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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (4. Juli 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- ArtikelDie Uhrmacherlehre im Leistungskampf 225
- ArtikelDie Gefahren der gesetzlichen Haftpflicht im Uhrmacherhandwerk 226
- ArtikelVon der Werkstatt - zur Front 227
- ArtikelAlte Sonnenuhren 228
- ArtikelBeitrag zur Geschichte des Wiener Uhrmacher-Kunsthandwerks 230
- Artikel20 Jahre Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit 232
- ArtikelGold 232
- ArtikelDie Reinigungsmaschine der Firma Rudolf Flume 232
- ArtikelEin neuartiger Uhrenkatalog 232
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 232
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 234
- ArtikelFirmennachrichten 234
- ArtikelPersönliches 234
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Es ist selbstverständlich, daß in diesem Fall auch die Verkleinerungen der Kriegsauszeichnungen des Weltkrieges sich auf der gleichen Hohe der Qualität halten müssen wie die Ver kleinerungen der Auszeichnungen des Großdeutschen Reiches. 6. Mit den Kriegsauszeichnungen dürfen nicht kombiniert werden die österreichische ungarische und bulgarische Kriegserinnerungs- medaille des Weltkrieges, da diese keine eigentlichen Auszeich nungen sind. 7. Das Frontkämpferkreuz des Weltkrieges ist nur dann zugelassen wenn die Frontkämpfereigenschaft des Trägers der Nadel nicht aus sonstigen Ehrenzeichen hervorgeht (z. B. Verwundetenabzeichen). 8. Das EK 2 1939 ist nur als kleine Bandschleife, nicht als Einzel kreuz an der Nadel zugelassen, da sonst Verwechslungen mit dem EK 1 1939 möglich sind. In Zusammensetzung mit dem Verwundetenabzeichen darf das EK 2 1939 als Kreuz angefertigt werden. Inhaber des EK 1 und 2 1939 tragen an der Nadel beide Kreuze nebeneinander, wobei das eine Kreuz ein wenig über dem anderen liegt. Dasselbe gilt für die In haber der beiden Eisernen Kreuze von 1914 mit der einen oder den beiden zugehörigen Spangen. Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes kann entweder an einer kleinen Bandschleife oder mit den Kreuzen 1. und 2. Klasse zusammen in entsprechender Größenabstufung getragen werden. Das Ritterkreuz mit Eichenlaub oder mit dem Eichenlaub mit Schwertern kann, da es zu Verwechslungen keinen Anlaß gibt, auch einzeln angefertigt werden. 9. Die Aufstellung einer ins einzelne gehenden Liste der zu gelassenen Zusammenstellungen bleibt Vorbehalten. Abschließend wird bemerkt, daß sich die vorstehenden Richtlinien selbstverständlich nicht auf die kleine Ordensschnalle beziehen. An dieser sind sämtliche dem Träger verliehenen Orden und Ehrenzeichen, »weit sie an der Ordensschnalle zu tragen sind, in der vorgeschriebenen Reihenfolge zusammenzustellen. Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers hat der Firma Otto Schickle, Pforzheim, Zerennerstraße 35, mit sofortiger Wirkung die Herstellung und den Handel mit Orden und Ehrenzeichen, die nach dem 30. Januar 1933 gestiftet sind, sowie deren Verkleine rungen, ebenso die Anfertigung von entsprechenden Stanzen untersagt. Verboten sind der Firma ferner die Anfertigung und der Vertrieb von kombinierten Verkleinerungen, in denen Orden und Ehrenzeichen der 'orbezeichneten Art enthalten sind, sowie die Anfertigung und der Vertrieb von Ordensschnallen jeder Art, die ganz oder zum Teil Bänder der vorbezeichneten