Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (8. August 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- ArtikelDas Handwerk als politisches Problem der Völker 273
- ArtikelKarl Helmer † 275
- ArtikelWarenkunde für den täglichen Gebrauch 275
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 276
- ArtikelFrohe Fahrt über Schlesiens Berge 277
- ArtikelDie Deutsche Arbeitsfront, Fachamt Das Deutsche Handwerk, ... 278
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 278
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 279
- ArtikelInnungsnachrichten 280
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 280
- ArtikelAnzeigen 280
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
hrmachi -Mus "als au| "') bekj Ihandel •bindlicl unter ;n Best 3 Ml hab ' bishe klärunj dieser wird \ von I “(i 955) - und führun (Mitt, :n Garjn eine ibe de Die tliche, löpfui e hab irt, da derun ie En It ein Einsic renve den Uhr die Zfk mde sch eftüi! iufig ingsg "ilf n, di ,verb( je Cj Mn tlich er ihkr oh e r oi der diesefse» dien r in ndcnjsaf 1 licht a im nit u ■eifei rtic erbaf) >U'i den. JAHRGANG / 1941 / NR. 32 279 im Kriege und im Frieden Beginn des Lehrganges: Voraussichtlich am 1. Oktober 1941 10 Uhr. Ende des Lehrganges: 12. Oktober 1941, 16 Uhr. Teilnahmebedingungen : a) Zu dem Meistervorbereitungslehrgang werden zugclassen Volks deutsche Uhrmacher, die in absehbarer Zeit ihre Meisterprüfung im Uhrmacherhandwerk ablegen wollen. Auch Uhrmacher, die noch keine Gehilfenprüfung abgelegt haben, aber seit einer Reihe von Jahren das Uhrmacherhandwerk ausüben, können am Lehr gang teilnehmen. Volksdeutsche Uhrmacher des Reichsgaues Danzig-Westpreußen können unter denselben Bedingungen an diesem Lehrgang in 1 osen teilnehmen. b) Es ist für den Lehrgang eine Gebühr von 20 m bei Beginn des Lehrganges zu entrichten. Lehrplan und Lehrkräfte: Reichsinnungsmeister Flügel : Aufgaben des Uhrmacherhandwerks (2 Stunden). Der Bezirksinnungsmeister des Reichsgaues Wartheland und ge gebenenfalls der Bezirksinnungsmeister des Reichsgaues Danzig- Westpreußen für das Uhrmacherhandwerk: Die Aufgaben des l T hrmacherhandwerks und seine Organisation im Gau Wartheland bzw. Danzig-Westpreußen. Gewerbeoberlehrer Brauns: I'ach theoretischer Unterricht, unter anderem Fachzeichnen, Fach rechnen, \\ erkstoffkunde, Grundbegriff der Elektrizität usw. Schulungsleiter Müller: Lachpraktischer Unterricht mit Vorführungen. Unterkunft und Verpflegung: Die Flandwerkskammer Posen und der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks sind bemüht, die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung so preiswert wie möglich zu gestalten. Anmeldung zu dem Lehrgang: Volksdeutsche Uhrmacher der Reichsgaue Wartheland und Danzig- Westpreußen, die sich an diesem Lehrgang zu beteiligen beab sichtigen, wollen sich beim Reichsinnungs verband des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 8, Markgrafen straße 35, schriftlich anmelden, und zwar bis spätestens zum 1. September 1941. Der endgültige Termin des Lehrganges wird nach Meldungsschluß in der Fachpresse bekanntgegeben. etr. Tarifordnung für das Metallhandwerk im Wirtschaftsgebiet Hessen Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen .,1 'ließ am 2. Juli 1941 eine Tarifordnung für das Metallhandwerk. Sie ki [faßt auch das Uhrmachergewerbe. Wir bitten alle Betriebsführer, die ui hrmacher beschäftigen, sich diese Tarifordnung zu beschaffen, da sie nti ir unser Gewerbe eine verbindliche Regelung der Arbeitsbedingungen Hilft. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. toorzugte Behandlung cri tr von Kriegerfrauen geführten Betriebe Durch die Initiative der Führung des Einzelhandels ist den deutschen •ufmannsfrauen wiederholt der Beweis geliefert worden,, daß sie im n ege mit ihrer teilweise recht schweren Arbeit nicht allein stehen, jen . euer dj n ß s werden ihnen in einer Reihe von Bezirken — soweit sie in- ri n Einziehung des Mannes den Betrieb selbständig weiterführen — u fklcbezettel zur Verwendung im Schriftwechsel zur Verfügung ge ölt. die mit den Unterschriften des Gauwirtschaftsberaters und der nterabtei 1 ung Einzelhandel der betreffenden W irtschaftskammer ver- .j*, 1 ! 1 s ' nt l- Diese Zettel haben folgenden Inhalt: „Der Inhaber dieses \ oiH Triebes befindet sich bei der Wehrmacht; es wird daher um bevor- *8te Belieferung und Abfertigung dieses Betriebes gebeten.“ Die Auf- e j>ezettel werden in den meisten Fällen hoffentlich ihre Wirkung lc "t verfehlen, denn solche Kaufmannsfrauen haben zweifellos die be ll inuere Hilfsbereitschaft ihrer Lieferanten und der mit ihnen zu- iBunenarbeitcnden Behörden in besonderem Maße verdient. Einige Jftschafts- und Ernährungsämter haben übrigens auch der Anregung Sprüchen, die Markenabrechnung der Betriebe obiger Art bevor- |t vorzunehmen, um für die Kriegerfrauen die Wartezeiten ab- u rzen. L’m auch im Ladeninnern den Kunden zum Bewußtsein zu n 8en, daß der betreffende Betrieb nicht unter der gewohnten Leitung S ' Ch ß ? le 8® ntlich ..? uch entsprechende Hinweisschilder als Aushän0eschil S i en 'f . VVirtschaftsk ammerbezirk sind einheitlich Aushangeschddcr für die Ladentur und das Ladeninnere mit dem Hin- \i C u 7 w ["habeir dieses Betriebes ist zum Wehrdienst einberufen. Nehmt Rücksicht! angefertigt worden. Auch von ihnen ist zu er holten, da 15 sie die erwünschte Beachtung finden. Verwechslung ähnlich lautender Postorte In 'etzter Zeit werden häufig Postsendungen, die nach Breslau— Lissa gehören, nach Lissa (Wartheland) geleitet oder umgekehrt. Sie erleiden dadurch erhebliche Verzögerungen. Die Ursache liegt in vielen ballen in der unvollständigen Angabe des Bestimmungsorts Mitwirkung des Staatsanwaltes in bürgerlichen Rechtssachen 1941 erging ein Gesetz der Reichsregierung von sehr großer Tragweite. Danach ist der Staatsanwalt berechtigt, in bürger lichen Rechtssachen der ordentlichen Gerichte mitzuwirken. Seine Auf gabe ist es, in den Verfahren vor den ordentlichen Gerichten Belange der Volksgemeinschaft geltend zu machen. Postnachnahme und Postauftragsdienst mit der Untersteier mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains Vom 1. August 1941 an nehmen alle Ämter und Amtsstellen in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains am Postnachnahmedienst und am einfachen Postauftragsdienst (Postaufträge zur Geldeinziehung) nach innerdeutschen Vorschriften und Ge bühren teil. Unterbrechung des Postaniveisungsdienstes nach der Slowakei Der Postanweisungsdienst nach der Slowakei ist bis auf weiteres vorübergehend eingestellt worden. Keine ungesetzliche handwerkliche Betätigung Eine außergewöhnliche Zeit verlangt außergewöhnliche Maß nahmen. Als solche können die vor einiger Zeit vom Reichsstand des deutschen Handwerks im Einvernehmen mit dem Reichswirtschafts- mimster erlassenen Erleichterungen für die selbständige Arbeit älterer Handwerker während des Krieges bezeichnet werden. Handwerker sind knapp. Wenn sich daher ein älterer Handwerker, der sich schon der verdienten Ruhe hingegeben hat, erneut zur Ver- fiigung stellt, um zu seinem Teil eine Notlage mildern zu helfen, so ist das nur zu begrüßen. Außer einem Einsatz als Gefolgschaftsmitglied kann der ältere Handwerker auf Grund einer Ausnahmegenehmigung für die Kriegsdauer wieder in der Handwerksrolle eingetragen werden. Er gilt dann für diese Zeit als vollgültiger selbständiger Handwerker' Wenn er nur geringfügige Reparaturen ausführen will, dann ist von einer Eintragung in die Handwerksrolle abzusehen. Dem Handwerker wird dann durch Bescheid der Handwerkskammer die selbständige Aus übung des Handwerks für die Kriegsdauer gestattet und nur eine listenmäßige Erfassung bei der Innung herbeigeführt. Am zweck mäßigsten wird es aber vor allem dann sein, wenn die Zuteilung von Rohstoffen schwierig ist, daß diese älteren Handwerker, die bereit sind, wieder in den Arbeitsprozeß eingeschaltet zu werden, Arbeiten von einem anderen Handwerksmeister übernehmen. Die Tatsache, daß die Handwerkerkundschaft auf die Ausführung von Reparaturen, besonders wenn diese nicht sehr dringlich sind, oft mals längere Zeit warten muß, hat auch viele jüngere Handwerker, die sich in einer Arbeitnehmerstellung in der Industrie oder im Flandwerk befinden, zu dem Versuch veranlaßt, nun ohne große Voraussetzungen in der Handwerksrolle eingetragen zu werden. Das geht natürlich nicht! Der Große Befähigungsnachweis hat bis heute keine Lockerung qrfahren. Es gibt auch Gesellen und Facharbeiter, die glauben, über haupt schon Anerkennung zu ernten, wenn sie in ihren Freistunden selbständige Arbeiten ausführen, auch wenn sie nicht die Genehmigung hierfür besitzen. Jeder wird wünschen, daß der Bedarf der Bevölkerung an handwerklichen Arbeiten möglichst bald gedeckt wird. Man muß sich aber dagegen wenden, daß in der jetzigen schwierigen Lage, die durch den Mangel an Arbeitskräften hervorgerufen wurde, besonders „Eifrige“ eine gute Gelegenheit sehen, sich „nebenher“ noch etwas zu verdienen. Dies gilt namentlich dann, wenn sie sich dabei vielleicht noch den Anschein geben, als ob sie durch diese Arbeiten in ihrer Frei zeit ein großes „Opfer“ für die Allgemeinheit bringen, während sic in Wirklichkeit oft durch die Leistung ausgesprochener Schwarzarbeit Einnahmen aus selbständiger Betätigung der Kontrolle des Staates entziehen und vielleicht durch schlechte Arbeit das Ansehen des Hand werkers schädigen. Der Kunde ist leider immer zu leicht geneigt, etwaige Pfuscharbeiten des von ihm beschäftigten Schwarzarbeiters allgemein dem selbständigen Handwerk vorzuwerfen. Wir sind der Auffasung, daß derjenige, der in seinen Freistunden durch Betätigung in seinem eigenen Handwerk noch Geld verdienen will, sich am besten an einen Flandwerksmeister wendet, der ihn bei dem Mangel an Ar beitskräften sicherlich gern und gegen angemessenen Verdienst be schäftigen wird.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder