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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (22. März 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Metallsammlung zum Geburtstag des Führers
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- ArtikelDas Ausbildungswesen im Uhrmacherhandwerk während des Krieges 89
- ArtikelBilder aus der neuen Bezirksfachschule Hamburg-Harburg 90
- ArtikelWelche Vorkenntnisse und Fertigkeiten sind notwendig für die ... 90
- ArtikelDas Institut für Uhrentechnik und Feinmechanik der Hansestadt ... 91
- ArtikelFür die Werkstatt 93
- ArtikelWochenschau der U 93
- ArtikelDie Metallsammlung zum Geburtstag des Führers 93
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 94
- ArtikelFirmennachrichten 94
- ArtikelPersonalien 94
- ArtikelInnungsnachrichten 94
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 13 DIE UHRMACHERKUNST 93 Tiic die WetUsiaü Staubschutz für Armbanduhren aus Cellophan Die Zange zum Abschneiden der Scharniere an den Ansatz bändern gehört heute schon zum festen Bestand des Uhr machers. Von dem gleichen erfinderischen Berufskameraden — Willy Schefflcr, Berlin —, liegt uns nun eine neue Idee vor, die diesmal einem nicht minder täglich wichtigen Problem zu Leibe rücken will. Bei Armbanduhren ist das Loch im Gehäuse für die Aufzug welle ein bequemer Staubdurch laß. Wenn auch Staubschutzrohre und Muffen, federnde Schutzringe und anderes mehr schon ver wendet werden, es gibt noch ge nug billige Uhren, deren Wellen durchlaß eine beträchtliche Ver ringerung vertragen könnte. Berufskamerad Scheffler be nutzt nun kleine, trapezförmige Cellophanplättchen, die mit einem kleinen Loch versehen sind. Die Aufzugwelle wird hindurchgesteckt und dann wird die Polie F um das W erk herumgelegt. Das Ganze kann mühelos in das Gehäuse gesetzt werden, da die Folie über haupt nicht aufträgt. Sie ist sehr zäh und reißt nicht, sie wirft sich auch nicht. Berufskamerad Scheffler bringt die Plättchen in Reihen zum Abtrcnncn unter dem Namen „Staubex“ in den Handel. Staubschutz aus Cellophan Dreikant — und Vierkant — feilen! Die Sammlung der „W'erkstattwinke“ bringt immer mehr praktische Winke zum Vorschein. So sendet uns jetzt Uhr macherlehrling Josef Steuer aus Oberreitau (1. Lehrjahr) ein kleines Werkzeug, das er zum Anfeilen der Dreikanten — an Gewindeschneidbohrern — und von Vierecken an Aufzugwellen benutzt. Der Grundgedanke des W erkzeuges geht klar aus der Zeich nung hervor: Auf die Welle — an der gefeilt werden soll — wird eine dreieckige Platte P aufgeklemmt. Sie ist durchbohrt und Hilfsmiifel zum Anteilen von Flächen mit zwei Backen B versehen, die durch die Schraube S zu sammengezogen werden können. Die Backen B werden bei den Führungsnieten N gehalten. In gleicher Weise kann auch eine viereckige Platte aufge spannt werden, wenn nicht die Flächen im Drehstuhl unter Be nutzung des Index angefeilt werden. k/ocUenscUau dec Neuordnung im Lehrlingswesen Auf Grund der Verordnung des Beauftragten für den Vier jahresplan über die Ausbildung von Fachkräften vom 13. De zember 1939 hat der Reichswirtschaftsminister die §§ 127 b und 130 a der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich geändert. Danach kann in Zukunft ein Lehrverhältnis ohne Einhaltung einer Frist nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nicht mehr zulässig, wenn die zu grunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei W'ochen bekannt sind. Die Lehrzeit für die einzelnen Handw'erksberufe wird vom Reichswirtschaftsminister festgesetzt. Abweichende Verein barungen bedürfen der Zustimmung der Handwerkskammer. Die Handwerkskammer kann im Einzelfalle Lehrlinge von der Inne haltung der Lehrzeit entbinden. Besteht ein Lehrling vor Ab lauf der Lehrzeit die Gesellenprüfung, so endigt