Vorstellung Des Hohen Reichs-Rechtens, Vermöge dessen An den Grund Gesetzen des Heiligen Römischen Reichs und der darinnen von dem Gesambten Reich bestättigten Zahl der Chur-Fürsten ohne vorher in allen dreyen Reichs-Collegiis geschehene Berathschlagung, darüber abgegebene freye Stimmen und erfolgetes gemeinsahmes Reichs-Gutachten Nichts zu verendern
Titel
Vorstellung Des Hohen Reichs-Rechtens, Vermöge dessen An den Grund Gesetzen des Heiligen Römischen Reichs und der darinnen von dem Gesambten Reich bestättigten Zahl der Chur-Fürsten ohne vorher in allen dreyen Reichs-Collegiis geschehene Berathschlagung, darüber abgegebene freye Stimmen und erfolgetes gemeinsahmes Reichs-Gutachten Nichts zu verendern
Untertitel
Allermassen In sothanen Rechtens-Besitze Die gesambte Fürsten und Stände des Reichs sich offenbahr befinden, und darinnen ohn Nachtheil der Reichs Grund- und andern Gesetze nicht beeintrachtiget werden mögen