkeit er teilt wird. Gleichzeitig hat das Geseß die Grundlage geschaffen zu einer für das ganze Reichsgebiet gleichen Regelung der Rechte und Pflichten, des Geschäfts betriebes, der Geschäftsführung der Versteigerer und ihrer Überwachung. Die Durchführungsverordnung vom 30. Oktober 1934 (RGBl. I, S. 1091) enthält daher nicht nur Vorschriften über die Vorausseßungen zur Erteilung der Erlaubnis, über deren Inhalt und über das Erlaubnis- verfahren, sondern auch die für die Tätigkeit der Ver steigerer zu beachtenden Grundsätze, insbesondere über die Durchführung der Versteigerungen im einzelnen. Die hierfür nunmehr geltenden Bestimmungen sind für den Einzelhandel deshalb von großer praktischer Bedeutung, weil im Laufe der lebten Jahre unter den aus dem Rahmen des Gewöhnlichen herausfallenden beschleunigten Warenveräußerungen die Versteigerungen aller Art fast den Ausverkäufen den Rang abgelaufen haben und der Einzelhandel ein erhebliches Interesse daran hat, diese anormalen Liquidierungen von Warenvorräten auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken. Mit Befriedigung darf festgestellt werden, daß die neuen Bestimmungen nach Möglichkeit Beeinträchtigungen des regulären Geschäftes durch Versteigerungen zu vermeiden suchen und daß ein wirksamerer Schuß des Einzelhandels gegen die Benußung von Versteigerungen zu unlauteren Machenschaften gegeben ist als nach dem bisherigen Rechtszustande. Ganz allgemein wird zunächst einmal eine größere Gewähr gegen mißbräuchliche Veranstaltung von Ver steigerungen zu Wettbewerbszwecken gegeben sein durch die Eernhaltung unzuverlässiger Elemente aus dem Ver steigerungsgewerbe, wie sie durch den Bedürfnisnachweis (§ 10 der Verordnung), die hohen Anforderungen in per sönlicher Hinsicht bei der Erlaubniserteilung (§11 der Verordnung) sowie durch die ständige Überwachung und die Möglichkeit der Zurücknahme und der vorläufigen Untersagung des Gewerbes (§§ 17 u. 18) gesichert ist. Auch die Beschränkung der Befugnis zu Versteigerungen auf einen bestimmten Bezirk (§ 2) und auf bestimmte Arten von beweglichen Sachen (§ 4) sowie die zum Teil schon bisher bekannten Vorschriften über die Geschäfts führung, über Versteigerungszeiten und Versleigerungs- räume, das Verbot des gleichzeitigen Betriebes von Handelsgeschäften und anderen Gewerben erschweren außerordentlich die Vornahme getarnter Versteigerungen, unsachgemäße und zur Verschleuderung führende Be handlung der Warenbestände, Täuschung des Publikums und andere Mißstände. Von größerem unmittelbaren Wert sind aber für Einzelhandel und Gewerbe die Grundsäße, die die Durch führungsverordnung für die freiwillige Versteigerung be weglicher Sadien aufstellt. Aus ihnen ergeben sich im Einzelfalle die Handhaben zur Verhinderung von Ver steigerungen, bei denen das Interesse der Allgemeinheit am Nichtzustandekommen den Vorrang verdient vor dem Interesse des Eigentümers der Bestände oder des Ver fügungsberechtigten an schneller Versilberung. Schon bisher waren in Preußen und einigen anderen Ländern auf Grund von Anordnungen gemäß § 38 der Reichs gewerbeordnung freiwillige Versteigerungen neuer Sachen einer polizeilichen Genehmigung unterworfen. Die neuen Vorschriften gehen erheblich weiter als die bisherigen; sie haben ferner den Vorzug, einheit liches Reichsrecht für das Versteigerungswesen zu schaffen und damit dem Einzelhandel in sämtlichen deut schen Ländern den gleichen Schuß zu gewähren. Im einzelnen sind folgende Neuerungen von Bedeutung: Die polizeiliche Genehmigung, die in der preußischen Anordnung vom 10. Juli 1902 nur für die Versteigerung neuer Sachen vorgeschrieben war, ist nach der neuen Reichsverordnung für die freiwillige Versteigerung aller beweglichen Sachen erforderlich (§ 43). Das ist von Bedeutung für wertvollere Gegenstände, wie Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände, Möbel, größere Einrichtungs stücke, Teppiche usw., deren Versteigerung für die ein schlägigen Fachgeschäfte auch dann sehr nachteilig sein kann, wenn es sich um gebrauchte Sachen handelt. Die Aufsichtsbehörden dürfen gemäß § 45 Ver steigerungen nur dann genehmigen, „wenn ein be sonderer sie rechtfertigender Anlaß ein wandfrei nachgewiesen ist“. Es ist also für die Zulässigkeit freiwilliger Versteigerungen eine allgemeine Vorausseßung festgelegt, wie sie etwa nach der UWG - Novelle vom 9. März 1932 für die sogenannten aus verkaufsähnlichen Veranstaltungen besteht. Damit hat das deutsche Versteigerungsrecht auf dem Gebiete der
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