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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188804226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-04
- Tag1888-04-22
- Monat1888-04
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1888
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Zweite Leilage M Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 113. Gnadenerlaß des Kaisers. ' La» „Armee- unv bas Marine-Vrr»rdouna«blatt" ver- ksfealüchen einen Allerhöchsten Gnadenerlaß für dir Armee und die Marine. Der im „Armee-Verordnung«- dielt" mitaetheille Erlaß hat folgenden Wortlaut: Ich »ill, ,m Meine« Neglerung-antritt anch hlafichtlich der Inner durch einen Act der Gnade au-zuzelchnea: I. ollen denjenigen Mililairperlonea, welche bi- zum hruttae, k-ze »,n einem Milüairgerichte innerhalb de- Bereichs der prrnßl- jche» Militativerwallung wegen der in den 8H> 110, 113, 114, 11b, 116 nid i» den U. 123, 130, 131 de- bürgerlichen Strafgesetzbuch« al- Wider- Kaod gegen d>e SlaatSgewalt oder a!- Verletzung der öffentlichen i?rd°nnq bezeichnelen Verbrechen und Vergehen, wegen der in den SH. 196, 197 de- bürgerlichen Strasgefrtzbach- gedachte» Be leidig,»ge, u Freiheit-- oder Geldstrasea rechi-krästig vernrtheilt sind, diese ktralen. soweit sie noch nicht vollstreckt sind, unter Niederschlagnng der etwaigen noch rückständigen -osten io Gnaden erlasse», ihnen «cch die etwa aberkannten bürgerlichen Ehrenrechte wieder verleihe» »d die etwa aa-gesprochene Zulässigkeit der Stellung unter Polizei- nrsjicht anshebr». Ist wegen einer unter dir vorstehende Bestimmung sollende, und »e;c, einer anderen strasbare» Handlang ans eine Gesammtstrase er- st»,!, so ist der wegen der erster»» Handlung verbilligte Theil dieser Ltrase al« erlassen auzusehen, gleichviel, ob derselbe im Staue de» 8- 74 de« bürgerlichen ktrosgesetzbuch« die erkannte schwerste Strafe oder deren Erhöhung darsicllt Im Zweiseltsalle ist durch da« Geaeral- I»d»»ri»t Meine Entschließung eiazuholeu. Auch will Ich die von luütwegen za siebenden Anträge de« Bcaeral-Nuditoriat« bezüglich solcher Lrrnrtheilungen erwarte», welche erst nach dem heutigen I°re wegen ktner vor demselben b-gangeneu, unter die vorstehende Üeiimmung fallenden straibarea Handlung ersolgea oder weiche erst »ch diesem Lage rechtskräftig werbe». II. 3^ will ferner denjenigen Militairpersonen, gegen welche bi« zi» heungeu Tage im Bereich« der prenßi'chen Mrltiairvrrwaltnng 1) Strafe» im Di-cipliuarweg« verdäugt oder I) durch et, Mtlitatrgertcht wegen audercr al» der unter l bezeichne»«, strasbareu Handlungen Freiheit«- sleose» von nicht mehr al» sechs Woche» oder Geldstrasea von nicht «ehr als Eiabnaderlsünsztg Mark oder beide Strafe» vereinigt recht«, stetig erlannt worden, diese ktrase», soweit sie noch nicht vollftreckt si»d, und die elwatzea noch rüiksloadigen -oste, tu Gnaden erlassen. Freihelt-ftrosea, neben welchen zugleich aus «ne militatrische -brenftrase erkannt ist, sowie Geldstrasea, welche gegen Fahnen tzSiti ge tm Wege de- llugehorsam-versahrcu- verhängt siad, bleiben »«> dieser Gnade,erwetsuag a»«gelchl»ffen. Dieselbe findet ans vorsätzliche Körperverletzungen und Btteidi g»°M, wegen deren die Bestrafung aas Grund de« bürgerlichen klrasgesetzbuchs erfolgt ist, nur dann Anwendung, wenn der Ber- iniheille dir Berzichtleistang de« Verletzten ans die Beslrasuag deidrtigt. Jü in einer Entscheid»,, die veruriheilnng wegen mehrerer ftra'tare, Handlnngea auSgrsprochca, so gretst Liese Gnadcnerwctsuag »»l Platz, loser» die Strafe tu-gelammt da- oben bezeichnete Maß »ichl übersteigt. Auch w>ll Ich III. den Unternsficieren ohne Pertep-e und Gemeinen, welch« der »»erlaubten Entfernung <83-64, 66 de- Milttair-Strafgesetzbuch-) oder der ersten, nichi im Eomplot vertidlen Fahnenflucht im Frieden <§ 89 a. a. O.) bi» zu« heutigen Taae sich schuldig ge- »acht haben, I) die lediglich wegen dieser vergehen recht-kräsüg erkannte» und noch nicht verbüßten Fretheit-strase», sowie die Ehren- sirasen, mit Bu-nahme jedoch der Strafe der Degradation, erlassen, anßerdem euch II) de» bereit« zurückgekehrte» Angeschuldigteo dieser Elaste, welche Sonntag den 22. April 1888. 