Anordnung, Wie es Bey einem besondern Auff künfftigen VII. Sonntag nach Trinitatis, wird seyn der 30. des Monats Julii, 1713. Zu feyrenden Danck- und Bet-Feste Im Chur-Fürstenthum Sachßen und incorporirten Landen gehalten werden soll
Titel
Anordnung, Wie es Bey einem besondern Auff künfftigen VII. Sonntag nach Trinitatis, wird seyn der 30. des Monats Julii, 1713. Zu feyrenden Danck- und Bet-Feste Im Chur-Fürstenthum Sachßen und incorporirten Landen gehalten werden soll