in Zukunft das Lehrverhältnis ohne Rücksicht auf entgegenstehende Verein barungen spätestens mit Ablauf des Prüfungsmonats. Ein An spruch auf Schadenersatz oder Entschädigung wegen vorzeitiger Beendigung des Lehrverhältnisses besteht in diesem Falle nicht. Die V erordnung, die im „Reichsgesetzblatt“ Nr. 43 vom 12. März 1940 veröffentlicht wurde, ist am 15. März 1940 in Kraft getreten. Der Lehrvertrag von der Mutter unterzeichnet Als gesetzlicher Vertreter des Lehrlings unterschreibt nor malerweise der Vater den Lehrvertrag. Das wird beim kommen den Einstellungstermin vielfach deswegen nicht möglich sein, weil der Vater des Lehrlings zum Heeresdienst eingezogen ist und daher die Unterschrift nicht leisten kann. Es ergibt sich nun die Frage, ob in solchen Fällen ohne weiteres die Mutter des Lehr lings berechtigt ist, die Unterschrift abzugeben. Diese Frage ist zu bejahen, denn die Mutter übt nach den einschlägigen Be stimmungen des bürgerlichen Rechtes die elterliche Gewalt aus, wenn der Vater an deren Ausübung tatsächlich verhindert ist. Fine Verhinderung dieser Art liegt aber vor, wenn der Vater zum Heeresdienst eingezogen ist. Die Mutter ist in solchen Fällen berechtigt, an Stelle des Vaters den Lehr vertrag zu unterzeichnen. Erhebung des Säumniszuschlages Vom 1. April 1940 ab soll nach einem Erlaß des Reichs finanzministers vom 8. März 1940 von der Erhebung des Säum niszuschlages bei den von den Finanzämtern oder den Zoll ämtern erhobenen Steuern abgesehen werden, wenn der Steuer betrag, der der Berechnung des Säumniszuschlages zugrunde zu legen ist, weniger als 50 bei derselben Steuerart be trägt. Wird Stundung erst nach Eintritt der Fälligkeit beantragt und auch bewilligt, so ist der Zuschlag verwirkt und zu erheben, falls nicht Gründe für einen Billigkeitserlaß vorliegen. Gegen über der bisherigen Regelung unterscheidet sich der neue Erlaß dadurch, daß es keiner Mahnung oder öffentlichen Erinnerung an die Steuerzahlung bedarf. Grundsätzlich ist also der Steuer säumniszuschlag künftig zu entrichten, wenn der Fälligkeitstag der Steuer verstrichen ist, ohne daß Stundung beantragt und auch bewilligt worden ist. Die Metallsammlung zum Geburtstag des Führers Bei der Metallspende des deutschen Volkes wird Kupfer, Messing, Bronze, Blei, Zinn, Nickel und Neu silber (Neusilber-Alpaka) zusammengefaßt. Gold, Silber, Eisen und Zink sind davon ausgenommen. Zur Mobilisierung der Metalle wird durch die Be hörden, die Partei und die W ; ehrmacht der erste Schritt getan werden. Die freiwillige Sammelaktion des ganzen Volkes erfolgt in der Zeit vom 26. März bis 6. April 1940. Die Sammelstellen werden durch die Gemeinden öffent lich bekanntgegeben. Die Metallspende soll weder Gegenstände künstle rischen W^ertes, zu denen besonders handwerkliche und kunstgewerbliche Dinge gehören, noch Gebrauchsgegen stände umfassen, für die ein Ersatz notwendig wäre. Wohl aber kommt dafür eine ganze Reihe entbehr licher Gebrauchs- und Ausstattungsgegenstände in Be tracht. Es sei hier nur erinnert an metallene Dosen und Schalen, Kannen und Vasen, Becher und Krüge. Unter sätze und Tabletts, Teller und Schüsseln, Plaketten und Figuren, Halter und Ständer usw. Auch der kleinste Gegenstand wird als Spende willkommen sein. Allen Metallspendern wird eine Urkunde ausge händigt, die die Unterschrift von Generalfeldmarschall Göring trägt. Nach dem Kriege werden die Inhaber der Urkunde beim Erwerb von Metallw r aren bevorzugt w r erden. Es entspricht der absoluten Freiwilligkeit dieser Me tallspende- des deutschen Volkes, deren Ergebnis am 20. April dem Führer gemeldet wird, daß bei dieser Aktion nicht gesammelt wird. Jeder Spender wird die Gegenstände zu der Sammelstelle tragen, die für ihn zu ständig ist.
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