entgegen, halten könnte. Die Deputation theilt die in der Vorlage ausge sprochene Ansicht, daß mit dieser für alle Zeit abgeschlossenen Uebereinkunst, die, aus zu besorgenden Schwierigkeiten beim Betriebe, früher mehrfach ab geleitete Nothwendigkcit, vor dem Eingehen auf ein Zittau-Reichenbcrger Unter nehmen, das Zittau-Löbauer käuflich für den Staat zu erwerben, sich erledigt. Es können und werden nun keine Schwierigkeiten beim Betriebe sich ergeben und wenn die Lage des Zittau-Löbauer Eisenbahnunternehmens eine wesentlich bessere wird, so ist dieß der Gesellschaft, welche so große Opfer seither gebracht hat, gewiß zu gönnen. Den zeitherigen gedrückten Zustand der Gesellschaft und die in den Händen des Staats liegende Alternative: eine Eisenbahn von Zittau nach Reichenberg zur Ausführung zu bringen oder zu verweigern, dazu zu benutzen, um die Löbau-Zittauer Eisenbahn zu einem niedrigen Preise zu bekommen, würde ebensowenig der Würde des Staats entsprochen haben, als es in dessen Interesse liegen möchte, alle vortheilhafteren Chancen, die sich gegenwärtig für die Löbau-Zittauer Gesellschaft darbieten, dieser nun sofort bei einem Kaufe zu bezahlen. Es würde schwer, ja unmöglich sein, gerade das Richtige zu treffen, weder dem Staats-, noch dem Gesellschafts-Interesse bei Ermittelung eines Kaufpreises zu nahe zu treten, weshalb es dann, nachdem durch das getroffene Uebercinkommen alle aus dem Fortbestehen des zeitherigen Verhältnisses möglicherweise zu besorgende Nachtheile aus dem Wege geräumt sind, cs gewiß am Besten ist, das Unternehmen in dem Besitz der Gesellschaft zu lassen und abzuwartcn, wie es sich weiter damit gestalten wird. Erinnern will aber die Deputation noch daran, daß bei einer vor einigen Jahren ge schehenen Anfrage, zu einer Zeit, wo die Löbau-Zittauer Eisenbahnactien einen wesentlich niedrigern Cours hatten als gegenwärtig, Seiten des Directorii dieser Bahn ein Kaufpreis von 75 pro Cent in Sächsischen Staatspapieren zu 3 pro Cent dafür verlangt wurde. Gegen die S.iten der Staatsverwaltung eingegangene Bedingung, daß die Schuld der Löbau-Zittauer Gesellschaft an den Staat bei richtiger Ver zinsung einer Kündigung nicht unterworfen sein solle, gingen der Deputation Bedenken bei, die sich indessen erledigten durch die Mittheilung des Königlichen Commissars, daß diese Schuld von früher ea. 130,000 Thlr. sich bereits bis auf gegenwärtig noch 90,000 Thlr. abgcmindert habe, daß die Gesellschaft auf weitere Abzahlung bedacht sei, inzwischen aber die Zinsen zu 4 pro Oeiii pünktlich zahle, und daß durch von der Gesellschaft zu übernehmende Betriebs mittel sich späterhin wahrscheinlich jene Schuld ganz oder zum größeren Theile erledigen werde.