Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49/50 (12. Dezember 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 11)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bilanz 1941
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- ArtikelDie Lederbänder für Armbanduhren 415
- ArtikelHaut wird Leder! 416
- ArtikelJagt nach Leder 417
- ArtikelDas Lederband und die Uhr 418
- ArtikelDas Lederband 418
- AbbildungDas Gesicht des modernen Lederbandes 419
- ArtikelErfolgreicher Verlauf der vierten Reichsmesse im Kriege 419
- ArtikelModerne Uhrarmbänder 419
- ArtikelEigenmächtiger Ladenschluß eines Uhrmachers und seine Folgen 420
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 420
- ArtikelVor 25 Jahre verstarb am 9. Dezember 1916 Freifrau Dr. Marie von ... 420
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 11) 25
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 421
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 421
- ArtikelFirmennachrichten 422
- ArtikelPersönliches 422
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
iniiiniini ii im hi k 12. Dez. 1941 Folge 11 4. Jahrgang Steuer und Recht Beilage der ..Uhrmacherkunst" Halle (Saale) Beni heilet von Rudolf Afelt Steuerhernter, Leiter der B*triebswirtschnftsstellc des RIV des Vhrtnaeherhnndrverks Die Bilanz 1941 Es müssen sofort iviclitige Entscheidungen getroffen werden Mit dein herannahenden Ende des Kalenderjahres rückt wieder einmal die Zeit des Abschlusses der Geschäftsbücher und der Bilanzaufstellung näher. Früher hat sich der Uhrmacher diesen Fragen meist erst im Januar des jeweils folgenden Jahres gewidmet. Diesmal liegen die Verhältnisse aber insofern anders, als verschiedene in letzter Zeit ergangene Anordnungen Ent schlüsse fordern, die noch vor dem Bilanzstichtag, d. h. vor dem 31. Dezember 1941, gefaßt und in die Tat umgesetzt werden müssen. Trotz aller augenblicklichen Schwierigkeiten und trotz des W eihnachtsgeschäftes muß jeder Uhrmacher in den nächsten Tagen die Zeit erübrigen, sich über die nachstehenden Punkte klar zu werden. Höhe der Privatentnahmen Die Reduzierung der Warenbestände hat hei den meisten Uhrmachern zu einer Anhäufung von Geldbeständen geführt. Bislang war es üblich, die im Geschäft zur Zeit nichi benötigten Mittel aus dem Betriebsvermögen herauszunehmen und auf einem privaten Bank- oder Sparkonto anzulegen bzw. hierfür Wert papiere oder sonstige Vermögenswerte (z. B. ein Grundstück) zu kaufen. Ein derartiges Vorgehen hatte den Vorteil, daß sich das Betriebsvermögen entsprechend verminderte und daß, wenn diese Minderung mehr als ein Fünftel ausmachte, eine Wertfortschrei bung des Betriebseinheitswertes beantragt werden konnte. Eine derartige Wertfortschreibung führte dann dazu, daß die kom mende Gewerbesteuer vom Kapital entsprechend geringer wurde. Durch die Steueränderungsverordnung vom 20. August 1941 hat nun der Reiehsminister der Finanzen bestimmt, daß bei Ge werbetreibenden, die ordnungsmäßige Bücher führen, während der Dauer der Erhebung des Kriegszuschlags zur Einkommen steuer 50 °/o des nichtentnommenen Gewinns aus Gewerbebetrieb, höchstens jedoch 10 °/o des gesamten Gewinns aus Gewerbe betrieb, von der Einkommensteuer und vom Kriegszuschlag zur Einkommensteuer auf Antrag freizulassen sind. Die hierin lie gende Steuerersparnis ist je nach den Umständen des Falles, d. h. der Höhe des Gewinns und der anzuwendenden Steuergruppe, mehr oder weniger beträchtlich. Hat z. B. der Uhrmacher für 1941 einen Gewinn von 15 000 Ml und belaufen sich seine Entnahmen auf nur 12 000 Ml, so sind auf seinen Antrag bei der Einkommen steuerveranlagung für das laufende Jahr 1500 Ml freizulassen. Die Einkommensteuer einschließlich Kriegszuschlag wird also nicht nach einem Einkommen von 15 000 Ml, sondern nach einem solchen von nur 13 500 Ml festgesetzt. Fällt der Uhrmacher in die Steuergruppe II, so ergibt sich eine Steuerersparnis von 840 Ml. Am Steuersatz gemessen sind das beinahe 20 u /o der Jahres einkommensteuer einschließlich Kriegszuschlag. Es lohnt sich also schon, einmal .zu überprüfen, ob von dieser Steuervergünstigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden kann. Hierzu ist es notwendig, den voraussichtlichen Gewinn für 1941 überschlägig zu ermitteln. Eine Handhabe dazu bieten die aus den Büchern zu ersehende Umsatzentwicklung, der ungefähre Stand des Warenlagers usw. Des ferneren muß die Höhe der bisherigen Privatentnahmen festgestellt werden. Darüber gibt die Buchfüh rung ohne Mühe Auskunft, vorausgesetzt, daß sie auf dem lau fenden ist. Vergleicht man jetzt beide Zahlen miteinander, so läßt sich ohne weiteres errechnen, ob bzw. inwieweit die Ent nahmen hinter dem voraussichtlichen Gewinn Zurückbleiben und ob für eventuelle weitere Entnahmen noch Raum besteht. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß als Privatentnahmen die Beträge gelten, die in der Buchführung als solche zu verbuchen sind. Es fallen darunter also nicht etwa nur die Entnahmen zum reinen Privatgebrauch, sondern auch die Ent nahmen des Betriebsinhabers zur Begleichung seiner persönlichen Steuern (Einkommensteuer, Bürgersteuer, Vermögensteuer und Kirchensteuer), ferner die im Rahmen des § 22 KW VO. schon ab geführten Übergewinne und endlich die Entnahme von Betriebs geldern zur Anlage auf Privatkonto. Betriebsanlage- und Warenbeschajfungs- Guthaben Hat sich der Uhrmacher entschieden, von dem eben be sprochenen Steuervorteil Gebrauch zu machen und die im Be trieb vorhandenen flüssigen Mittel nicht restlos zu entnehmen, so ergibt sich für ihn jetzt die krage, was er mit diesen Beträgen am besten anfängt. Er kann sie auf seinem Postscheck- oder Bank konto liegen lassen oder sie der besseren Verzinsung wegen als Spar- bzw. Eestgeld anlegen. Die beiden letzten Verordnungen über das Betriebsanlage- und das \V arenbeschaffungs-Guthaben geben ihm eine weitere Anlagemöglichkeit, die, wenn auch nicht sofort, so doch aber für später mit Steuervergünstigungen verbunden ist. Der Uhrmacher hat das Recht, sich bei seinem zuständigen Finanzamt durch Einzahlung von Geldbeträgen ein Betriebs anlage- oder ein Warenbeschaffungs-Guthaben einzurichten. Diese Guthaben sind während des Krieges unverzinslich und können grundsätzlich erst nach Beendigung des Krieges zurückverlangt werden. Dagegen erfolgt ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Krieges eine allgemeine Verzinsung. Gebraucht der Uhrmacher den Betrag aus wehrwirtschaft lichen Gründen oder infolge einer besonderen wirtschaftlichen Notlage schon früher, so wird das Guthaben auf Antrag auch während des Krieges zurückgezahlt. Es findet in diesem Fall so gar eine Verzinsung (1 ° o unter dem jeweiligen Reiehsbankdiskont) statt. Für Guthaben, die während des Krieges zur Rückzahlung gelangen, entfällt naturgemäß die Steuervergünstigung. Die Steuerbegünstigung besteht beim Betriebsanlage - Gut haben darin, daß der Uhrmacher in Höhe des Guthabens für die nach Beendigung des Krieges zur Anschaffung gelangenden An lagegüter des beweglichen Betriebsvermögens (Maschinen, Werk zeuge usw.) Bewertungsfreiheit in Anspruch nehmen, diese Gegen stände also unter Umständen im Jahre der Anschaffung sofort voll abschreiben kann. Das Warenbeschaffungs-Guthaben gibt dem Uhrmacher die Steuervergünstigung, in Höhe des Guthabens in den ersten vier Jahren nach Beendigung des Krieges in vier gleichen Jahres beträgen eine „steuerfreie Rücklage für Warenbeschaffung“ zu bilden, wodurch sich die jeweiligen Gewinne entsprechend ver mindern. Ab dem fünften Jahre nach Beendigung des Krieges ist diese Rücklage in acht gleichen Jahresbeträgen aufzulösen. Errichtet ein Uhrmacher z. B. ein W'arenbeschaffungs-Guthaben von 4000 Ml, so kann er in den ersten vier Jahren nach Beendi gung des Krieges je 1000 Ml als steuerfreie Rücklage einstellen und von seinen Gewinnen abziehen. In den darauf folgenden wei teren acht Jahren muß er jeweils 500 Ml seinen dann in Betracht kommenden Gewinnen hinzuschlagen. Diese Art der Verrech nung führt zu einer Einsparung von Steuern einmal dadurch, daß die Auflösungsbeträge nur die Hälfte der Rücklagen ausmachen, und zum anderen, daß in den Jahren der Auflösung der Rück lage voraussichtlich niedrigere Steuersätze in Kraft sein werden. Nicht notwendig ist es, für die auf Warenbeschaffungs-Gut haben angelegten Gelder tatsächlich Waren zu erwerben; die Be träge können vielmehr auch für andere betriebliche Zwecke (z. B. W'erbung) und sogar für außerbetriebliche * Zwecke (Privat anschaffungen) Verwendung finden. Die Bildung der Betriebsanlage- und der Warenbeschaffungs- Guthaben ist gewissen Beschränkungen unterworfen. So dürfen die Betriebsanlage-Guthaben höchstens 50 °/o der Wertansätze be tragen, die für abnutzbare Wirtschaftsgüter des beweglichen Be triebsvermögens in der Steuerbilanz für 1940 ausgewiesen sind. Da die Uhrmacher ihre Maschinen usw. meist mit verhältnis mäßig geringen Werten zu Buch stehen haben, ist die Möglich keit, Betriebsanlage-Guthaben einzurichten, ziemlich eng begrenzt. Die Warenbeschaffungs-Guthaben können dagegen bis zu 20°/o des Warenbestandes betragen, der in der Steuerbilanz für 1938 steht. Hier können also die Uhrmacher ins Gewicht fallende Be träge festlegen. Das Betriebsanlage - Guthaben und das Warenbeschaffungs- Guthaben können nebeneinander gebildet werden. Voraussetzung für die Einrichtung der steuerbegünstigten Guthaben ist das Vorliegen einer ordnungsmäßigen Buchführung. Die Einzahlungen auf die Betriebsanlage- und die W aren- beschaffungs - Guthaben müssen spätestens bis z u m 10. Januar 1942 erfolgen. Es kann sein, daß auch spater- 25
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder