Protokolle des Gcsammtministcriums. 1. Dresden, den 4. November 1865. Nachdem der Allerhöchsten Bestimmung gemäß die auf dem ordentlichen Landtage 18^^ zur Vorberathung einiger Gesetzentwürfe gewählten Zwischendepntationen cinberufen und deren Zusammentritt auf den 6. November und beziehendlich den 1. December dieses Jahres festgesetzt worden, so wurde beschlossen, den zum 6. November dieses Jahres zusammentretenden Zwischendeputationen der Kammer der Ständeversammlung I. den nach nochmaliger Revision gegen die Vorlage an den Landtag 1 8ßH an einigen Stellen abgeänderten Entwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich Sachsen nebst Motiven und Publicationsverordnung, II. den Entwurf einer Kirchenvorstands- und Synodalordnung für die evan gelisch-lutherische Kirche des Königreichs Sachsen und einen Gesetzentwurf, die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchen gemeinden betreffend, nebst den zu diesen beiden Entwürfen gehörigen Motiven und Beilagen mitzutheilen und dabei zu bemerken: L. daß als Regierungscommissare in Betreff des Entwurfs unter I. der Staatsminister Freiherr von Friesen und der Geheime Finanzrath Freiesleben, in Betreff der Vorlagen unter II. der Staatsminister Dr. von Falken st ein, der Geheime Rath 6r. Hübel und der Geheime Kirchenrath Feiler zu bezeichnen sind;