82. Jahrgang. »och nicht rechtskräftig vrrnrthriU find, sowie den noch nicht »nrückgekchrten, welch« binnen sech« Monaten, vom heutigen Lage an gerechnet, bet einem deutschen Truppeutdril oder bet der EtvilbehSed« ihrer Hetmath sich melden und ihr Wohl- verhalten während der illbweseaheit glaubhaft Nachweise». Beguadtgnog t» dem »ntrr 1 bezetchucleu Umsange in Au«, sich stellen. Hiervon sollen jedoch diejenigen ausgeschlossen >ela, welche neben der unerlaubten Entfernung oder Fahnen- acht auch wegen anderer Verbrechen oder Vergehen bestraft »d oder bestraft werde», es sei denn, das; diese zn den unter bezeichnelen strafbaren Handlungen gchötea. oder daß wegeu derselbe» nur aus eine solche Strasr erkaan, ist oder demnächst erkannt werde» wird, welche an sich uulec di« Gnadcnbrstim- mnng der Rr. ll, Ziffer L solle» würde Ja den Fällen der Nr. HI, Ziffer 2 bat da- General- Andtioriol, sobald die Erkenntnisse rcchtslrästtg geworden find, von AmiSwegen za berichten. IV. Soweit dritten Personen au- einer Entscheidung gesetzlich ein Ansprach erwachsen ist, wie bet Jorsldledstahlen an Gemeiade- oder Privaleigenlhum <3. 34 de- G-setze- vom lb. April 1876, Ge- setzsammiang Seite 222), behält e- dabei let» Bewenden. Ich beauftrage Sie, für d,e schleunige Bekanulmachuag und An», führung diese- Erlasse- Sorge zu tragen. Eharlattenborg. de, 19. April 1888. Friedrich. Brousnrt v. Schellcadors. An den Krieg-minister. Der Allerhöchste Erlaß an den Chef der Admiralität, ebensall- üharlottenbnrg, 19. April datirt, ist mit dem vor stehenden gleichlautend, enthält aber vor der Schlußformel noch folgenden Abschnitt: V. Hinsichtlich der Besatzungen derjenigen Meiner Schiffe und Fahrzeuge, welche sich am heutigen Tage im Aa-'.aode oder aus der Au-ceis« vorhin befinden, soll für die vorbezelchuetcn Gnaven- erwetsuagea derjenige Tag maßgebend sei», au welchem diese Meine Ordre zur Keanlniß der Eommandoale, der betreffenden Schiffe und Fahrzeuge gelangt tft. Äus England. ' Am l8. d. M. beging die englische Primrose- Liga den sünslen Jahre-lag ihrer Gründung aus einer von sämmtlrchen UnlervervLnden durch Delegirle zahlreich beschickten Generaivelsammiung. Politik im engeren Sinne ditcb den gepflogenen Berbanbiungen fern, dieselben betrafen vielmehr nur organisatorische und sonstige VereinSsrage»; tm llebrrgen ist es ja bekannt, baß die Primrose-Liaa dl« Pflege und Förderung de- politischen Vermächtnisse» Lord Beaconsfiklv'e auf ihr Panier geschrieben hat unv in der Propaganda für ihre Sache unermüdlich ldälig ist. Mil weichem Erfolge, wird durch die einfache zissermäßigr Vergleichung der Mtl- glicderzahl vor siius Jahren und jetzt dargeiha». Bei ihicm erstmaligen geschiostenen ä'luslrrten im Jabre 1884 zählte die Liga noch mchl einmal 1000 Mitglieder und dienie den Glabstonianern zur Zielscheibe billigen Spotle»; heute ist der Verband schon aus 700 000 Köpfe herangewachsen, im letz'en Verband-jahr allein um >06 743 Mitglieder. Alle diese Primrosemänner sind unablässig bestrebt, den politischen Grundsätzen Lord BeaconSsield's im öffentlichen Leben zum Siege zu verhelfen; unter der Devise de« ver storbenen Slaat-manneS: lmpeiinm vt lideitas kämpfen in der Primrose-Dereinigung Conserdalive und Liberale Schulter an Schulter, unbeschadet ihrer speciellen Parteiprogramme. Verpönt ist nur Ein-, daS sactiöse Princip, taS keinen An stand nimmt, feine Befriedigung aus alle Weise, fei eS auch unter Gefährdung von iwperiaw und