220. Extract aus dem im Eugern Ausschuß-eollexio der Ritterschaft gehaltenen Protokolle. Den 11. August 1831. rc. kjx -^a in der Beilage unter Nummer Xl. zu der ständischen Schrift über den Verfaft jungsentwurf vom 19. Juli d. I. zwei vermeintliche Anforderungen der Stadt Leipzig an dcn Königl. Fiscus mit enthalten sind; so ist bei den städtischen Curien zur Sprache gekommen, daß hierdurch vielleicht die Meinung entstehen könne, als hätten die Stände die hier von der Stadt Leipzig in Anspruch genommenen Summen stillschweigend ein geräumt. Da jedoch solches weder von Seiten der städtischen, noch der ritterschaftlichen Cu rien geschehen ist; So haben dieselben beschlossen, eine Nachricht hierüber in Form eines Prorocoll-Extracts zu den Landtagsacren bringen zu lassen. rc. 221. Decret an die Landstände. Die/ nach Annahme der neuen Verfassungsurkunde/ erforderlich wer dende interimistische Verwaltung des Steuer-^orui-Li und der Steuer-Credit-Caffe betr. Eingegangen den 15. August 1831. Au denjenigen Landesangelegenheiten, welche, nach bisheriger Verfassung, von stän discher Mitwirkung abhängig gewesen sind, und wegen deren daher, nach Annahme der den getreuen Ständen vorliegenden Verfassungsurkunde, bis zur Einberufung der nach der neuen Verfassung zu constituirenden Ständeversammlung, und bis zur defini tiven Rcgulirung der künftigen Ministerial-Departements, eine interimistische Verwal tung nöthig wird, gehören insbesondere Vierter Band. 277