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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (14. Juni 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ausbildungsunterlagen und Werkstattwochenbuch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Werkstattwochenbuch - vom Lehrling aus gesehen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Lied vom Stammkunden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auch das Maßsystem ist wichtig!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- ArtikelWas kann mir der Reichsinnungsverband schon helfen? 173
- ArtikelAuszug aus der Verordnung über den Nachrichtenverkehr 174
- ArtikelNeuregelung Eisen und Stahl 175
- ArtikelHerrichtungskosten bei einem neu erworbenen Geschäftsgrundstück ... 175
- ArtikelAusbildungsunterlagen und Werkstattwochenbuch 176
- ArtikelDas Werkstattwochenbuch - vom Lehrling aus gesehen 176
- ArtikelDas Lied vom Stammkunden 176
- ArtikelAuch das Maßsystem ist wichtig! 176
- ArtikelFür die Werkstatt 177
- ArtikelBestrafung wegen irreführender Schaufensterdekoration 178
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 178
- ArtikelWochenschau der U 178
- ArtikelFirmennachrichten 179
- ArtikelPersonalien 179
- ArtikelWirtschaftszahlen 179
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 180
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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flusbüöungsunteriagen Dos tDerhftattroodienbudi _ unö tDerhftattcooriienbudi oom £ehrltng aus gefehen Betriebsführer und Lehrlinge müssen sie besitzen Der Reichsstand des deutschen Handwerks hat, bezugnehmend auf die Erlasse des Reichswirtschaftsministers, nach denen es dem Be triebsführer und Unternehmer auch im Kriege besonders zur Pflicht gemacht wird, seine Ausbildungsmaßnahmen nach den vom Reichs wirtschaftsminister genehmigten Ausbildungsunterlagen auszurichten, erneut angeordnet, daß die Ausbildungsunterlagen nicht nur im Besitz des Betriebsführers bzw. des Lehrherrn sind, sondern auch des Lehr lings. Was gehört nun zu diesen Ausbildungsunterlagen, so wie sie für das Handwerk in Frage kommen? Jeder Lehrherr ist verpflichtet, für seine Ausbildungsmaßnahmen als Unterlagen die fachlichen Vor schriften zur Regelung des Lehrlingswesens in seinem Handwerk zu be nutzen. Er kann aber die Lehre im Sinne dieser fachlichen Vorschriften nur durchführen, wenn er diese Vorschriften genau kennt. Er muß also, das ordnet der Reichsstand des deutschen Handwerks an, im Be sitz der für seinen Handwerksberuf geltenden fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens sein. Aber es genügt nicht allein, daß der Lehrherr die fachlichen Vorschriften kennt und besitzt, auch jeder Lehrling soll im Besitz dieser fachlichen Vorschriften sein. Der Reichsstand des deutschen Handwerks ordnet daher an, daß beim Beginn der Lehre vom Lehrherrn die für seinen Be ruf geltenden fachlichen Vorschriften dem Lehr ling auszuhändigen sind, wobei die Kosten für die Be schaffung der Lehrlingsvorschriften vom Lehrherrn zu übernehmen sind. Außerdem erhält der Lehrling bei Antritt seiner Lehre das Werkstatt wochenbuch. Die Führung des Werkstattwochen buches bildet eine der wichtigsten Grundlagen für die Beurteilung des Lehrlings in seiner ganzen Entwicklung, insbesondere aber auch in den Zwischenprüfungen und bei der Gesellenprüfung. Das Werkstatt wochenbuch wird vom Lehrling unter der Aufsicht seines Lehrherrn geführt, vom Lehrherrn, von den Eltern bzw. den Erziehern des Lehr lings sowie