28 Rudolf Weinwurm. Mayer: „Schullieder-Sammlung“, Brähmig: „Violinfchule“, Braun: „Orgelfchule“. . Einige aus diefen Werken lagen auch in der württembergifchen Unterrichts- abtheilung auf, aufserdem noch: Weeber „Männerchöre“; Sering „Gefang- fchule für Männerftimmen“; Schletterer „Chorgefang-Schule“ ; Weber unc. Kraufs „Liederfammlung für die Schule“, 4 Abtheilungen; Schütze „Orgel werk“ ; Ritter „Orgelfchule“; Braun „Orgelfchule“ umgearbeitet von Mayer; Fink „Choralvorfpiele“; Mayer „Orgelwerke“; Widmann „Generalbafs- Uebungen“; Richter „Harmonielehre“. Mehreren diefer Werke find wir bereits in früheren Abtheilungen begegnet. Weitere Angaben über den Mufikunterricht in den württembergifchen Seminarien waren im Ausftellungsraume nicht erfichtlich. Durch private Mittheilung wurde dem Referenten bekannt, dafs dem berühmten Sänger Julius Stockhaufen vor mehreren Jahren die Oberaufficlit über den Gefangunterricht an allen öffent lichen Lehranftalten des Königreiches übertragen wurde. Aus einem ftatiftifchen Werke über das Unterrichtswefen in Württemberg (aus dem Cotta’fchen Verlag) entnehmen wir ferner, dafs das Confervatorium der Mufik in Stuttgart aus Staatsmitteln fubventionirt wird und dafs der Status im Winterfemefter 1871/72 folgender war: Anzahl der ProfelToren und Lehrer 27, der Zöglinge 453, der Unterrichtsftunden wöchentlich 542. Schweiz. Die Schweiz war auf unferem Gebiete in der Weltausftellung glänzend vertreten, nicht nur durch eine fall vollftändige Collection der gegenwärtig an den öffentlichen Unterrichtsanftalten in Verwendung flehenden mufikalifchen Lehrmittel und eine auf die Entwicklung des Vereinswefens Bezug nehmende Sammlung, fondern noch überdiefs durch einen vortrefflich angelegten ftatiftifch- literarifchen Bericht über die fckweizerifchen Mufik- und Gefang- vereine. Diefelbe Sorgfalt, welcher fich die Mufik und die mufikalifche Erziehung feit langer Zeit in der Schweiz feitens der öffentlichen Behörden erfreut, trat auch hier wieder zu Tage und die Expofition wie auch jener Bericht müffen geradezu mufterhaft genannt werjen. Ein Gefammtbild der hieher bezüglichen fchweizerifchen Einrichtungen wäre wohl nur dadurch erreichbar, dafs man die Verfügungen, wie fie in den einzelnen Cantonen gelten, neben einander {teilte. Um jedoch unferen Bericht in befcheidenen Grenzen zu halten, befchränken wir uns darauf, einige wichtigere und wefentliche Momente kurz zu berühren, wobei wir theils die Anhaltspunkte benützen, die uns die Ausftellung felbft bot, theils auch auf private Mittheilungen und Erfahrungen uns ftützen. Der Gefangunterricht ift in der Schweiz an den Volks* und Mittel- fchulen allenthalben obligatorifch und es find demfelben in der Regel zwei wöchent liche Stunden eingeräumt; er wird in den meiften Volksfchulen mittelft der Violine, in Mittelfchulen bei Clavier, hier und da auch bei Harmonium ertheilt. Die mufikalifchen Lehrmittel werden in der Regel von den Cantonal-Lehrervereinen geprüft, und es werden dann an die Erziehungsbehörden bezügliche Vorfchlage gemacht; letztere entfeheiden hierüber endgiltig. Nicht in allen Cantonen find diefe Lehrmittel obligatorifch; in einigen, wie z. B. im Canton Bafel Stadt, werden fie nur zum Gebrauche empfohlen. Mehrere gefängliche Lehrmittel wurden von Seminarlehrern im Aufträge der betreffenden Erziehungsbehörden verfafst und dann auf Staatskoften gedruckt. Nicht fo gleichmäfsig liegen die Verhält- nifse auf dem Gebiete des Mufikunterrichtes in den Seminarien. Jeder Canton hat hier feine eigenen Verfügungen, die vor Allem mit Rückficht auf locale Bedürf- niffe entworfen find. Gefangunterricht ift felbftverftändlich an allen Seminarien