in Betreff des Entwurfs unter III. und der fernerweiten, damit im Zu sammenhänge stehenden Vorlagen den Geheimen Rath Dr. Marschner und den Geheimen Justizrath Klemm, sowie in Betreff des Gesetzentwurfs unter IV. den Geheimen Justizrath Or. Siebenhaar und den Geheimen Regierungsrath Schmalz zu bezeichnen und dabei zu bemerken, daß die Deputationen das Gesammt- Ministerium davon in Kenntniß zu setzen haben werden: 1. wenn die Einberufung eines Stellvertreters nothwendig wird, 2. wenn eine Vertagung für angemessen gefunden wird, sowie 3. wenn die Geschäfte der Deputationen beendigt sind. Nachrichtlich bemerkt von Carl Moritz Roßberg, Regierungsrath. 3. Dresden, den 27. Januar 1866. Unter Bezugnahme auf das unterm 27. November 1865 aufgeuommene Pro tokoll ist beschlossen worden, den darin bezeichneten Deputationen den Entwurf einer Concursordnung für das Königreich Sachsen nebst Motiven zugehen zu lassen. Nachrichtlich bemerkt von Carl Moritz Roßberg, Regierungsrath.