Anzeiger. Amtsblatt -es König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 67. Mittwoch den 7. März. 186V. . Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Zulassung der innengedachten Dachpappen als hartes Dachmaterial betreffend. Unter Hinweis auf §. 3 der Verordnung, das Abdecken von Gebäuden mit Dachpappe und Dachfilz betreffend, vom 29. September vorigen JahreS (Gesetz- und Verordnungsblatt desselben Jahres, 15. Stück, S. 321), wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Dachpappen von folgenden Fabrikanten e »> i ^ § - l 1) Zimmermeister Johann Carl Dekow in Cotta bei Dresden, 2) Wilhelm Rolossin Leipzig, 3) Karl Friedrich Weber daselbst, 4) I. Erfurt Sf Moritz Altmann in Hirschberg, Schlesien, 5) F. M. Neill Sf Co. in London, 6) Carl BaldamuS Lf Co. in Moabit und Berlin, 7) Albert Dameke St Co. in Moabit bei Berlin auf Grund der vorgenommenen Untersuchung und angestellten Brennversuche bis auf Weitere- als Surrogat der harten Dachung in der in obiger Verordnung angegebenen Beschränkung anerkannt worden sind. Dresden, am 28. Februar 186V. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohl schütter. , ' Lehmann, S. Bekanntmachung. Im Monat Februar d. I. sind von uns wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Contraventionen Strafen oder Bedeutungen auszusprechen gewesen. Leipzig, am 1. März 186V. Der Nath der Stadt Leipzig. Berger. G. Mechler. 1) Straßenverunreinigungen und sonstige Ordnungswidrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren des Düngers . . 9. 2) Herabgießen von Flüssigkeiten, Herabwerfen und HerabfaUenlassen von Gegenständen aus den Fenstern auf die Straße rc. 1. 3) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt rc. auf die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttags Nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr), und Liegenlassen von Kehricht, Geströhde rc. außerhalb dieser Zeit 4) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen. Trottoirs und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Liegenlassen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand und dergl. m., Aufstellen von leeren Wagen, beim Be- 2. frachten der Wagen, so wie durch Aufschlagen von Verkaufsständen und Aushängen oder Aussetzen von Maaren, .Waarenkasten rc 25. 5) Unbeaufsichtigtes und ordnungswidriges Stehenlassen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße und verbots widriges Ausbissen der Pferde 4. 6) Ordnungswidriges Passiren der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen u. dergl. . . 9. 7) Fahren auf dem Wege vom Ausgange der Grimma'schen Straße nach der 1. Bürgerschule mit leichtem Fuhrwerk schneller als im Schritt, und mit schwerem Fuhrwerk 1. 8) Fahren mit Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter 1. 9) Fahren mit eingespannten Zughunden 1. 10) AuSklopfen von Teppichen rc. auf Straßen und anderen als den hierzu angewiesenen Plätzen 3. 11) Tabakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 1. 12) Unvorsichtiges Gebühren mit Streichzündhölzchen, Licht rc '. . . 4. 13) Mangel und ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschengruben 4. 14) Feuerdefecte und seuerpolizeiwidrige Anlagen 1. 15) Herumlaufenlassen von Hunden ohne Beißkörbe auf der Straße und Hinterziehung der Hundesteuer . . . 10. 16) Contraventionen der Fiacrcs und concessionirten Einspänner, so wie Mängel und Defecte an Geschirren ... 9. 17) Abhalten von Tanzmusik ohne Erlaubntß und Überschreitung der Tanzmusikerlaubniß 36. 18) Unbefugtes Betreiben von Schänkwirthschüft ' 5. 19) Führung von gesetzwidrigen Maßen und Gewichten rc 1. 20) Feilhakten von zu leichter Butter 1. 21) Hinterziehung der städtischen Thorabgaben 1. 22) Verschiedene andete wohlfahttSpolizeiliche Contraventionen . .' . . .10. « ,, . — ' Summa 133. lmal kleineren Werth, als diezunächst linksstehende. Ebenso ! wie nach diesem Gesetze die Werthe der Ziffern einer Zahl von Die Decimalbruchrechnung. Nach dem dekadischen Gesetze hat bekanntlich jede Ziffer einer I der ersten oder Einerstelle aus, welche dm Werth Eins hat, nach Zahl auf irgend einer Stelle einen zehnmal größeren Werth, I der linken Hand zu zehnmal steigen: müssen die Werthe als die zunächst rechtsstehende; umgekehrt aber einen zehn-z von Ziffern, weiche rechts der Einer stehen, zehnmal fallen.