vom Lehrlingswart der Innung kontrolliert. So wird das W'erkstattwochenbuch zum Spiegelbild der beruflichen Entwicklung des Lehrlings während der Lehrzeit, aber in gewissem Sinne auch ein Maß stab für die Fähigkeit des Lehrmeisters bzw. der Lehrmeisterin, den Lehrling in die Techniken und Handfertigkeiten des von ihm erwählten Berufes einzuführen und in diesem auszubilden. Dem Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung muß ein ordnungs gemäß geführtes Werkstatt wochenbuch beigefügt werden. Ausnahmen von dieser letztgenannten Bestimmung kann die Handwerkskammer nur in denjenigen Fällen zulassen, wo sie ge mäß § 130 a Abs. 3 der Reichsgewerbeordnung auf den Nachweis einer ordnungsgemäßen Lehrzeit verzichtet hat. In einer der letzten Ausgaben der „Uhrmacherkunst“ schrieben wir über das W'erkstattwochenbuch. Da nun in den diesjährigen Auf gaben der Lehrlingszwischenprüfung auch das W'erkstattwochenbuch behandelt wurde, haben wir den Reichsinnungsverband des Uhrmacher handwerks gebeten, uns einmal Aufsätze vorbildlicher Lehrlingsarbeiten zur Einsicht vorzulegen. Der Reichsinnungsverband hat dieser Bitte entsprochen. Wir können Ihnen dadurch heute einmal einen kleinen Einblick in die Ansicht der Lehrlinge über das W^erkstattwochenbuch verschaffen: „Jede Arbeit bringt mir etwas anderes, besser noch, etwas Neues. Ob es eine Anfertigung oder ob es eine Reparatur ist, immer kommt etwas vor, was ich noch nicht kenne. Um diese Sachen in Zeichnungen und Niederschriften festzuhalten, ist das Werkstatt wochenbuch vorhanden. Auf die Dauer gestaltet sich das Werk stattwochenbuch zu einem selbstgeschaffenen Lehrbuch, das dem Lehrlingswart und auch der Innung jederzeit ein klares Bild über den Verlauf meiner Lehre gibt. Daneben ist das W'ochenbuch eine gute Übung im Aufsatzstil, im Schreiben und im Skizzieren. Am Ende einer jeden W'oche zeige ich das W'ochenbuch meinem Meister vor, der die Niederschrift nachsieht und die manchmal vorkom menden Fehler berichtigt.“ Hier noch eine andere Arbeit: „Seit dem 1. Oktober 1938 ist jeder Uhrmacherlehrling ver pflichtet, ein Werkstattwochenbuch zu führen. Im Werkstatt wochenbuch sind jede W'oche eine oder mehrere der bedeutendsten Arbeiten schriftlich niederzulegen und gegebenenfalls durch eine Zeichnung zu erklären. Durch die schriftliche Niederlegung der aus geführten Arbeit vertieft sich der Lehrling in dieselbe und lernt durch das systematische Durchdenken des Arbeitsvorganges und durch die Ausführung der Zeichnung den Werdegang der Arbeit vom LJrsprung bis zur Vollendung in allen Einzelheiten besser kennen. So wird jede Arbeit zu einem Erlebnis, während sie ohne Werkstattwochenbuch nur ein Mittel zum Zweck wäre. Beschreibe ich z. B. die Anfertigung eines Rades, so muß ich im Werkstatt wochenbuch auch die Teilung, den Teilkreisdurchmesser, den vollen Durchmesser und die Zahnzahl errechnen, während ich sonst viel leicht nach Tabellen gearbeitet hätte. Führt der Lehrling sein W'erk- stattwochenbuch ordnungsgemäß, so erzieht er sich selbständig zum Handwerker im wahren Sinne des Wortes und nicht zum Fabrik arbeiter, der nur seine angegebenen Maße und Tabellen kennt und so seine Arbeit mechanisch ohne große geistige Überlegung herstellt. So ist das W'erkstattwochenbuch ein Instrument zur Erziehung der Uhrmacherlehrlinge zu Handwerkslehrlingen im Sinne unserer großen Vorbilder Peter Henlein usw., die auch ohne Lehrbücher und Tabellen ihre genialen Erfindungen fertigstellten. Dieses ist die Bedeutung des Werkstattwochenbuches für den Lehrling; aber auch für die Überwachung des Leistungsstandes des Nachwuchses ist es von unschätzbarer Bedeutung. Durch Einsicht in das W'erkstattwochenbuch kann der Grad erkannt werden, den die Ausbildung erreicht hat. So liegt jederzeit ein klarer Überblick über die Leistungen des Lehrlings vor. Außerdem ist ein gut ge führtes W'erkstattwochenbuch ein selbst angefertigtes Lehrbuch.