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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1842
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18420531
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1243 51 1244 inncrung cm die vielfachen Acußerungen deutschen National- gesühls zu erhalten, denen sich auch unser Plan anschlie ßen darf." Ferner eingegangene Bestellungen auf die Geschichte des Hamburger Brandes bei Reclam jun. K Hr. Korlc.Icffen in Flensburg. k . Küchlcr in Franks, a. M. I . Natan in Utrecht. I . Neff in Stuttgart. I . Pabst in Darmstadt. I Löbl. Naw'schc Buchst in Nürnb. 3 - Neitzcl in Copcnstagcn. 4 Löst. Nicgerschc Buchst, in Stuttg. k Hrn.Rudolph LDietcrici inAnnal,. v Löl'l. Schnuphaseschc Buchst, in Altenburg. K . SchwcrS'schc Buchhandlung in Kiel. I Hr. Starke in Chemnitz I > Stein in Nürnberg 2 Löl'l. Walthersche Hofbuchstdlg. 3 in Dresden - Zchschc Buchst, in Nürnberg I Hr. Aschenfeldt in Lübeck. . Balj in Stuttgart. . Barnewitz in Friedland. . Chpcer in Cracau. Hrn. Eurich L Sohn in Linz. Hr. FelScckcr in Nürnberg. . Fricdr. Fleischer stier. Hrn. Gebhardt L Korber in Frkft. Hr. Gläser in Gotha. . Grau in Hof. Lobt. Hcrold'schc Buchhandlung Hamburg. , Heubcl in Hamburg. . Hetzer Sohn in Gießen. Hrn. Huber L Co. in St.Sallcn. . Kemink L Sohn in Utrecht. - I. B. Klcin's Buchst, stier. Hr. Koblitz in Görlitz. Hr. Körner in Franks, a. M. Rüge eines unehrlichen Verfahrens» Die Rcdaction hat cs dcm Zwecke des B.-Bl. angemessen befunden, solche Artikel aus andern Blättern in ihre Spal ten aufzunchmen, die für die Leser desselben ein besonderes Interesse darbietcn, ein Verfahren, welches die vielseitigste Billigung gefunden hat, und sich bei gewissenhafter Angabe der Quelle, vorausgesetzt, daß kein ununterbrochen fort gesetztes Ausplündcrungssystem gegen einzelne Blatter ver walket, mit den strengsten Grundsätzen der Ehrlichkeit darum vereinigen läßt, weil den betreffenden Blättern in der gemachten Voraussetzung nie ein Nachtheil, in vielen Fällen aber wohl Vortheil daraus erwachsen wird. Dieser Grund rechtfertigt überhaupt die bei vielen Journalen eingefühcte Sitte, Artikel aus andern Blättern aufzunchmen, wodurch sic einerseits dieselben im Interesse der Sache auch ihrem Publikum zugänglich machen, anderseits aber auch zur wei tern Bekanntwerdung der Originalguelle beitragen. Letztere anzugcben ist daher unerläßliche Pflicht einer jeden Redaction, will sie auf die Bezeichnung einer ehrenhaften Anspruch machen. Wörtlicher Abdruck eines Artikels aus einem an dern Blatte unter Verschweigung der Quelle ist ein Dieb stahl, der sich von einem sogenannten gemeinen Diebstahl in nichts andcrm unterscheidet, als darin, daß den Aus- über desselben die bürgerlichen Gesetze nicht in dcm be schimpfenden Maße treffen, als den gewöhnlichen Dieb, der jedoch, insofern er in der Regel auf einem bei weiten nie driger» Standpunkte der Bildung steht, vor dcm moralischen Richtcrstuhle nothwcndig weniger strafbar erscheinen muß, als jener Nachdrucker, der fremdes Eigenthum stiehlt, und cs mit dreister Stirn als eigenes benutzt. Redaktionen, die kein sittliches Ehrgefühl besitzen, sollten nie und nirgends ge duldet werden, da wir jedoch in dieser Beziehung vorläufig in den wenigsten Fällen die Hülfe des Staates und den Schutz der Gesetze mit Erfolg würden in Anspruch nehmen können, so sei es aller ehrliebenden Redaclioncn ernste Pflicht, moralisches Gericht über solche Unwürdige zu halten, indem sie dieselben der Beschämung