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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186009121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-09
- Tag1860-09-12
- Monat1860-09
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1860
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 256. Mittwoch den 12. September. 1866. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte Raths- und Wendler'fche Freifchule, so wie in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte Raths- und Wendler'fche Freifchule oder in die Schule des Arbeits hauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den I«. September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Noch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern daS achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und baß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maße erfolgen. Leipzig, den 18. Juli I86V. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 3. September 1860. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und verbffknMchl.) (Fortsetzung und SchlgML Das abgegebene Gutachten der Ausschüsse zum Bauwesen und zu den Schulen lautet: Dem Rathe ist Recht zu geben, daß von einer entfernter ge legenen Lokalität auS nicht oder doch nicht gleich gut die Aufsicht über das Waisenhaus geführt werden kann; allein die Lokalität, in welcher der Schuldirektor nach dem Plane der Stadtverordneten binführo die Schule zu leiten haben wird, ist eben nicht eine ent ferntere, sondern eine sehr nahe; auch nach jetziger Vorlage des Rakhs hat derselbe von einem Gebäude in das andere zu gehen und es dürfte nichts ändern, wenn er auch noch etwas weiter geht. Wenn der Rath im Falle der von d n Stadtverordneten ge wünschten Verlegung der Schule in die Lehmgrube die Hinzufügung eines Saales im Waisenhause für nöthig hält, so bietet der Bau plan desselben leider der überflüssigen Räume genug, um jenem Bedürfnisse mit leichter Mühe entsprechen zu können. Ein solcher Saal ist übrigens durchaus kein unentbehrliches Erforderniß; eine Christbescherung insbesondere muß sich nach den vorhandenen größeren Zimmern bequemen; um Eines Abends oder selbst um einiger Abende im ganzen Jahre willen wird man nicht ganz be sonders einen großen Saal schaffen und disponibel halten. Die befriedigenden Resultate des Braunschweiger Waisenhauses find nach den andererseits eingezogenen Erkundigungen hauptsächlich daraus zu erklären, daß dieses reich dotirte Institut in einem wohl habenden Centralpuncte der Stadt liegt. Wenn der Fall vorgekommen sein mag und hinführo wieder Vorkommen sollte, daß Aeltern auf dem Schulwege ihre Kinder wieder weglocken, so werden diese Kinder, welche der Stimme der Natur folgen mußten, wieder weg geholt, die Aeltern bedeutet und bestraft. Dies ist übrigens ein Uebelstand, wie es noch viele an dere Uebelstände giebt, welche man im Leben hinzunehmen hat, ja sogar ein nur ausnahmsweise vorkommender Uebelstand. Ist ein Beweis deS Umstandes, daß die Aeltern die Kinder weggelockr, nicht zu führen, obschon die Kinder doch alsbald vermißt werden, so folgt daraus nichts weiter, als daß auch nicht eine Strafe gegen die Aeltern verhängt werden kann. So verhält es sich gerade auch in der Uebung de- StrafproceßgesetzeS im Allgemeinen. Die Kinder als Beweismittel den Aeltern gegenüber stellen zu wollen, würde allerdings eine moralische Schlechtigkeit sein, so daß man, ehe man m ihr Zuflucht nähme, lieber einmal solche Lettern durch, schlüpfen lassen müssen wird. Das ist der ganze Nachtheil. Wegen solcher Möglichkeit aber ein Aufsichtsperson«! hinstellen oder da vorhandene vermehren zu wollen, daran konnten wir eben so wenig denken, als wie z. B, etwa daran, daß man jedem Kinde, wenn e- auf der Straße geht, einen Arzt nachschicken würde, da es krank werden, fallen, ja sogar ein Bein brechen kann. Und müßte nicht eben so gut Denjenigen, welchen nun einmal die Po lizei als nächstes, bequemstes und daher einziges Hülfsmittel fast überall vorschwebt und gilt, schließlich auch die polizeiliche Be aufsichtigung über die große Mehrzahl der Kinder, die nicht zu ihren Aeltern ausreißen, weil sie dergleichen nicht haben, oder die von ihren Aeltern, welche froh sind in ihnen einer Sorge ledig zu sein, nicht zurückgelockt werden, unentbehrlich erscheinen, weil diese — die von Aeltern nicht in Versuchung geführten Kinder — unterwegs irgend einer anderen Versuchung unterliegen können? Niemand hat einen längeren Schulweg als Bildungsmittel hinftellen wollen, allein wenn man, in Hinblick auf das zeither uneingerissen an den Waisen so traurig Aufgebaute, will, daß sie mindestens eine kurze Strecke lang täglich ohne Aufsicht aus gehen, so handelt es sich nur darum, daß sie bei Zeiten anfangen mögen, sich frei zu bewegen, damit dieselben ihre Kräfte dereinst gebrauchen können. Das Leben braucht weniger menschliche, zuge richtete Maschinen, als Menschen, die sich in allen Lagen aus sich selbst zu helfen wissen. Das im Eommunicate des Raths aufgestellte ästhetische Bild einer getriebenen Heerde ist uns unver ständlich. Wir wollen: die Kinder sollen die Strecke Wegs ohne Aufsicht gehen, der Rath antwortet mit jenem Bilde einer ge triebenen Heerde, also, — so scheint es, — doch mit der Annahme einer eben nicht gewollten Aufsicht, gleichsam als gehöre es zur Unmöglichkeit, von dem Gedanken einer Aufsicht selbst auf so kurze Zeit sich zu trennen. Nicht also der Weg ist eS, sondern die Bewegung auf ihm ohne Aufsicht ist es, was wir wollen und wozu der Schulweg eine passende Gelegenheit darbietet. — Die anderen Gründe überläßt der Ausschuß dem Urtheile der im Collegium weilenden Aerzte, welche die Gefahr der körperlichen freien Bewegung Skrophulöser u. s. w. und der GewerbSmänner, welche die Brauchbarkeit der im Sinne der RathSvorlage fertig erzogenen Waisenkinder am besten zu beurtheilen wissen und können. Aus ähnlichen Beweggründm, wie diejenigen, welche ihn bei der Entschließung rücksichtlich deS Planes zum Schulbaue auf dem Neubertschen Platze leiteten und mit Rücksicht darauf, daß früher allerdings die Stadtverordneten schon einmal zur Neben einanderstellung der Schule mit dem Watsenhaufe zustimmten und daher daran gebundm sind, hauptsächlich aber um die Verbindung de- Direttoriats über Waisenhaus und Schule in der Person Eines tüchtigen Pädagogen gegen jede nachkommende Abände rung oder Abschwächung sicher zu stellen und dies in der Beziehung
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