“ Z)as tHerhftattujodienbudi zum Preise von 1,50 zuzügl. 0,35 RM. Versandkoslen liefert Ihnen Derlag Der „Uhrmactierhunft“, fialle (Saale), mühlujeg 19 Popfdiedthonto: Ctipüg 169 33 Das £ieö oom Stammtuinöen Als für das kaufende Publikum noch „alles da“ war, da gab es nur wenige, die sich Gedanken darüber machten, welch wichtige Auf gabe der Geschäftsmann erfüllt, bei dem sie einkaufen. Kaum einer dachte wohl daran, daß der Begriff „Stammkunde“ eine gewisse Ver pflichtung in sich trägt, nämlich durch Kundentreue den Dispositionen seines Kaufmanns eines größere Festigkeit zu geben, seine Leistungs fähigkeit zu erhöhen. Erst der Krieg brachte durch die vorsorglichen Verteilungsmaß nahmen, durch die notwendigen Einengungen das Interesse des Käufers für „seinen Kaufmann“. Natürlich war er auch gern geneigt, aus der Tatsache des öfteren Kaufens eine Berechtigung für bevorzugte Be lieferung herzuleiten. Ganz Schlaue wechselten sogar ihren Kaufmann, um an verschiedenen Stellen als Stammkunde etwas besonderes angeln zu können. Solche „Herzchen“ kommen in einem Artikel des „An griff“ schlecht weg. Unter dem Titel „Wer ist Stammkunde?“ vertritt die Zeitung den Standpunkt, daß der Kaufmann nicht verpflichtet sei, die vorhandene Ware auf Verlangen abzugeben, soweit nicht aus reichende Mengen vorhanden sind. Viele Kunden haben keine Ahnung von der veränderten Rechts- und Sachlage während des Krieges und machen dann bei „ihrem Kaufmann“ erheblichen Spektakel. Der Kaufmann kann Ware abgeben, aber er muß es nicht. Es ist seine Aufgabe, Stammkunden und Spätkäufer zu versorgen. Die Ware soll nach Gründen sozialer Gerechtigkeit verteilt werden und nicht etwa an sogenannte „gute Kunden“, die es sich leisten können, alles zu kaufen, was man ihnen anbietet. Er wird sich hüten, seine W'arc böswillig zurückzuhalten, um direkte oder indirekte Kopplungsgeschäfte damit zu machen. Was nun eigentlich ein Stammkunde ist, konnte allerdings in diesem Aufsatz nicht genau formuliert werden. Er schließt mit dem Appell an den Gerechtigkeitssinn des Kaufmanns und an das ver ständnisvolle Verhalten des guten Kunden, der sich eben dadurch zum echten Stammkunden macht. Im Uhrmacherhandwerk kann der Stammkunde schon eindeutiger bezeichnet werden. Gründet sieh doch sein Verhältnis zum Uhrmacher von vornherein auf das Vertrauen zu dessen handwerklichen Leistungen, das sich dann auch auf die zum Verkauf bestimmten W aren erstreckt. Unser einwandfreies Denken und Handeln ist entscheidend für das Verhalten des Kunden. Sorgen wir dafür, daß er jetzt und auch nach dem Kriege freiwillig unser Stammkunde bleibt und nicht etwa dazu gezwungen wird durch die Verhältnisse der Zeit. fiudi öas lTla(3fiiftem fft auditig! Für das Zusammenwirken zwischen Uhrmachern und Furnituren- Großhandlungen ist außer den bereits behandelten Gebieten wohl noch auf die folgenden Punkte hinzuweisen, da auch sic für unser Fach von Wichtigkeit sind: Manchmal kommt es vor, daß ein Uhrmacher seine Furnituren bestellung, z. B. Federn, Zylinder usw., nach einem veralteten, von
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