lidertL», anzustreben. Hierau» folgt von selber, wo die Pnmrose-Liga ihre Freunde und wo sie ihre Feinde sucht unv findet. DaS WacbSthum de» Biinde« geht Hand in Hand mit Ausbreitung der Erkennlniß, daß die alten Parteien sich überlebt baden und durchaus den veränderten Umstünden sich anpasfen müsfea, wenn da» Ge meinwohl nicht unheilbaren Schaden erleiden soll. Die Primrose-Liqa recrulirt sich deshalb auch vorzugsweise aus den Preisen der politischen Intelligenz; da« junge England, welche» der mechanischen Äbleierung mono toner Parleipbralen und Programme immer überdrüssiger wird, tritt maffenhast den Pnmrose-Brreinigungen bei unv chneidet dem ohnehin schon ausS Allenlheil gesetzten Glad- toneaniSmu« nach und nach alle Canäle ab, durch die er noch mit dem lebendig vulsirrnden nationalen Strome in türstiger Verbindung steht. DaS Zusammenwirken der Ccnservativen mit den liberalen Unronistrn ist ganz nn Geiste der Pruinose-Liga und wird deshalb von dem Ännde auch aus alle Weise gefördert und unterstützt, ebenso wie er die Allianz zwischen Glacstoneanern und irische» HomerulerS, als den LedenSintcresien oeS britischen Reiches rnwiderlausenb, energisch bekämpft. Ohne als solcher in die Politik des Lande- direct sich einzumischcn, ist derPrimrose-Bund während der verhältniß- mäßiz kurzen Zeit seine- Bestandes doch schon zu einem mächtigen politischen und socialen Factor geworden, der von Freund und Feind mit einem sehr ansehnlichen Posten in Rechnung gestellt wird und einen maßgebenden Einfluß aus die politische Erziehung de» englischen Volke- gewinnen dürste. v e r m i s ch 1 e s. — Berlin, 19. April. Zum Abiturienten-Examen in Preußen wird der »Vo'iijcben Zeitung" geschrieben: Gestatten Sie mir, an Ihre Miilheilnng, betreffend da- hundert jährige Bestehen der Abiturienlen-Prüiuag in Preußen, noch einige ergänzende Bemerkungen zu knüpfen. Die betreffende Bersüguug des König« Friedrich Wilhelm II. war dalirt vom 23. Decemder 1788 und erging demnach zur emer Zeit, al« der erst vor Kurzem in unserem Blatte erwähnte Wollacr bereit- Minister geworben war. Dennoch kann der liberale Freiberr von Zeritz, welcher ieil dem Jahre 1771 au der Sp tzr de- geistlichen Departements in lmheiischen Ki-chen- und Schulsachen gestanden hatte, als der miit'lbare Urheber derselben betrachtet werden, denn aus seine An- regung hatte der KSnig durch EadmetSvrLre vom 24. Januar 1787 da? Obrrsebuleolleginm gebildet, von welchem die Reform m- Werk ges tzt wurde. Die Direktoren Meirrotto nnd Nedikc <vom Joachims- Ihal'ichen »nd Werder'ichen Gymnasium), weiche vorzugsweise an der AuSarbeüunq der nruen Abirurienienprüsungeordnung belheiligt waren, gehörten dieser Behörde al- M ial'eder an. Die Maßregel war au- der Erwägung bervvrgcgan gen, daß die Zulassung ungenügend Bocbcrriteler zu den Uaweisiläl.-sludicn mSgl>chst zn verhindern sei. Bis dahin hatte die Piüsung der Aakommendca an-schliesilich den linwersilälen odgelegen, die indcffen denselben wenig Lchw'erigkeilen bereileien und mir die Kenninisi der latei- mschen Sprache znr Bebinguag niachlea. Um dein Mißbrauch dieser Freiheit zn begegnen, Hallen die Könige Friedrich I. und Friedrich Wilhelm l. in den Jahren 1703 und 1718 Anocdn»ni"n getroffen, wonach die Besähignng zum Sludiren theil- ourcki Schulzeugnisse, theitS durch eine Piüsung vor dem Dekan der belreffen.en Fakultät nachgkwiesen werden sollic, aber eine nachliattiie SSirkuiiq halten die Maßregeln nicht gehabt. Auch durch di- Beringung von, Jahre 1788 wurde dem llebelsiande »ich« gänzlich abgeholicn. Es konnte dies schon deshalb gar nicht der Fall sei», weil die Maßregel sich gar nicht aus alle höheren Schulen ohne Unterschied lnzog, vielmehr erst durch di« Instruction vom 23. Juni 1812 zur allgemeinen Durch- sührnng gelangte. Dazu kam aber, daß die Zulassung zu den