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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1863
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1863
- Sprache
- Deutsch
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1662 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^1? 100,12. August. Nichtamtlicher Theil. Uebcr die Betrachtungen eines Leihbibliothckars in Nr. 85 d. Bl. Geleitet von der Absicht, den Herren Romanverlegern zu nützen, ihnen möglichst Material zu liefern zur Beurlheilung des Feldes, auf welches ihre Unternehmungen großentheils gerichtet sind, erlaube ich mir, meine Ansichten und Erfahrungen hier mit- zulheilen. Obwohl überzeugt, daß der größere Thcil meiner College» mit Hrn. S. übereinstimmt, halte ich doch seine Ansicht, daß die Herren Verleger viel billigere Preise für ihre Romane machen sollten, nur für einen frommen Wunsch, der sich nicht realisiren lasten wird, ohne daß die Production darunter litte, und in sei nem Rückschlag unserer Romanliteratur Schaden brächte. Hr. S. steht zu sehr auf dem Standpunkte der Franzosen, und die Manipulation derselben auf Deutschland anwendcn zu wollen, dürfte kaum rathsam sein. Ich glaube nicht, daß die Herren Verleger durch bedeutend billigere Preise ein besseres Ge schäft für sich erzielen werden. Jene Herren, welche von ihren Romanen zweite billigere und, dadurch bedingt, schlechter aus gestattete Auslagen gemacht haben, dürften den Beweis in Hän den haben. Das Publicum ist jetzt schonan die schöne Ausstattung, welche uns das letzte Jahrzehend gebracht hat, gewöhnt, sieht ein schlechter ausgestattetes Buch schon mit Mißtrauen an, und findet namentlich ein Buch mit kleinem Druck und Format gar keine guie Aufnahme mehr. In meinem Geschäfte werden nur dann solche Bücher ausgestellt, wenn sie in keiner andern Auflage zu haben sind, und ich glaube, daß dasselbe in allen größeren Leihbibliothe ken der Fall sein dürfte. Das Romane kaufende Publicum kauft ja hauptsächlich nur die neuesten Erscheinungen, und denen kommt es dann auf einen Thaler mehr oder weniger nicht an. Das Bestreben, durch billige Preise das lesende Publicum von den Leihbibliotheken weg zu ziehen und zum Kaufen zu be wegen, dürfte ein verfehltes sein. Anders ist es in Paris, wo es fast keine Leihbibliotheken gibt, wo der Leser seine Lcctüre in den Journalen findet, den Büchern aber kaum eine Stunde täg lich widmet. Die Deutschen aber haben weniger Sinn für den Roman im Feuilleton, sondern wollen täglich einen bis drei Bände lesen, und das alles zu kaufen dürfte Wenigen möglich sein. Einen Beweis gibt der hier in der Presse erscheinende Roman von Laube: Der deutsche Krieg. Publicum und Herausgeber der Presse sind bereits davon ermüdet, während bei einer Aus gabe in Bänden auf einmal vielleicht ein bedeutendes Geschäft damit gemacht worden wäre, so aber ist für Oesterreich das beste Geschäft damit für die Leipziger Band-Ausgabe dahin. Um nun auf die Preise zurückzukommcn, finde ich den Unter schied zwischen den Erzeugnissen Deutschlands und Frankreichs gar nicht so enorm, wie Hr. S. ihn hinstellt- Wenn derselbe sagt, 1 Band der Oollvotiou kevy koste 1 Fr., während ein deutscher Roman von 3 Bänden 4 Thlr., so bedenkt er nicht, daß diese Oollsotion größtentheils nur neue Auflagen längst abgedroschener Werke bringt, und solche sind dann bei uns ebenso billig; andere französische Ausgaben kosten ja auch 2, 2f4, 3 und gar 7sh Fr. und kommt dann mitunter so ein Roman mit den beliebten ewi gen Fortsetzungen