Decret an die Stände, den innengedachten Gesetzentwurf betreffend. Eingegangen bei der I. Kammer am 1. November 1867. (§eine Königliche Majestät lassen den getreuen Ständen den anliegenden Gesetzentwurf, die Aufhebung und Abänderung einiger Bestimmungen der all' gemeinen Armenordnung vom 22. Oktober >840 betreffend, nebst Motiven zur verfassungsmäßigen Berathung und Erklärung zugehen, indem Sie denselben in Huld und Gnaden jeder Zeit Wohl beigethan verbleiben. Dresden, den 1. November 1867. Johann. ^8) Herrmann von Nostitz-Wallwitz. Erste Abtheilaag, 3. Baad.