Regulativ wornach die Stol-Gebühren der allhiesigen Stadtgeistlichkeit, von der Stadt und eingepfarrten Dorfschaften, hinführo entrichtet werden sollen
Titel
Regulativ wornach die Stol-Gebühren der allhiesigen Stadtgeistlichkeit, von der Stadt und eingepfarrten Dorfschaften, hinführo entrichtet werden sollen