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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1863
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18630513
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186305135
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1863
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M 62, 13. Mai. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1039 s92I8.j Die Bekanntmachung der Deutschen Petersburger Zeitung im Börsenblatt 1863 No. 58 u. 59 veranlaßt mich zur Miltheilung des betreffenden Sach verhalts und der Corrcspondenz. Im Octobcr vor. I. sendete ich der Expe dition gedachter Zeitung eine Annonce zu drei maliger Insertion und im December eine an derweitige Annonce für dasselbe Blatt und unter Beifügung eines darauf bezüglichen Ori- ginaiholzstockes ein, letzteren mit der Bitte, mir solchen sofort nack Abdruck zu remittiren, va derselbe noch mit der betr. Annonce in ande ren Zeitungen abgedruckt werden sollte. Ich erhielt gleichwohl diesen Holzstock erst gegen Ende Marz zurück, während sich die Expedition der Petersburger deutschen Zeitung in Bezug auf die erstgedachte Annonce erlaubt hatte, ihre Jnscrtionsgebühren zu überschreiten. Hierauf erließ ich an dieselbe folgende Zu schrift (zu welcher ich nur noch bemerke, daß darin in Folge eines Jrrthums meines Perso nals der erwähnte Originalholzstock als Cliche bezeichnet ist): Löbl. Expedition der Petersburger deutschen Zeitung. Leipzig, den 30. März 1863. In der Rechnung vom Monat October v. I. haben Sie mein Inserat, betreffend: ,,Berg- productc", welches 3 mal, und zwar in den Nrn. 223, 226 und 228 Ihrer Zeitung einge- rückt war, mit 13 Zeilen angesetzt, während es nur 11 Zeilen beträgt. Sie haben mir daher 2 Zeilen zuviel angerechnet, welche bei den 3 Inseraten 18 betragen und kürze ich daher diese an der Octobcr-Rechnung von: 4 10U N-s netto. — „ 13t/2 „ „ — 18 ord. bleiben 3 27)4 die ich in Ihr Oeclit, gebucht habe. Durch Ihre Nachlässigkeit habe ich einen guten Kunden verloren. Sie hätten mir das Cliche des Herrn >1. sofort zurückschickcn sollen, wie es Herr >l. gewünscht hat, der das Porto gern getragen hätte. Ich habe es nun erst vor 4 Tagen erhalten. Ich ersuche Sie wiederholt hbflichst, in Zukunft meine Aufträge genau nach Borschrift auszuführen, und mir die Rechnungen stets genau und richtig zu stellen, da ich sonst An stand nehmen müßte, Ihre Tratten auf mich zu honoriren. Hochachtungsvoll und ergebenst p. H. Engler. St. Petersburg, den 23. März 1863. Herrn Hermann Engler, Leipzig. Wir empfangen soeben, mit Ihrer Firma unterzeichnet, den beiliegenden Wisch. DerVer- faffer ist wohl sehr neu in Ihrem Geschäft und hat seine Erziehung wohl in Schweineställen erhalten, daß er sich untersteht, der Redaction oder Expedition einer geachteten Zeitung ge genüber einer solchen Ausdrucksweisc sich zu bedienen. Bringen Sie diesem offenbar sehr beschränk ten Verstände bei, daß Sie den mit ^4 bezcich- netcn Theil Ihres Briefes schon im Januar geschrieben haben, und daß derselbe, obwohl Sic vollständig im Unrecht sind, dadurch schon vor Monaten erledigt wurde, daß ich Ihnen zugestand, die IW/2 N-k mir zur Last zu schrei ben. Im Unrecht aber waren Sie in dieser Sache, weil Sie bei der Annonce die Zeilen ge zählt haben, statt den Aeilenraum zu messen. Was den mit ll bezeichnetcn Theil des Briefes betrifft, so unterstützen Sie Ihren schwachsinnigen Correspondenten mir einiger geographischer Kcnnrniß. Bringen Sie ihm bei, daß der Verkehr zwischen St. Petersburg und Leipzig nicht so leicht ist, wie zwischen Pirna und letzterem, und daß die Abschickung eines Packets von hier, auch pr. Post, mit gro ßen Weitläufigkeiten und Mühen verbunden ist. Sie waren der erste Annonccnagent, der der Expedition die starke Zumuthung machte, ein gebrauchtes Cliche von hier zurückzuschicken; dennoch entschlossen wir uns zu dieser großen Gefälligkeit, benutzten sogar eine portofreie und rasche Gelegenheit in einer Sendung der Kaiser!