Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Titel
Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Untertitel
zugleich ein Beitrag zur Culturgeschichte der Mark Meissen und des Herzog- und Kurfürstenthums Sachsens; nach dem "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", anderen glaubwürdigen Quellen und bewährten Geschichtswerken
Johann V. (1476 bis 1487. 517 tarnen scio, quoä gractae nimis onerosum esset et pro nunc causa brevüatis dim- mittam. Et ista brevia gracia vestra pie a me suscipiat, quia istis servatis, non dubito, quin sanitas in gracia vestra servetur, et vita per longum prolongetur, quae Dominq Deus misericors graciae vestrae pie concedat et per longum hoc confirmet, qui benedictus sit in secula seculorum. Amen. XXXVI. Johann V. (1476 bis 1487) von Weissbach oder Weyssenbaeh, ein Sohn Otto’s von und zu Weyssenbaeh und der Elise, gebornen von Haugwitz, studirte in Italien Theologie uud Jurisprudenz, wurde Doctor beider Beehte, versah an fangs die Stelle eines geheimen Baths bei den sächsischen Fürsten Ernst und Albrecht, sowie bei dem böhmischen Könige und dem Erzbischof von Magdeburg, war im Jahre 1442 Domherr, seit 1472 aber Domdechant von Meissen und soll auch Propst von Zeitz ge wesen sein. Am 26. April 1476 erstatteten der Dompropst Dietrich von Schün- berg und das Meissner Capitel dem Papst Sixtus IV. die amtliche Anzeige, dass nach dem am 12. April erfolgten Ableben des Bischofs Dietrich canonischer Vorschrift gemäss alsbald wegen Vornahme einer Neuwahl alle zur Theilnahme an derselben berechtigten Mitglieder schriftlich auf den heutigen und die nächstfolgenden Tage berufen, von den Erschienenen aber drei aus ihrer Mitte, dann Magister Andreas Budiger von Görlitz, Theologieprofessor, Johann von Salhussen, Doctor des geistlichen Beehts und Propst zu Wurzen, ferner Marcus Scultetus, Professor der Theologie, Propst zu St. Georg in Sehylow (Zscheila), gewöhnlich zum Hayn (Grossenhain) genannt, mit der Stimmen einsammlung beauftragt und hierzu vereidet worden seien. Nachdem diese ihre eigenen Suffragien abgegeben und unter Zuziehung eines Notars und mehrerer Zeugen die übrigen Capitularen abgestimmt hatten, habe sich herausgestellt, dass der Decan des Hochstiftes Dr. Johann von Weyssenbaeh einstimmig zum Bischof erwählt worden, worauf das Capitel dem Mag. Andreas Budiger den Auftrag ertheilte, die getroffene Decanswahl feierlich kund zu thun. Zunächst wurde nun das „Te Deum laudamus“ angestimmt und die erfolgte Neuwahl dem versammelten Meissner Clerus und Volke durch Marcus Scultetus in herkömmlicherWeise verlautbart. Man bat dann unter Uebersendung des von den Versammelten eigenhändig unter-