Tageblatt Anzeiger. Amts«! dis «mal. BlzirlsgmchtS imd dkS Raths der Stadt Lchzig. W8L. Donnerstag den 22. März. MV. Bekanntmachung. In Folge des gesetzlichen Ausscheidens der beiden Abgeordneten hiesiger Stadt zur zweiten Kammer der Ständeversammlung wird die Wahl zweier Abgeordneter und zweier Stellvertreter stattfinden. Zum Behuse der Anfertigung der Liften der Wählbaren werden Diejenigen, welche, ohne in der Eigenschaft als Hausbesitzer dazu befähigt zu fein, in die Liste der Wählbaren ausgenommen zu werden wünschen, zufolge 8. 58 deS Wahlgesetzes vom 24. September 1831 hiermit aufgefordert, sich bis zum LO. April d. I. bei dem Rathe hiesiger Stadt mündlich oder schriftlich anzumelden. Die bis dahin nicht Angemeldetcn werden in die Liste der zu dem bevorstehenden Landtage Wählbaren nicht gebracht werden. Nach § 56 des Wahlgesetzes sind Diejenigen wählbar, welche 1) ein Vermögen von 6000 Thalern besitzen, oder 2) ein sicheres Einkommen von 400 Thalern jährlich haben, oder 3) wenigstens 30 Thaler jährlich an direkten Real - und Personalabgaben zahlen, vorausgesetzt, daß deren Wählbarkeit ein gesetzliches Hinderniß nicht entgegenfteht. Die sich Anmeldenden werden veranlaßt, kürzlich zu bemerken, aus welchem der vorstehend unter l, 2, 3 angegebenen Gründe sie ihre Wählbarkeit herleiten, und, wenn diese Gründe nicht auf hinlänglich bekannten Umständen beruhen, die erforderlichen Bescheinigungen mit einzureichcn. - Leipzig, am l7. März 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Da jetzt die Wahl zweier LandtagSabgeordncten für die Stadt Leipzig und zweier Stellvertreter für dieselbe bevorsteht, so werden diejenigen hiesigen Abgabenpflichtigen, welche sich init Abführung ihrer Abgaben, sowohl königlicher als städtischer, ganz oder zum Theil länger als ein Jahr im Rückstände befinden, hiermit aufgefordert, diese Rückstände sofort zu berichtigen, unter der Verwarnung, daß ste, wenn sie dieser Aufforderung nicht Nachkommen, nach Vorschrift dcö Wahlgesetzes vom 24. September 1831 §.§. 5li, 6. und 8., so lange diese Rückstände nicht abgeführt sind, weder als stimmfähig, noch als wählbar angesehen und daß daher ihre Namen in die anzufertigenden Listen nicht mit ausgenommen werden können. Leipzig, den 17. März 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Ein Theil deS an der östlichen Seite der Thalstraße gelegenen, zur Zeit als Gartenland benutzten Areals, in vierzehn einzelne Parzellen eingetheilt, welche von der ersten Kleinkinderbewahranstalt beginnen, soll als Bauplätze an den Meist bietenden versteigert werden. ES ist hierzu Freitag der LS. März L8SO anberaumt worden und Kauflustige haben sich an diesem Tage Bormittags S Uhr in der RathSstube einzufinden, ihre Gebote zu eröffnen und sich weiterer Weisung zu gewärtigen. Die BerkaufSbedingungen nebst dem angefertigten Plane liegen vom 12. März an bei uns zur Einsicht bereit; auch können von da an lithographirte Eremplare deS Planes bei uns in Empfang genommen werden. Die Straßenfrontlänge einer jeden der zur Versteigerung kommenden Parzellen ist durch Stangen bezeichnet, an welchen die Nummern der Parzellen selbst zu ersehen find. Leipzig, den 6. März 1860. .. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. — Schleißner. Bekanntmachung. Zum Besten der hiesigen Armen wird Sonnabend den L4. d. M. Hans Helling. Oper von Marschner, auf hiesigem Stadttheater aufgeführt werden. Wir empfehlen diese Vorstellung der wohlwollenden Theilnahme deS geehrten Publicum- und bemerken, daß Herr "lbert Lücke, Firma I. E. Lücke, die Güte gehabt hat, die Leitung de- Caffengeschäft- zu übernehmen. Bestellungen auf Bittet- werden in der Theatercaffe angenommen. . Leipzig, den 21. März 1860. Das Armen direetorittm.