Als der Weyland Wohlgeborhne Herr Herr Hanß Dietrich von Geißmar ... am 27. Decembris Anno 1702 in seinem Erlöser sanft und seelig erfolgten Ableben ... beygesetzet und folgenden 7. Januarii besagten 1703. Jahres dem seelig Verstorbenen eine Gedächtniß-Predigt daselbst gehalten wurde, setzten dieses zu Desselben letzten Ehren und Trost der hinterlassenen Leidtragenden Nachfolgende Gönner und Freunde
Titel
Als der Weyland Wohlgeborhne Herr Herr Hanß Dietrich von Geißmar ... am 27. Decembris Anno 1702 in seinem Erlöser sanft und seelig erfolgten Ableben ... beygesetzet und folgenden 7. Januarii besagten 1703. Jahres dem seelig Verstorbenen eine Gedächtniß-Predigt daselbst gehalten wurde, setzten dieses zu Desselben letzten Ehren und Trost der hinterlassenen Leidtragenden Nachfolgende Gönner und Freunde