auf 150 bis 200 Fr. Dabei ist nicht zu ver gessen, daß zwei Drittel der neuen französischen Romane Ein tagsfliegen sind, nur der Neuigkeit wegen gelesen werden und nach einem Jahre unnütze Ladenhüter sind. Den Pariser Verlag kann sich der Leihbibliothekar mit 20HH verschaffen; nehmen wir hier auch nur 2 Fr. pro Band an, so kostet derselbe netto 1 Fr. 60 Els.; den deutschen Roman in 3 Bänden mit 4 Thlr. angenommen, bezieht er mit 50HH, folglich kostet der Band 2s4 Fr., das sind nun allerdings 90 Ets. pro Band mehr, aber dafür bringt ein guter deutscher Roman auch jahrelang Verdienst. Unbedeutende Romane sind ja auch bei uns billiger. Nun gibt es allerdings eine große Menge Leihbibliotheken, welche selbst unter diesen Rabattverhältnisscn nicht im Stande sind, alles oder auch nur einen Theil der Novitäten anzuschaffen. Im Interesse derselben und auch der Herren Verleger gäbe es hier meiner Meinung nach einen Mittelweg, den ich mir erlaube hier darzulegen. Ich halte dafür, daß die Herren Verleger ihre bisherigen Preise beibehalten, den Geschäftsfreunden, wie meistens geschieht, 50HH baar und 7/6 Exemplare bewilligen. Alle Leihbibliotheken von nur irgend einer Bedeutung werden den Roman gleich an- schaffen, das Publicum wie bisher kaufen. Der kleine Leihbi bliothekar, der, wie Hr. S. entwickelt, sich die billige Ausgabe von Holte! jetzt erst anschafft, kann am Ende 2 Jahre auf die Novitäten warten, da bei derartigen Geschäften das Publicum auch keine so großen Anforderungen stellt. Nach Verlauf dieser Zeit aber sollte der Verleger den kleineren Geschäften diese Werke durch Gewährung von noch höherem Rabatt, etwa 75 bis 80U, zugänglich machen; dann, sollte ich glauben, dürfte der Verleger selbst bei stärkeren Auflagen im Verlaufe von 3 bis 4 Jahren sein Lager geräumt und ein weit sichereres und schnelleres Geschäft gemacht haben. Die bisher üblichen Preisherabsetzungen dem Publicum gegen über, welche dem Absatz der Novitäten nur Schaden bringen, könnten dann ganz unterbleiben, und wäre auch dem Sortimenter eine derartige Manipulation gewiß viel willkommener, denn be kanntlich wandern die Offerten von Preisherabsetzungen meistens sofort in den Papicrkocb. Wien, im Juli 1863. Albert Last, Leihbibliocheksbesitzer. Sendungen ü oonäition. In dankbarer Anerkennung der gründlichen und klaren Auseinandersetzung dieses Gegenstandes in Nr. 93 d. Bl. durch Hrn. Ger.-Assessor Stüler glaube ich die am Schlüsse gestellte Frage dahin beantworten zu können, daß der Empfänger von Neuigkeiten berechtigt ist, alle im vor ausgegangenen Jahre versandten Neuigkeiten bis zur nächsten Ostermessc zu behalten, der Absender verpflichtet, die dann davon eingehenden Remittenden an Zahlungs Statt anzuneh men, mag ec dieselben nun früher zucückverlangt haben oder nicht. Diejenigen Sortimenter, welche unverlangte Neuigkeitssendun- gcn annehmcn, thun es nur unter dieser, im langen Herkommen beruhenden Bedingung. Will sich ein Verleger frühere Remission Vorbehalten, so hat er dies ausdrücklich vor Abscndung des oder der Artikel zu erklären, und erlangt dadurch einen rechtlichen Anspruch nur, wenn sich der Sortimenter dieser Bedingung ausdrücklich unter worfen hat. Daß Verleger auch nach dcrMesse noch Remittenden anneh men und Sortimenter auf Len Wunsch der Verleger cinzelneAr- tikcl vor der bestimmten Frist remittircn, ist Gefälligkeit und än- i dcrt am Rechtsverhältnisse nichts. Disponenda dagegen ist der Verleger zu jeder Zeit und in
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