- Akademie der Wissenschaften, und zum Danke erhalte» wir Ausdrücke wie unter ll. Sie haben mich um Geschäftsverbindung gebeten, Sic haben mich ndthig — ich durch aus nicht Sie. Sic haben sich daher, abge sehen von den Regeln der Lebensart, nicht zu erfrechen, Vorschriften machen zu wollen, oder dergleichen rohe und einfältige Ausdrücke zu gebrauchen wie unter L. Nur die Vermuthung, daß Sie selbst von der Form des anliegenden Briefes nichts wissen, veranlaßt mich, Ihnen überhaupt noch zu schreiben. Vorläufig habe ich Sie von dem Kopf der Zeitung streichen lassen. Nur wenn Sic umgehend und in ge bührender Form um Verzeihung bitten, wird der Verkehr mit Ihnen fortgesetzt- Sonst wird derselbe sofort abgebrochen, und das Factum in den ausländischen Zeitungen publicirt. vr. C F. Meyer. Chef-Redacteur, Kaiser!. Hofrath und Ritter. Mein obiger Brief, in welchem ich das Interesse meiner Auftraggeber wahrnahm, be schränkte sich darauf, das Verfahren der Pe tersburger Zeitung als das zu bezeichnen, was es in der That war, — eine Nachlässigkeit, welche meinem Auftraggeber für 3 Monate thatsächlich, insofern die dazu gehörige Annonce lediglich nur für den Jahresanfang berechnet war, richtiger für ein Jahr die Benutzung sei nes Holzstockes entzog. Die Meyer'sche Ant wort charakterisirt sich ohne jeden Commentar als das, was sie ist. Ich hielt es natürlich unter meiner Würde, auf den Meyer'schen Brief zu antworten, sandte auch von da an keine Inserate mehr an diese Zeitung, verweigerte ferner die An nahme eines mir später zugekommenen unfran- kirten Briefes von dieser Zeitung, und folg lich bin ich es, der die Verbindung mit der Deutschen Petersburger Zeitung aufgehoben hat. S Engler, Annoncenbureau in Leipzig. Gtfälligst zu beuchten! sv219.z — Obgleich wir uns durch mehrmalige An zeige Disponenden von: Archcnholz, siebenjähriger Krieg auf das allerbestimmteste verbeten hat ten, so ist unsere Bitte von vielen Handlungen dennoch nicht beachtet worden. Wir haben die disponirten Exemplare ohne Ausnahme ge strichen und durch direkte Zettel zurückver langt, und sehen uns zu der Erklärung ge- nöthigt: daß wir alle nach dem 1. Juni eintreffen den Exemplare unter Berufung auf diese Anzeige unbedingt zurückweisen müssen. Berlin, den 6. Mai 1863. Hauve S! Spciier'sche Buchh. (F. Weidling ) s9220.z In der heute erschienenen Europa Ur. 20 wurden folgende Bücher u. s. w. besprochen: ^4u <1 v u a rci, wxstsres Zu serail.—ventu. Bertram, Canstein sche Bibelanstalt. — Wai- senhausbuchh. Burckhardt u. Riggenbach, Kirchenschatz. Egle, Baudcnkmale. — Ebner L Seubert. Fürst, Sieben Raben. — G. Wigand. Es! >trin, sslelan^es surIn llussie. — Godin, Katastrophe. — Trewendt. llesn Paul, Vitan. 0^ Lroolcs. —Honcion. li otr ob u e, !Vlissntkroz>i«etregentir.—pari». Nrcicaz-, Dlre Dübin^en sckool. — William, L I^orßate. IVIeclitations zur la mort et Peternit«.— pari». Nohl u. Bögler, Chorstühle. — Flemming. Schletterer, Singspiel. — Schlosser. Twcsten, Schiller. — Guttentag. Voigt, E. S- de Piccolomini. — G. Reimer. Dacano, Vagabunden. — Bloch. Weicker, Schulwesen d. Jesuiten. — Waisen- hausbuchh. Neue Werke der Literatur, Kunst und Mu sik, deren Besprechung in der „Europa" ge wünscht wird, werden möglichst schnell nach Erscheinen erbeten. Auch Nachrichten über demnächst erscheinende Neuigkeiten sind will kommen. Den Europa-Anzeiger empfehle ich als das geeignetste Mittel zur allgemeinsten Bekanntmachung von Werken der Literatur, Kunst und Musik in den gebil deten Kreisen des Publikums. Tarife über In serat- und Beilagegebühren stehen zu Diensten. Leipzig, den 8. Mai 1863. Earl B. Lorck. (9221.j Verleger neuer Werke über Baum- woll-Spinnerei ersuchen wir um 1 Erpl. » cond. Äogler'S Buchh. (PH. Welle) in Siegen. Bekanntmachung auf Kosten des Vcr !M22.z urtheilten. Im Namen des Königs. In dem Prozesse des Lehrers Theodor Ballien zu Brandenburg a/H., Klägers und Appellanten, wider den Buchhändler G- W. Körner zu Erfurt, Verklagten und Appellan ten, har der Criminal-Senat des Königlichen Appellations-Gerichts zu Naumburg a/S- in der Sitzung vom 25. März 1863, an welcher Theil genommen habe»: der Appellations-Ge richtsrath Westphal, als Vorsitzender, die Appellations-Gerichrsräthe v. Treuenfcld, v. Arnstedt und Liebaldt, der Gerichts- Assessor Rindfleisch, nach vorausgegangener mündlicher Verhandlung für Recht erkannt: daß das Erkenntniß des Einzelrichters des Königlichen Kreisgerichts zu Erfurt vom 29. Octobcr 1862 dahin abzuändern, daß der Verklagte der öffentlichen Beleidigung des Klägers schuldig und deshalb mit zehn Tha- lern Geldbuße, im Unvermögensfalle mit sieben Tagen Gefängniß zu bestrafen, dem Kläger auch die Befugniß zu ertheilcn. die Derur- theilung des Verklagten auf dessen Kosten in dem Börsen blatte für den deutschen Buchhandel binnen vierzehn Lagen öffentlich bekannt zu machen, endlich auch der Verklagte die Kosten beider Instanzen zu tragen gehalten. Brandenburg, den 7. M« 1863. Th. Ballte».
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