Univer- sitä-stndsen keine-weg- aa-schlt-ßlich von der bestandenen Abiturteaien- »rüsang abhängig war. Solche, die durch Privatunterricht oder auj einer gewöhniichen Volksschule vorbereitet waren, ließen sich nach wie vor ans der Universität prüfen, aber anch Manche, welch« Zöglinge ae- lehrter Schulen waren, verließen diese, am di«Berechtigung zn den aka demische» Siubiea ans der Hochschule selbst zu erwerben, welche erfahrung-mäßig weniger erschwerende Bedingungen machte. Einzelne endlich umgingen die Prüfung dadurch, daß sie sich aus einer au- ländlichen Uatveisttät eine Matrikel erwarben, dann noch Preußen »urückkehrten und hier nun ohne Weitere- al- Studenten einge schrieben wnrden. Erwägt man ferner, daß die Gymnasien ihren Abilnriente» sowohl ein Zeuaniß der Reise al« der llaretse au-- stelliea nnd anch im letztere» Falle der Inhaber berechtigt war. die Universität in beziehen, wenn er aas den Genuß von Benefizien verzichtete, so wird man begreifen, daß dir Zahl der maageihast vorbereiteten Studirendeu noch immer eine sehr große blieb. Manchmal kam e- auch vor, daß da- Entlaffuug--Zeugaib aus der Vorschule erschliche, wvrde, in welchem Falle der Betreffende sich aus der Universität einer Nachprüfung zu unterwerfe» halte. Auch die Verordnung vom Jahre 1812 beseitigte die Mängel, da die Universitäten nach wie vor auch mit einem Zeugniß der Uatüchtigkeit bezogen werde» konnten, nicht ganz and erst durch di« Verfügungen vom Jahre 183S ward« eine durchgreifendere Verbesserung ans diesem Gebiete anqebahul. Die gegenwärtige Einrichtung besteht fett dem Jahre 1882, in welchem der TulluSininlster v. Nobler ein: neue Prüfungsordnung für sämmtliche höhere Schulen erließ — Bremen, 20. April. Bekanntlich trifft Karl Geb urz mit der „EmS", also wohl noch beute, in Bremerhaven ein Bezüglich seine« Aufenthalt» m Deutschland vernimmt die „Weser-Zeitung" gegenüber mehrfach irrigen Angaben ver schiedener Blätter daS Folgende. Der deutsch-amerikanische Staatsmann wird schon im Spätsommer »ach Amerika zurück kehren und den Sommer, nicht Len Winter, auf der Villa Forsteck verbringen. Den ersten Theil seiner Memoiren hat er bereits im Lause diese« Jahre« drüben fertig gestellt. Der literarische Zweck, den er diesseits verfolgen wird, ist die Samm lung von Material in europäische» Archiven für ein um fassendes Geschicht-werk Uber den Bürgerkrieg der Bereinigten Staate», zu besten Abfassung rr sich in drn letzten Monaten definitiv e»tschtosten hat. — London, 20, April. Durch die Explosion in Workington sind 28 Personen gelödtet worden. — AuS dem Geistesleben der Tbiere. Folgende kleine Begebenheit wird der „Frankfurter Zeitung" von de sreundeler Seite als wohlverbürgl mitgetbeilt: Ein Mann- he im er Thierarzt begegnete täglich beim Nachhausegehen einem kleinen schwarzen Hündchen, mil dem er nach und nach durch Streicheln gut bekannt wurde. Eine« Tage« sab der Veterinärarzt, dag daS Hündchen binkle. Bei näherer Untersuchung fand er einen regelrechten Beinbruch Von Mit leid gelrieben, nahm er da« Hündchen aus dem Arme mit in seine Wohnung, richtete ihm das Beinchen ein und entließ seinen Verunglückten erst nach vollständiger Genesung. Dies mag etwa ll Monate her sein. Bor einigen Wochen hörte nun der Thierarzt ein Kratzen an seiner Thür und fand beim Oefsnen zwei Hündchen vor derselben. Da« Eine war unser schwarzer Bekannter, welcher ein andere« Hündchen geleitet, das ein Bein gebrochen hatte. Der Arzt gehorchte der stummen Aufforderung seine« früheren Pflegling« und heilte auch den zweiten Hund. Gewiß ein seltene« Beispiel von Mitgefühl und Klugheit bei einem Hunde. ' «r- 7^s" Aus unseren reichhaltigen Sortimenten v, UW > Wtztz beben hiermit als ganz besonders preiswert hervor Ooslninv „Uirvs", „SLi „LIorrviNSS". 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