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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (23. Mai 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 50 jähriges Geschäftsjubiläum in Kronberg (Taunus)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- ArtikelRevolution des Geistes 173
- ArtikelDie Ausbildung des industriellen Uhrenfacharbeiters 174
- ArtikelUhrenbau und Vierjahresplan 175
- ArtikelGanzer Einsatz führt zum Erfolg 176
- ArtikelZeitmessung und Entwicklung der Uhrentechnik in Deutschland 177
- ArtikelFür die Werkstatt 180
- Artikel50 jähriges Geschäftsjubiläum in Kronberg (Taunus) 181
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 181
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 182
- ArtikelFirmennachrichten 182
- ArtikelPersönliches 182
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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» l JAHRGANG / 1941 / N R. 21 "fl ll&w JI5i3|iE , ! B !8jSBg jg/- HF!NI/|r H LOHMV.N 0\'rilW 181 gleicht] :n der Uhrmi te und tland en mi$ it. , auf c > der h des A Wellt» truiertji Fall nt, wo|« :ite lie| seine! maßen Uerdinj nicht lie H nem 1 rächt. ironorij rit* Bö jähriges (jeschäftsjubiläum in Xronberg (Zaunus) Das im weiten Umkreis be kannte Uhren-, Gold- und Sil berwarengeschäft Heinrich Loh mann bestand am 1. Mai 1941 50 Jahre. Uhrmachermeister Heinrich Lohinann, der Grün der, ist am 13. Dezember 1866 in Grünstadt (Pfalz) geboren und kam nach erfolgreichen Lehr- und Wanderjahren nach Kronberg, wo er am 1. Mai 1891 sein Geschäft eröffnete. Aus kleinen bescheidenen Anfängen hat er es in unermüdlicher Schaffenskraft zum heutigen Ansehen entwickelt. Neben dem hervorragenden handwerk lichen Können war es auch seine Pfälzer Unbeschwertheit, die ihm einen großen Kunden- und Freundeskreis sicherte. Nach seiner Verheiratung erwarb Heinrich Lohmann das heutige Anwesen im Mittelpunkt des Taunusstädtchens. Stets mit der Zeit gehend, verbesserte und erweiterte er den Betrieb immer mehr. Im Jahre 1927 übernahm sein Sohn Wilhelm Lohmann das Geschäft. Noch kurz vor Ausbruch des Krieges konnte der jetzige Inhaber das Geschäft in großzügiger Weise nach neuzeitlichsten Ge sichtspunkten ausbauen und es damit zu einer Zierde der Stadt machen. TO&ehensdiau de# ,flt” -DCiuui Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl hat mit Wirkung vom 8. Mai 1941 die Herstellung von einer Reihe von Gegenständen aus Eisen und Stahl und den Handel mit diesen Gegenständen verboten. Damit der Uhrmacher einen Überblick bekommt, führen wir aus den Tabellen die wichtigsten Erzeugnisse auf: Uhrenhalter f. Kraft- u. Fahrräder Schaufenstereinrichtungen Schaufensterschienen Schaufensterständer Schaukästen Schemel Uhrenständer (auch drehbare) Vitrinen Werkzeugschränke und -kästen Kontrollanlagen (Wächter) Normaluhren Rundfunkuhren Turmuhren Uhren-Zentralanlagen Zeitschalter für Rundfunkgeräte Zeitzeichen-Empfänger Dekorationsleuchten Fassadenanstrahler Leuchtbuchstaben Leuchtröhrenanlagen Schaufensterwärmer Neon-Leuchtröhrenanlagen Reklamebeleuchtungen Reklamebuchstaben Schaufensterleuchten Schaukästen-Röhrenleuchten Soffittenleuchten Kunstgewerbl. Eisenwaren jed. Art Schreibtischbestecke Schreibtischgeräte Taschenpuderdosen Uhrhalter Zigarettenetuis Zigarrendosen Likörbecher Likörgarnituren Serviettenständer Konfektmesser Korkmesser Krebsmesser Radiermesser Reklamemesser Uhrkettenmesser Vergoldermesser Buttergabeln Drehplatten jeder Art Fischbestecke Konfektgabeln Konfektzangen Kuchenzangen Andenkenartikel Messerbänke Mokkakannen Mokkalöffel Mokkaservice Sektkrüge u. -kühler Serviettenringe Weinkühler Ornamente und Plaketten Reklameschilder (auch in Verbindung mit ört lichen, zeitlichen od. sonstigen Hinweisen) Reklameartikel, die durch eine Firmenbezeich nung als solche gekennzeichnet sind Stielbrillen und Vorhälter (Lorgnetten) Zur Wartezeit in der Invalidenversicherung Am 30. Juni 1941 läuft eine wichtige Antragsfrist ab! Durch das Gesetz über den weiteren Ausbau der Rentenversiche rung vom 21. Dezember 1937 sind die Wartezeiten m der Invaliden versicherung zur Angleichung an die Wartezeiten in der Angestellten versicherung von 2.50, 