Revidirte Berg-Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien und vor die Graffschaft Glatz
- Titel
- Revidirte Berg-Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien und vor die Graffschaft Glatz
- Untertitel
- De Dato Berlin, den 5. Junii 1769
- Verleger
- Decker
- Erscheinungsort
- Berlin
- Erscheinungsdatum
- 1769
- Umfang
- 78 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1.B.3228
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id33753358X8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id33753358X
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-33753358X
- VD18-Nummer
- VD18 10545352
- SLUB-Katalog (PPN)
- 33753358X
- Sammlungen
- Projekt: Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)
- Drucke des 18. Jahrhunderts
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieRevidirte Berg-Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien ... -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt 1
- KapitelWir Fridrich, von Gottes Gnaden, König in Preussen; Maggraf zu ... 3
- KapitelCaput I. Von dem Bergwercks-Regali 4
- KapitelCaput II. Von Schürffen 5
- KapitelCaput III. Von Muthen der Gänge, Flötze und Bäncke 6
- KapitelCaput IV. Vom Entblössen der Gänge, Flötze und Bäncke 9
- KapitelCaput V. Von Verleyhen und Bestätigen 9
- KapitelCaput VI. Von den Berg-Büchern 10
- KapitelCaput VII. Von Erlängen des Schürffen, Muthen und Bestätigen 11
- KapitelCaput VIII. Von Freymachen und Aufnehmen liegengebliebener neuen ... 12
- KapitelCaput IX. Von Ueberschlagen und Vermessen 13
- KapitelCaput X. Vom Schwören zum Vermessen und Verlochsteinen, auch ... 13
- KapitelCaput XI. Von Ueberfahrung, Klüften und Gängen 15
- KapitelCaput XII. Von neu getroffenen Ertz- und Stein-Kohlen 15
- KapitelCaput XIII. Daß man die Zechen oder Stollen nicht verstürtzen ... 16
- KapitelCaput XIV. Von Erb-Stollen, ihrer Gerechtigkeit und Erb-Teuffe 16
- KapitelCaput XV. Wie die Wasser-Seige eines Erb-Stollens geführet ... 17
- KapitelCaput XVI. Daß kein Stöllner seine erste Wasser-Seige, sencken ... 17
- KapitelCaput XVII. Daß die Stollens mit offenen Mund-Loch beständig ... 18
- KapitelCaput XVIII. Daß die Stollen, und mit was für Teuffe einander ... 18
- KapitelCaput XIX. Die Stöllner sollen nicht über sich brechen, andern ... 18
- KapitelCaput XX. Vom Neunten, was darunter überhaupt zu verstehen, unb ... 19
- KapitelCaput XXI. Wenn ein Erb-Stollen den Ort, wo Ertz oder ... 19
- KapitelCaput XXII. Wo zwey Tiefeste in einer Zeche seyn 19
- KapitelCaput XXIII. Wenn Stoll-Oerter aufgelassen stehen bleiben und ... 19
- KapitelCaput XXIV. Vom Vierten Pfenning, was darunter zu verstehen und ... 20
- KapitelCaput XXV. Wom Stollen- Hieb, oder wie hoch ein Erb-Stollen das ... 21
- KapitelCaput XXVI. Wenn ein Stolle Ertz trift, so keine Erb-Teuffe oder ... 21
- KapitelCaput XXVII. Von Wassern so beym Bergwerck mit Stollen, Strecken ... 21
- KapitelCaput XXVIII. Von der Vierung, und wenn Gänge oder bäncke, in ... 22
- KapitelCaput XXIX. Daß keine Gewerckschaft einer andern ihre Schächte, ... 22
- KapitelCaput XXX. Wie es mit dem Betrieb und Berechnung der Zechen ... 23
- KapitelCaput XXXI. Von Eintheilung einer Zeche oder Gewerckschaft 23
- KapitelCaput XXXII. Was vor Berg-Theile denen Berg-Beamten mit zu bauen ... 24
- KapitelCaput XXXIII. Gewercken sollen zu Vermeidung aller Unordnungen ... 25
- KapitelCaput XXXIV. Von Zubuß-Anlagen und Zubuß-Briefen 25
- KapitelCaput XXXV. Von der Ausbeuthe zu beschließen 26
- KapitelCaput XXXVI. Welchergestalt die Gewercken die Zubuße entrichten ... 27
- KapitelCaput XXXVII. Wie sich die Schicht-Meister verhalten sollen, ... 27
- KapitelCaput XXXVIII. Von dem Retardat und Caducirung der Kuxsen, auch ... 28
- KapitelCaput XXXIX. Von empfangener, und nicht berechneter, oder ... 29
- KapitelCaput XL. Von Zu- und Abschreibung der Kuxse oder Theile 29
