18. ver Verhütung und Tilgung der Rinderpest und wegen der dabei, sowie in anderen Seuchenfällen vorkommenden Entschädigungen durch das Gesetz vom 30. April dieses Jahres; 19. der Aufhebung und Abänderung einiger Bestimmungen der allgemeinen Armenordnung vom 22. Oktober 1840 durch das den ständischen Anträgen ge» mäß publicirte Gesetz vom 5. Mai dieses Jahres; 20. der Kirchenvorstands- und Synodalordnung, sowie der Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden durch das Gesetz vom 30. März dieses Jahrek; 21. der Gewährung eines Zuschlags zu den Pensionen aus der Prediger- Wittwen- und Waisencasse durch das Gesetz vom 16. April dieses Jahres; 22. der Emeritirung ständiger Lehrer an den Volksschulen durch das Gesetz vom 26. Mai dieses Jahres; 2 3. der Erfüllung der Militärpflicht durch das Gesetz vom 24. Deceinber 1866 und die Ausführungsverordnung von demselben Tage; 24. der Anwendung der Bestimmungen der Gesetze vom 7. Deeember 1837, 1 1. September 1843 und 21. September 1864 auf die in Sachsen in Gar nison gebliebenen Königlich Preußischen Truppen durch das Gesetz vom 13. Februar 1867, und durch, den Anträgen unter 6. I und II. der Ständischen Schrift vom 9. Februar 1 867 entsprechende, wegen Vergütung von Militärleistungen getroffene besondere Maßnahmen, während der Antrag in derselben Ständischen Schrift unter 6. III. durch die inzwischen zur Publication gelangte Verfassung des Norddeutschen Bundes, insbesondere Art. 61 derselben und die zu Voll ziehung und Ausführung des letzteren unter dem 30. November 1867 erlassene Verordnung, sowie durch die Bekanntmachung des Kriegsministeriums vom 15. Februar dieses Jahres und die Verordnung vom 15. März dieses Jahres seine Erledigung gefunden hat; 25. einiger Zusätze und Nachtragsbestimmungen zu den Gesetzen über die Peusionirung der Militärpersonen und deren Hinterlassenen vom 17. Deeember 1837 und 24. März 1852 durch das Gesetz vom 15. Februar 1867; 26. des unter 3 der Ständischen Schrift vom 5. Februar 1867 an die Staatsregierung gerichteten Ersuchens durch die Verordnung über Befreiung von Kosten und Stempelgebühr bei den gebliebene oder im Kriege verstorbene Militär personen betreffenden Angelegenheiten und Expeditionen vom 26. März 18 67; Erste Abtheilung, 4. Band. 60