141 N 76. Decret an die Stände wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfs, die Verbütnng und Tilgung der Rinderpest und die dabei, sowie in andern Seuchenfällen vorkommenden Entschädigungen betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer am 14. November 1867. Seine Königliche Majestät lassen in der Anfuge der Ständcversammlung den Entwurf zu einem Gesetze, die Verhütung und Tilgung der Rinderpest und die dabei, sowie in andern Seuchenfällen verkommenden Entschädigungen betreffend, nebst dazu gehörigen Motiven zur verfassungsmäßigen Perathung und Erklärung zugehen und bleiben den getreuen Ständen in Huld und Gnaden zugethan. Dresden, den 14. November 1867. Johann. Hermann von Noslitz-Wallwitz. Erste Abtheilung, 3. Band. 24