470 Hinweisen zu können, was sie unter I. über den Nutzen sowie über die Noth- wendigkeit der Viehsalzfüttcrung aus voller Ueberzeugung bemerkt hat, und beschränkt sich daher hier auf Vorführung der Gründe, welche sie bewogen haben, demselben eine Bevorwortung nicht angedeihen zu lassen. Eine Ermäßigung der gegenwärtigen Futtersalzpreise würde höchst wahr scheinlich die Nutzungen des Salzregals schmälern, mithin einen Ausfall an den Staatseinnahmen herbeiführen. Dies ist um so mehr zu fürchten, da die Hoffnung, den durch eine solche Maaßregel entstehenden Minderertrag durch vermehrten Verbrauch dieses Salzes gedeckt zu sehen, deshalb problematisch ist, weil ein geringerer Absatz an Kochsalz, welches theilwcisc jetzt noch als Futter mittel benutzt wird und dem Staate bei einem gleichen Quantum einen mehr - : als dreifach höhern Gewinn abwirft, daraus hervorgehen und jene durch Mehr- eonsumtion des Futtersalzes erwartete Deckung vereiteln könnte. Da aber der gegenwärtige außerordentliche Landtag die Einnahmen und < Bedürfnisse der nächsten Finanzperiode nicht kennt, so vermochte auch die Depu tation cs nicht zu ermessen, ob diese einen etwaigen Ausfall an den Einnahmen r zulassen, und fand cs deshalb bedenklich, sich für eine Herabsetzung der Salz steuer auszusprechen, die außerdem unter den jetzigen Verhältnissen sich nicht t empfiehlt, weil sie nur einem Theile der Steuerpflichtigen gewährt würde, wäh rend der andere vielleicht manche Steuer sammt den bisherigen Zuschlägen noch j tragen müßte. Um sich zu überzeugen, ob die Lage derjenigen preußischen Landwirthe, , welche nicht in der Nähe der Salinen wohnen, in Bezug auf die Preise des Futterfalzes eine gleiche oder günstigere, als die ihrer Berufsgenossen in Sach sen sei, stellte die Deputation nachstehenden Vergleich an. Für die Verhältnisse in Preußen legte sie die Angabe des Abgeordneten § Müller — 1 Thlr. 15 Ngr. — Pf. pro 400 Pfund Handelsgewicht als ' tz Selbstkosten an den Salinen — sowie die Mittheilung der Regierung — 4 Thlr. pro 400 Pfund Handelsgewicht als Verkaufspreis an den preu- - ßischcn Niederlagen — zu Grunde, für Sachsen dagegen die hiesigen Ein- -i kaufs- und Verkaufspreise. Demnach kauft Sachsen 128 Ps. H^Gew. Futtersalz für 23 Ngr. 1 Pf. und verkauft sie an den Niederlagen für 1 Thlr. 20 Ngr. -Pl- erzeugt Preußen 128 Pf. H.Gew. - - 14 - 4 - - - - - - - -1-8-4- Sachsen zahlt mithinp.St. mehr 8 Ngr. 7 Pf. und nimmt mehr - —Thlr. 11 Ngr. 6Pf. Zieht man nun die höheren Selbstkosten der Sächsischen Regierung mrt ft 8 Ngr. 7 Pf. von deren Mehrcinnahme an 11 Ngr. 6 Pf. pro Stück ab, ft