und soweit möglich der Verachtung des Publikums preisgeben. Auf die hierbei nicht unwesent liche Unterstützung des Buchhandels dürfte bei der demselben in seiner Gcsammtheit inwohncndcn ehrenhaften Gesinnung mit dcm entschiedensten Erfolge zu rechnen sein, wenn nur lei der nicht der Vertrieb der Zeitschriften zum großen Theile außer seiner Sphäre läge. Dennoch wird er sich nicht ausschließen, wo cs sich um Grundsätze der Ehre und Redlichkeit handelt. Mit vorstehenden allgemeinen Bemerkungen verbinden wir die Erklärung, daß der in der vorigen Nummer des B.- Bl. unter der Rubrik: Mannich faltiges von uns auf- genommeneArkikcl:„LiterarischerEharlatanismus inParis ^ keineswegs wie angegeben dcm Humoristen, sondern den Brockhaus' sch en Blättern f. literar. Unterhaltung angehört, in deren Nr. 125 v. d. I. der selbe *) zu finden ist, was wir freilich erst nach dem Abdrucke *) Der Humorist hat für gut befunden, folgende Stelle fortzulassen, die wir hiermit Nachträgen: „Wenn ein Journal seinen 36ömaligen Tagcslauf zum ersten Male beginnen will, lassen die Unternehmer besonders alle Minen 'springen, um die bedeutenden Capitale, die oft bei der Grün dung einer Zeitschrift auf dcm Spiele stehen, nicht zu verlieren. Und doch helfen die gewöhnlichen Ankündigungs - und -Verbrei tungsmaßregeln so wenig mehr, daß wir alle Tage das Schau spiel eines absterbendcn Journals haben, das erst stolz cinher- schritt, dann matt und matter wird, bis ihm endlich der Athem ganz ausgcht, bis cs still steht wie eine Dampfmaschine, die aus Wassermangel seine Kraft ausgeschnauft hat. So muß denn auf andere Mittel der Publicität gesonnen werden. Es ist jetzt schon nicht mehr neu, zur Subscription auf ein periodisches Werk durch die Aussicht auf einen Gewinn in einer vom Buchhändler veranstalteten Lotterie zu locken. Die ungewisse Chance eines Treffers in diesem Spiele war aber noch kein Köder, dem die hartherzige Leser - und Käufcrwelt nicht hatte widerstehen können. Jetzt haben die erfindungsreichen Buchhändler untrüglichere Lo ckungsmittel gefunden. Man verspricht z. B. jedem Subskri benten, der M Fr. bezahlt, außer der Zeitschrift noch für eine Summe, die dem Subscriptionspreis oft gleichkommt, Bücher, die man sich auf dcm Lager des Buchhändlers wählen kann. „Klimpern gehört zum Handwerk", sagt das Sprüchwort und so hat jedes Journal eine besondere Art von Lockpfcifen. Die „Oarette Musicals" gibt ihren Käufer» noch den unentgeltlichen Genuß einer Reihe von Conccrtcn. Die „^uckience", ein juristi sches Blatt, gibt neben allen Vergiftungs- und Todtschlagsge- schichten, die seine Spalten füllen, noch kostenfrei juristische Consultationen und Gutachten. Die „6-crette <Ies kemmes" wetteifert an Prahlerei mit diesen Unternehmungen. Ganz ori ginell aber in seinen Proceduren ist der „blgaro", der nach mancherlei Verwandlungen vor kurzem wiedererstanden ist. Jeder Subscribent erhält für sein Geld eine Quittung, die wiederum in gewissen Kaufmannsläden als volle Bezahlung angenommen wird, sodaß der Käufer dieses übrigens unbedeutenden Journals erstens das täglich erscheinende Blatt erhält und dann noch für den vollen Preis in Mode-, Kunstwaaren- und andern Läden, mit denen sich die Unternehmer in Verbindung gesetzt haben, alle Arten von Maaren erhandeln kann- Wahrlich der „Ltmri- vsrl" hat Recht, wenn er spöttisch sagt, cs werde nächstens ei» Journal erscheinen, zu dem der Leser eine Lampe und ein Glas Zuckerwasser erhält."
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