Orden und Ehrenzeichen enthalten. Wer Anferti gungen der genannten Art weiterhin von der Firma Schickle bezieht, macht sich strafbar. Einfuhr aus dem neutralen Ausland Wie die Außenhandelsstelle für den Niederrhein, Düsseldorf, mit- , e , gehren sich in letzter Zeit in erheblichem Umfang die Fälle, daß eutsche Firmen im neutralen Ausland, besonders in den uns verbün den und befreundeten Staaten, W areneinkäufe tätigen, ohne sich über le n °twendigen Voraussetzungen für die Einfuhr als solche im klaren fu se > a - Oft sind bereits Abmachungen getroffen, die bei näherer Prü- '*8 nicht verwirklicht werden können. Um die sich daraus ergebenden *iebsamen Folgen zu vermeiden, ergeht die Bitte, sich in solchen a gen mit der Außenhandelsstelle in Verbindung zu setzen, die die lr men über die notwendigen Formalitäten gern unterrichtet. Zahlungen im Waren- und Kapitalverkehr mit Kroatien R ur >derlaß 50/41 DSt./l8/41 RSt. gibt der Reichswirtschafts- St t v Grundsätze des am 30. Mai 1941 mit dem Unabhängigen be*d .? atiei U ^geschlossenen Abkommens über die Regelung des de' e [?f'*'R en ^ a hlungsverkehrs bekannt. Danach sind Zahlungen für i ” a ren-, Kapital- und sonstigen Zahlungsverkehr über das Ab- Kuj^J 1 zu gelassen. Wegen der Einzelheiten wird auf den genannten verwiesen. dth e neue Methode zur Gewinnung von Nickel Die ~' e , J a P a nische Nachrichtenagentur Domei br richtet über den er- 'lirekl n Abschluß der -Arbeiten von Dr. Hisaharu Komatsubara, des ^ jors der Münzmetallforschungsanstalt von Osaka. Es handelt sich ?a h| ei f? neu . es Verfahren zur Gewinnung von Nickel, bei dem die Mehr- «i C |,j- er b'sfier verwendeten Zwischenstufen fortfällt und der Prozeß mii Die IT Wesent * ic hen auf die Verschweflung und Elektrolyse beschränkt. . i-Jitnj 0sten sollen sich auf weniger als ein Sechstel der bisherigen Auf- > ew Un ßen belaufen bei einem halb so großen Zeitaufwand. D n nene Nickel sei von einer 100 prozentigen Reinheit. Institut für Uhrentechnik und Feinmechanik in Hamburg-Harburg Das Institut für Uhrentechnik und Feinmechanik irf Hamburg-Har- urg, an dessen Entstehungsgeschichte der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks nicht unwesentlich beteiligt ist, wurde jetzt zur l orschungsstelle des Vierjahresplanes erhoben. Zum Leiter des In stituts für Uhrentechnik und Feinmechanik wurde Professor Rudolf S e w i g , Hamburg, berufen. Bekanntlich ist die Bezirks - Uhrmacherschule Hamburg - Harburg eine Abteilung des Instituts für Uhrentechnik und Feinmechanik. Bericht über die erste Arbeitstagung des Reinigungsmittelausschusses Der Reinigungsmittelausschuß der Fachgruppe Uhren und Uhren bestandteile, Großhandel und des Reichsinnungsverbandes des Uhr macherhandwerks trat am 17. Juni 1941 zu seiner ersten Arbeitstagung in Berlin zusammen. Außer Vertretern der Fachgruppe und des Reichs- mnungsverbandes waren einige Sachverständige vom Großhandel und vom Uhrmacherhandwerk eingeladen. Den Herstellern der Maschinen war Gelegenheit gegeben, an dieser Tagung teilzunehmen, um ge gebenenfalls Aufklärung zu geben und zu den Ausführungen Stellung zu nehmen. Zur Prüfung lagen die Maschinen der Firmen Jacob, Leipzig, Flume, Berlin, und Urema, Eßlingen (Neckar), vor, ferner die Reinigungsmittel „Lavarin“, „Nimdi", „Hewalin“, „Urema 6 K“ und „Melior“. Die Technische Abteilung des Reichsinnungsverbandes des Uhr macherhandwerks hatte eine Vorprüfung aller Maschinen und Reini gungsmittel vorgenommen. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde zunächst eingehend besprochen. Alsdann fanden die praktischen Vorführungen der Maschinen und Reinigungsmittel statt. Das Ergebnis der Prüfungen und Vorprüfungen ergab für alle drei Maschinen und fünf Reinigungs mittel, die zum Teil in Verbindung mit den .Maschinen geprüft wurden, die Note „geprüft und zugelassen“. Der Verlauf und das Ergebnis der Sitzung unterstrichen die Not wendigkeit und Nützlichkeit dieser Maßnahme für das Gewerbe. Zur Umbenennung ostdeutscher Städtenamen Die Reichsbahn bittet alle Verkehrstreibenden, bei Aufgabe von Sendungen nach Orten in den eingegliederten Ostgebieten, deren Um benennung kürzlich bekanntgegeben wurde, bis auf weiteres noch die bisherigen Ortsnamen als Empfangsbahnhof anzugeben, da sonst leicht Irrtumer und Fehlleitungen erfolgen können. Die neuen Bahnhofs bezeichnungen der umbenannten Orte werden von der Deutschen Reichsbahn laufend bekanntgegeben. Erweiterter Ausbau des Berufserziehungswerkes der DAF. Wie das Amt für Berufserziehung und ßetriebsführung der Deut schen Arbeitsfront berichtet, wurde in diesen Wochen ein neuer Zweig der Aufbaustufen der Berufserziehungswerke für Erwachsene entwickelt. Es handelt sich um den beruflichen Vortragsdienst für Betriebsführer und andere betriebliche Führungskräfte sowie für solche Besucher der Berufserziehungswerke, die aus den Grund- und Aufbaustufen heraus wachsen. Sechzig hervorragende Betriebsführer, Wissenschaftler und andere führende Persönlichkeiten haben ihre Mitarbeit als Vortragende zugesagt und werden über ihre Fachgebiete innerhalb des beruflichen Vortragsdienstes des Deutschen Berufserziehungswerkes im gesamten Reich sprechen. Im Vordergrund der Vortragsreihen stehen Gebiete der Betriebspsychologie, der Betriebswirtschaftslehre, der Arbeitsvor bereitung, des Geld- und Kreditwesens, der Außenhandelsentwricklung, der Geopolitik sowrie volkswirtschaftlichen Fragen, die das neue Europa angehen. Der Einsatz des beruflichen Vortragsdienstes ist bereits er folgt und wird im Herbst dieses Jahres seine volle Wirksamkeit er fahren. Einfuhr von Geldwerten jeder Art nach Italien Die italienische Postverwaltung gibt bekannt, daß die Einfuhr von Geldwerten jeder Art nach Italien nur auf dem Postwege an die An schrift der Bank von Italien oder an bevollmächtigte italienische , Banken gestattet ist. Derartige Werte werden bei den Banken gut geschrieben, ihre Verwendung unterliegt der Genehmigung des „Istituto Nazionale per i cambicon l’estero“. Die Einfuhr von jugoslawischen und griechischen Staatsscheinen und Banknoten, trockenen Wechseln, Schecks und allen in jugoslawi scher oder griechischer Währung ausgestellten Wertpapieren — mit Ausnahmen von Aktienpapieren — ist verboten. Verpflichtung zur Vorlage des Arbeitsbuches Die Verordnung über das Arbeitsbuch verpflichtet den Unter nehmer, sich von seinen Gefolgschaftsmitgliedern unverzüglich das Ar beitsbuch übergeben zu lassen, und bestraft jeden Betriebsführer, der vorsätzlich oder fahrlässig ein Gefolgschaftsmitglied beschäftigt, das ihm das Arbeitsbuch nicht vorgelegt hat. Aus diesen gesetzlichen Be stimmungen ergibt sich, wie das Landesarbeitsgericht Krefeld am i■■ ■■■■■■ mii 11 ■ i■ 11 ii \
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