DAS BAUERNHAUS MIT SEINER EINRICHTUNG UND SEINEM GERÄTHE. (Gruppe XX.) Bericht von D R - K. J. SCHRÖER. Allgemeines. Bei Feftftellung- der Gruppen zur Wiener Weltausftellung von 1873 wurde •die XX. in folgender Weife näher beftimmt: „Das Bauernhaus mit feinen Einrichtungen und feinem Geräthe : aj ausgeführte Gebäude, Modelle und Zeichnungen von Bauernhäufern der verfchiedenen Völker der Erde; bj vollftändig eingerichtete und mit Geräthen ausgeftattete BauernftubenA Diefe Beftimmung ift leider nicht zugleich von folchen näheren Erläute rungen begleitet gewefen , die eine Uebereinftimmung der Auffalfung in Bezug auf Zweck und Ziel des Gegenftandes herbeigeführt hätten. Mindeftens ift das -Specialprogramm der XX. Gruppe vom 1. Odtober 1871 nicht überall richtig auf- gefafst worden. Diefs hatte die Folge, dafs die Aufftellung diefer Gruppe, ent weder , weil man den Zweck nicht einfah , übergangen wurde, wie z. B. von Seite eines hervorragend praktifchen Volkes wie die Engländer , oder dafs fie unter ganz verfchiedenen Gefichtspunkten aufgefafst wurde, oder, in Folge einer unklaren Auffaffung, verfehlte und zwecklofe Darftellungen erzielte. • Wir wollen abfehen davon, dafs von „Bauernhäufern der verfchiedenen Völker der Erde u eigentlich wohl nicht die Rede fein kann, indem eine auf Acker bau und Viehzucht begründete Wirthfchaft und fomit ein Bauernftand nur über haupt bei einem beflimmten Kreis von Völkern vorhanden ift. Wir müffen ferner auch in Bezug auf diefe Völker wohl den weiteften Begriff für Bauernftand gelten lallen , denn nicht überall ift der Grundbefitz in den Händen von Bauern im engeren Sinne, den der Deutfche mit dem Worte verbindet; es werden demnach nicht nur Vollbauern und Halbbauern, fondern auch Koffaten oder Büdner, Häuslinge oder Kleinhäusie r und Pä ch ter hier als Bauern anzufehen fein, wenn fie fich nur mit Feldbau befchäftigen und nicht einem itädtifchen Gemeinwefen, fondern einer Landgemeinde angehören.