Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (12. Juni 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- ArtikelDer Film als Dokument im Unterricht 121
- ArtikelPerlenzucht in Japan 122
- ArtikelBesonntes Handwerk 123
- ArtikelGold des Nordens 124
- ArtikelAuf Biegen und Brechen 125
- ArtikelRadium 126
- ArtikelWann haftet der Betriebsführer für Sachverluste? 127
- ArtikelStoppuhren in Sportartikelgeschäften 128
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 129
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 130
- ArtikelDie Front berichtet 130
- ArtikelFür die Werkstatt 131
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 131
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 132
- ArtikelFirmennachrichten 133
- ArtikelPersönliches 133
- ArtikelBuchbesprechung 133
- ArtikelAnzeigen 134
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
IV '«i; liif die lüexküaU. <% Dtb WU n{| Gewiß gibt es einfache Zählwerke zur Genüge, jedoch muß zu f Benutzung erst ein Stift angebracht werden, der das Zählwerk :r * schaltet. In der Uhrmacherwerkstatt ist ein solches Zählwerk meist t vorhanden, zumindest nicht dann, wenn es gerade gebraucht wird. Ruh ufs j AH RGANG / 1942 / NR. 12 131 zählen die Umdrehungen des Spindelstockes Für mancherlei Zwecke ist es wissenswert, die Umdrehungszahl Spindelstockes zu wissen, sei es, daß wir eine elektromagnetische ile zu wickeln haben, deren Windungzahl festgestellt werden muß, es daß wir Schnittgeschwindigkeit oder sonst etwas untersuchen len. ns inso IV V A l Das Synchronlaufwerk als Zählwerk am Drehstuhl Die Skala des Zählwerks Ein recht praktischer Behelf ist das Laufwerk einer Synchronuhr, en Sekundenwelle in der Mitte wie geschaffen ist für die Ver dung mit dem Spindelstock. Der Minutenzeiger zeigt hierbei mit er Umdrehung 60 Umläufe der Mittelwelle an, während der Stunden den ger 720 Umläufe zählt. ;in« J e nach der Drehrichtung des Spindelstockes wird die leicht selbst «fl zustellende Skala nach links oder rechtslaufend eingeteilt. Das Originelle an der ganzen Sache ist die Anordnung des Werkes Spindelstock. Da das Ende der Mittelwelle mit einem Gewinde sehen ist, fertigen wir uns ein Messingfutter dazu, dessen anderes de streng in das Loch des Schlüssels für die Spannzangen paßt. Das leichte Werk der Synchronuhr hängt nun nur an dieser Welle, ird der Spindelstock in Umdrehung versetzt, so dreht der Schlüssel i Mittelwelle des Werkes mit. Das Werk jedoch — das einen ganz Jecklichen Schwerpunkt besitzt — folgt diesen Umdrehungen nicht, idern hängt ruhig. Bei hoher Umdrehungszahl ist allerdings auf besonders gut zentrische jrbindung von Mittelwelle und Spindelstock zu achten, da sonst das blagen der Mittelwelle zu Beschädigungen führen kann. Bei Beginn der Arbeit werden die Zeiger auf „Null“ gestellt. :hrere Umläufe des Stundenzeigers — also Umdrehungszahlen über ) — müssen vermerkt werden. föeieh sinn u ncfSLiiwkcuids- QlajJtzuthi&ti sie zu berichtigen hat, wenn man wieder ehrlich werden und der Strafe entgehen will. Die Verordnung lautet: Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 25. April 1942. Auf Grund des Artikels IV der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. I, S. 165) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition folgendes verordnet: Zu den falschen Angaben (Artikel I der Verordnung des Führers) gehören auch falsche Angaben über die Erzeugung und den Verbrauch sowie bestimmungswidrige Kennzeichnungen der Dringlichkeit von Aufträgen. § 2 Falsche Angaben (Artikel I der Verordnung des Führers) macht auch derjenige, der eine Meldung, zu der er verpflichtet ist, vorsätzlich nicht oder nicht vollständig erstattet. I §3 (1) Bei regelmäßig zu erstattenden Meldungen gelten falsche An gaben als berichtigt, wenn die nächstfällige Meldung für einen vor dem 10. Juli 1942 liegenden Stichtag