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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (4. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gefahren der gesetzlichen Haftpflicht im Uhrmacherhandwerk
- Autor
- Hahn
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Von der Werkstatt - zur Front
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- ArtikelDie Uhrmacherlehre im Leistungskampf 225
- ArtikelDie Gefahren der gesetzlichen Haftpflicht im Uhrmacherhandwerk 226
- ArtikelVon der Werkstatt - zur Front 227
- ArtikelAlte Sonnenuhren 228
- ArtikelBeitrag zur Geschichte des Wiener Uhrmacher-Kunsthandwerks 230
- Artikel20 Jahre Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit 232
- ArtikelGold 232
- ArtikelDie Reinigungsmaschine der Firma Rudolf Flume 232
- ArtikelEin neuartiger Uhrenkatalog 232
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 232
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 234
- ArtikelFirmennachrichten 234
- ArtikelPersönliches 234
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I 1 KU ■ist« Lei rli' ein «bt icht u g bei um n, ( nem iadi if C ind< i er ene satz J tten ich öde eha idel n tine bei ahrl arm ers abe ene 50 Vusihun; ung der 66. JAHRGANG / 1941 / NR. 27 22 7 lösten sich, und das Schild fiel herab. Ein darunter stehender Passant, der das Schaufenster besichtigte, erlitt eine schwere Schultcrverletzung, die seine Überführung in ein Krankenhaus er forderte. Entschädigung: 2400 3. Die Angestellte eines Uhrmachcrmcistcrs hatte nach Geschäfts schluß vergessen, den Wasserhahn eines Waschbeckens zu schließen. Das Wasser ergoß sich auf den Fußboden des ge mieteten Geschäftsraumes, den es vollständig durchnäßte, und drang dann in den darunter gelegenen Materialkcllcr einer Farbengroßhandlung. Der Fußboden mußte aufgerissen und voll ständig neu gelegt werden, während von den Farbenfässern der größte Teil unbrauchbar wurde. Entschädigung: 5600 'Jl)l. 4. Vor dem Laden eines Uhrmachers hatte sich eine eiserne Stufe gelockert, deren Reparatur der Handwerksmeister infolge Ge- sehäftsüberlastung nicht sofort veranlassen konnte. Als ein Kunde auf die Stufe trat, kippte diese. Der Kunde kam zu Fall und erlitt eine schwere Beinverletzung. Es handelte sich um einen Arzt, der seine ausgedehnte Praxis längere Zeit nicht wahrnehmen konnte. Entschädigung: 4180 5. Die Ehefrau eines Uhrmachers warf beim Verlassen des Eisen bahnabteils die Tür mit voller Wucht zu, ohne darauf zu achten, daß hinter ihr ein mitreisender Kaufmann ebenfalls aussteigen wollte. Dem Kaufmann wurden zwei Finger der linken Hand ge quetscht, so daß sie abgenommen werden mußten. Bei der offen sichtlichen Unachtsamkeit der Frau war die Haftpflicht gegeben. Entschädigung im Vergleichswcgc: 8000 6. Die Hausangestellte eines Uhrmachers war beauftragt, das Schau fenster zu putzen; sic benutzte dazu eine ihr zur Verfügung ge stellte schadhafte Leiter. Der Uhrmacher kannte die Schad haftigkeit der Leiter, hatte aber vergessen, den Mangel ab zustellen. Die Hausgehilfin brach mit der Leiter zusammen und stürzte auf die Straße, wo sie mit einer schweren Beckcnvcf- letzung liegen blieb. Entschädigung: 6710 r Jl)l. 7. ln einem Uhrengeschäft kam ein Kunde im Winter auf dem etwas glitschigen, nicht ordnungsmäßig gesäuberten Boden zu Fall und stürzte gegen einen Glasschrank. Er brach den rechten Oberarm und hatte lange mit dessen Heilung zu tun. Der Ver unglückte, der von Beruf Schlosser war, erstritt im Prozeßwege für die Verminderung seiner Erwerbsfähigkeit eine lebenslängliche Rente von jährlich 300 8. Ein Uhrmacher bot seinem Besuch versehentlich einen Sessel arv von dem er wußte, daß er schadhaft war. Der Sessel brach zu sammen. Der Besucher zog sich durch den Fall eine Sehnen zerrung zu, die ihn monatelang an der Ausübung seines Berufes hinderte. Kurkosten und Erwcrbsverlust erforderten an Entschädigung: 3000 Jl)L 9. 10. Ein Lehrling radelte mit dem Geschäftsrad, ohne zu klingeln, um eine Straßenecke; dabei fuhr er gegen einen Straßenpassanten. Dieser stürzte und erlitt erhebliche Verletzungen. Entschädigung: 1750 Auf der Plattform einer Straßenbahn stand ein Handwerks meister mit brennender Zigarre. Infolge einer Unvorsichtigkeit bei einer Kurve stieß er einem Mitfahrenden so unglücklich in das linke Auge, daß dessen Sehkraft verloren ging. Entschädigung: 5700 jR)l. Diese Aufzählung von Schadenbcispielcn ließe sich in beliebiger Weise fortsetzen. Die geschilderten Schadenfälle werden sieh in den verschiedensten Abwandlungen immer wieder ereignen. Jeder Haft pflichtschaden erfordert natürlich nicht immer bedeutende Leistungen. Allein die Tatsache, daß zu jeder Zeit erhebliche Schäden eintreten können, ist Grund genug, die Bedeutung der Haftpflichtversicherung für das Uhrmacherhandwerk unter Beweis zu stellen. Das Wesen der Haftpflichtversicherung besteht nämlich gerade darin, den Uhrmachermcistcr vor eigenem Vermögcnsvcrlust zu schützen, wenn er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbcstimmungen privatrechtlichen Inhalts einem Dritten gegenüber Schadenersatz zu leisten hat. Die Haftpflichtversicherung nimmt dem Handwerker die Sorgen und finanziellen Lasten ab, die ein Haftpflichtschaden in der Regel mit sich bringt. Sie gewährt aber auch Schutz gegen unberech tigte Ansprüche. Gegen letztere sogar erforderlichenfalls durch Füh rung des Rechtsstreites unter Übernahme aller durch ihn entstehenden Kosten sowie der vom Gericht eventuell angeordneten Sicherheits leistungen und Hinterlegungen. Kurz gesagt, die Haftpflichtversicherung bezweckt, daß der Uhr machcr, wenn ihn ein Haftpflichtschaden trifft, sich nach wie vor un beschwert und durch nichts abgehalten seinem Handwerksberuf widmen kann. Die Beiträge für die Versicherung sind im allgemeinen sehr ge ring. Die Haftpflichtversicherung hat sich daher zu einem unentbehr lichen Mittel besonders zum Schutz der Gewerbetreibenden heraus gebildet. ;n I sbec Don Der EDerhftatt — juc Jront JS S< d I war 182t fällig Aufn.: Privat Aufn. : Atlantic, Berlin t \V: :rt. ein 1 1 if Überall marfthierp Du mit, Berufshameraö, hämpftep in Polen unö normegen, in Belgien, in Jrnnhreich, fchlugp Den Jeinöim Gcledienlanö. nun bip Du im fiampf mit Dem bolfctiemiflirdien TBeltfeinD. - Deine Berufshameraöen finö mit Dir unö begleiten Ditii ‘nnot unö Gefahr. Deine ttlerhpatt i(t gefthloffen, Dein Eaöen oermai(t, öoth eines Inges öffnep Du ihn mit Der Jreuöe öes Sieges, ßu ha|t ihn Dann mit erhämpft. Du bi|t Dabei geroefen, Du hap geholfen, Europa ju befrein. ß-fl
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