500 und 750 auf 260, 520 und 780 Beitragswochen erhöht worden. Es sind nun, insbesondere in der Kriegszeit, Fälle ein getreten, in denen Versicherte ihren Rentenanspruch verloren haben, w eil sie in Unkenntnis der Verlängerung der Wartezeit nur Marken bis Zu der vor Erlaß des Ausbaugesetzes erforderlichen Zahl verwendet haben, inzwischen invalid geworden sind und nunmehr infolge ihrer Invalidität keine Beiträge mehr nachentrichten können, also die ver längerte Wartezeit nicht mehr erfüllen dürfen. Um diese Härten zu beseitigen, bestimmt das Gesetz über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1941 (RGBl. I, S. 34 ff.), daß die frühere Wartezeit von 250, 500 und 750 Wochen beiträgen für alle Versicherungsfälle gilt, die vor dem 1. Januar 1941 eingetreten sind. Dabei ist folgendes besonders zu beachten: Ist ein Leistungsantrag bereits wegen Nichterfüllung der verlängerten Warte zeit rechtskräftig abgelehnt, so ist auf Antrag ein neuer Bescheid zu erteilen. Der Antrag ist aber nur bis zum 30. Juni 1941 zulässig! Ver sicherte, bei denen ein derartiger Fall gegeben ist, werden hierauf aus drücklich hingewiesen. Auch in einem anderen Fall bedarf es nach dem Gesetz über wei tere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlaß des Krieges der Antragstellung; es werden nämlich infolge des Mangels an Arbeits kräften in der gegenwärtigen Kriegszeit in weit größerem Umfang als früher auch wieder Rentner zur Arbeit herangezogen. Ihnen soll jedoch hieraus kein Nachteil entstehen; insbesondere sollen sie nicht be fürchten müssen, daß sie mit der Arbeitsaufnahme ihre Renten ver lieren. Daher schreibt das Gesetz vom 15. Januar 1941 vor, daß eine Invaliden- bzw. Angestelltenrente nicht deshalb entzogen werden darf, weil der Berechtigte während des Krieges erneut eine Tätigkeit aus übt. Soweit Invaliden- bzw. Angestelltenrenten wegen Wiederaufnahme einer Beschäftigung im Kriege bereits rechtskräftig entzogen worden sind, müssen sie auf Antrag wiedergewährt werden; Voraussetzung ist aber dabei immer, daß die Tätigkeit, derentwegen die Rente entzogen wurde, während des Krieges aufgenommen worden ist. Hier besteht jedoch für die Antragstellung keine Ausschlußfrist, so daß Anträge auf Wiedergewährung von Invaliden- bzw. Angestelltenrenten in diesen Fällen auch nach dem 30. Juni 1941 zulässig sind. Verlängerung der Weitergabefrist von Alt- und Bruchgold Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle hat am 14. Mai 1941 die Monatsfrist der Auflage A 4 der Allgemeinen Genehmigung C auf gehoben und statt dieser Frist eine Verwertungsfrist für das erworbene Metall von 6 Monaten festgelegt. Danach müssen die Uhrmacher, die im Besitz der Allgemeinen Genehmigung C sind, nunmehr das vom Letztverbraucher erworbene Alt- und Bruchgold innerhalb von 6 Mo naten der Verwertung zuführen. Die Uhrmacherschaft wird diese Anordnung begrüßen. Der „Uhr macherkunst“ sind wiederholt von Innungen und Berufskameraden Vor schläge unterbreitet worden, daß die Verwertungsfrist verlängert werde, weil sich hier und dort die Unmöglichkeit herausstellte, das erworbene Alt- und Bruchgold innerhalb eines Monats abzustoßen. Zollbehandlung von Sendungen an deutsche Zivilbehörden usiv. in den besetzten Gebieten Postsendungen aus dem (deutschen) Zollgebiet an deutsche Zivil behörden, Organisationen und Gliederungen (jj, Polizei, NSKK., NSFK., RAD., NSV., Organisation Todt, TN., NS. - Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ und Deutsches Rotes Kreuz) und ihre An gehörigen in den besetzten Gebieten, in Dänemark und dem General gouvernement sind von jeder Zollbehandlung befreit. Es sind daher keine Zollinhaltserklärungen, Exportvalutaerklärungen und statistische Anmeldescheine mehr erforderlich; die Sendungen werden auch nicht mehr auf ausfuhrverbotenen Inhalt geprüft („Wirtschaftsblatt der In dustrie- und Handelskammer zu Berlin“, Heft 19). Generaldirektor Helmut Junghans ist ein eifriger Förderer der gründlichen fachlichen Schulung seiner Gefolgschaft (Zu unserem heutigen Auf satz über: .Die Ausbildung des industriellen Uhrenfach arbeiters ") I III IBM 11 llll 111IIIIII
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