Das ohnlängst dem Publico vorgelegte Sachsen-Gothaische Pro Notitia hat zum einigen Zweck gehabt, darzulegen, daß zwischen Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weymar und Hertzog Johann Georg zu Sachsen-Eisenach, den 1. May 1688. unter Sachsen-Gothaisch- und Sachsen-Coburgischer Vermittelung getroffene Vergleich, in die jetzigen Sachsen-Weymarischen Vormundschaffts-Irrungen nicht einschlagen, ...