- KapitelCaput XLI. Von Zechen oder Kuxsen welche andern nur zum Schein ... 30
- KapitelCaput XLII. Wie und in was Zeit die Gewähr oder das Zu- und ... 30
- KapitelCaput XLIII. Wenn sich der Verkäuffer oder Käuffer der Kuxse ... 30
- KapitelCaput XLIV. Das Ober-Berg-Amt, besonders aber Berg-Meister und ... 30
- KapitelCaput XLV. Von des Geschworen Amt und Befehl wie er fahren, ... 32
- KapitelCaput XLVI. Wer die Schicht-Meister und Steiger annehmen und ... 33
- KapitelCaput XLVII. Wie sich Schicht-Meistere und Steiger bey ihren ... 33
- KapitelCaput XLVIII. Was für Steiger anzunehmen seyn, und wie sie sich ... 35
- KapitelCaput XLIX. Von den Berg-Leuten und wie sich die verhalten sollen 36
- KapitelCaput L. Zu welcher Zeit die Berg-Leuthe anfahren und wie die ... 38
- KapitelCaput LI. Wie die Forderung der Ertzen geschehen, auch vermessen ... 38
- KapitelCaput LII. Von der Stein-Kohlen Forderung und deren Vermessung 39
- KapitelCaput LIII. Wie viel Zechen ein Schicht-Meister verwalten mag, ... 39
- KapitelCaput LIV. Wie die Rechnungen sich anfangen und schliessen, auch ... 40
- KapitelCaput LV. Von Verlesen oder Anschnitt halten und Auslohnen, und ... 40
- KapitelCaput LVI. Ueber allen Vorrath auf denen Zechen, es sey Metall, ... 41
- KapitelCaput LVII. Daß die Aufnehmer aller Zechen das Tiefeste Bauen, ... 41
- KapitelCaput LVIII. Das gute Ertz soll wohl verwahret werden 42
- KapitelCaput LIX. Von dem Verkauf der Metallen, und daß ohne Erlaubniß ... 42
- KapitelCaput LX. Von Muthung und Verleihung der Hütten-Stätten 43
- KapitelCaput LXI. Von den Hütten, deren Gerechtigkeit und der Gewercken ... 43
- KapitelCaput LXII. Wie es in einer Hütte mit Schmeltz- und zu ... 44
- KapitelCaput LXIII. Wie es mit den Schlacken gehalten werden soll 45
- KapitelCaput LXIV. Daß denen Gewercken frey stehet, ihre Zuschläge ... 45
- KapitelCaput LXV. Wie in den Hütten aufgesehen werde, daß der Gewercken ... 45
- KapitelCaput LXVI. Von den Hütten-Schreibern 46
- KapitelCaput LXVII. Von den Hütten-Meistern 47
- KapitelCaput LXVIII. Vom Probiren 48
- KapitelCaput LXIX. Wie es mit dem Silber-Abtreiben zu halten 49
- KapitelCaput LXX. Schicht-Meistere sollen auch bey dem An- und ... 49
- KapitelCaput LXXI. Berg- und Hütten-Beamte sollen mit den ... 50
- KapitelCaput LXXII. Von den Berg- und Hütten-Schmieden 50
- KapitelCaput LXXIII. Von den Privilegiis und Gerechtsamen der ... 52
- KapitelCaput LXXIV. Von Einschlagen der Schächte und Licht-Löcher, auch ... 53
- KapitelCaput LXXV. Von dem Zehenden, und wie derselbe zu geben 53
- KapitelCaput LXXVI. Vom Quatember-Geld und wie es zu geben 54
- KapitelCaput LXXVII. Von Verrecessen derer Zechen, Berechnung der ... 54
- KapitelCaput LXXVIII. Wenn Arbeiter in der Gewercken Arbeit kranck ... 55
- KapitelCaput LXXIX. Daß auf den Zechen und andern Orten, so dem ... 56
- KapitelCaput LXXX. Was das Ober-Berg-amt zu richten hat, und wie das ... 57
- KapitelCaput LXXXI. Von der Reconvention oder Wiederklage, Litis ... 59
- KapitelCaput LXXXII. Von Kummer oder Arrest anlegen und Verboth auf ... 60
- KapitelCaput LXXXIII. Von Hypothequen auf Berg-Theile, imgleichen von ... 60
- KapitelCaput LXXXIV. Von dem Vernäherungs-Recht bey Berg-Wercken ode ... 62
- KapitelCaput LXXXV. Was und wie das Ober-Berg-Amt zu strafen hat, und ... 62
- KapitelCaput LXXXVI. Was das Ober-Berg-Amt, vermöge dieser Berg-Ordnung ... 62
- KapitelCaput LXXXVII. Daß diese Ordnung in allen Stücken gehalten, und ... 63
- KapitelCaput LXXXVIII. Von denen Sportuln bey dem Berg-Amte, und deren ... 64
- AbbildungSportul-Taxe, Fie drey ersten Ober-Berg-Beamte, wovon dem ... 65
- AbbildungSportul-Taxe, Für den Geschwohrnen 66
- AbbildungSportul-Taxe, Für den Berg-Schreiber 67
- AbbildungVor die Marck-Scheide-Gebühren, Diese werden nach Erkenntniß des ... 68
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 69
- EinbandEinband -
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