abzugeben ist und bei dieser Meldung richtige Angaben gemacht werden. (2) Ist für einen vor dem 10. Juli 1942 liegenden Stichtag eine regelmäßig zu erstattende Meldung nicht abzugeben, so ist die letzte vor dem 9. April 1942 abgegebene Meldung spätestens bis zum 9. Juli 1942 unter Verwendung des für diese Meldung vorgeschriebenen Vor drucks zu berichtigen. § 4 Bei einmaligen, allgemein zu erstattenden Meldungen sind falsche Angaben nur zu berichtigen, wenn die zuständige Bewirtschaftungsstelle dies vorschreibt. Hierbei ist möglichst der für die Meldung vorgeschrie bene Vordruck zu verwenden. § 5 Bei Einzelmeldungen oder Anträgen sind falsche Angaben zu be richtigen, 1. wenn über den Antrag noch nicht entschieden ist, 2. wenn die auf Grund des Antrages erlangte Berechtigung (z. B. Bezugsberechtigung, Lieferungs-, Verarbeitungs-, Verwendungs-, Verbrauchsgenehmigung, Verbrauchsquote, Erschmelzungs-, Her- stellungs-, Baugenehmigung) noch nicht oder nicht vollständig ausgenutzt ist. Falsche Angaben über Werkzeugmaschinen, Holzbearbeitungs maschinen und spanabhebende Werkzeuge sind dadurch zu berichtigen, daß der Besteller seine Bestellung gegenüber dem Lieferer unverzüglich zurückzieht. § 7 Der Reichswirtschaftsminister und die zuständigen Bewirtschaftungs- stellen können den Umfang der Berichtigung allgemein oder in Einzel- fällen einschränken oder erweitern. Zu einer Erweiterung bedürfen die Bewirtschaftungsstellen der Zustimmung des Reichswirtschaftsministers. etr.: Berichtigung falscher Angaben Der Führer hat in seiner Verordnung zum Schutz der Riistungs- irtschaft (RGBl. I, S. 165) schwere Strafen für falsche Angaben in ichen der Rüstungswirtschaft eingeführt. Wer vorsätzlich falsche An- iben 1. über den Bedarf oder den Bestand an Arbeitskräften, 2. über den Bedarf oder die Vorräte an für die Rüstungswirtschaft wichtigen Rohstoffen, Materialien, Erzeugnissen, Maschinen oder «acht und dadurch die Bedarfsdeckung der Rüstungswirtschaft ge erdet, wird mit Zuchthaus, in besonders schweren, die Rustungswirt- „ :haft erheblich beeinträchtigenden Fällen mit dem Tode bestraft. 1:| Gleichzeitig bringt die Verordnung des Führers einen Ausweg für \ Volksgenossen, die bereits falsche Angaben gemacht haben Wer sich »mlich wegen falscher Angaben vor der Verkündung der Verordnung ereits nach anderen Strafbestimmungen strafbar gemacht hat, erlangt traffreiheit, wenn die falschen Angaben innerhalb von drei Monaten •ch der Verkündigung der Verordnung berichtigt werden. Unter dem 25. April ist nun eine Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft schienen („Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 98/1942). Diese Verordnung »agt näher, um was für falsche Angaben es sich handelt und wie man Uber die Berichtigung bestimmungswidriger Einstufung von Auf trägen in die Dringlichkeitsordnung erlassen die zuständigen Stellen besondere Bestimmungen. § 9 Die Berichtigungen sind gegenüber der Stelle oder Firma vor zunehmen, der gegenüber die falschen Angaben gemacht worden sind. 10 Soweit durch diese Verordnung oder durch Bestimmungen der zu ständigen Stellen eine Berichtigung nicht vorgeschrieben »st, tritt Straf freiheit gemäß Artikel II der Verordnung des Führers auch ohne Be richtigung ein. Berlin, den 25. April 1942. Der Reichsminister der Justiz. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: Dr. Schlegelberger. Im gleichen „Reichsanzeiger“ steht eine Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Berichtigung falscher Angaben nach der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 25. April 1942. Wir entnehmen daraus folgende Punkte: Auf Grund von Artikel II der^Verordnungl des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. Marz 194- (RGBl. I, S. ) der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung des l
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder