DER BLINDEN- UND TAUBSTUMMEN UNTERRICHT. (Theilberieht der Gruppe XXVI. Bericht von Eduard Kalt ne r. Das blinde und taubftumme Kind. ? 16 5 ahl ^ bImden und der taubftummen Kinder ift eine fo grofse daf vorhandenen Blinden- und Taubftummen-Unterrichtsanftalten nur einen feil Riemen Theil d.efer Unglücklichen aufnehmen können. Es ift (jeher, dafs nur fehr feiten Kinder blind oder taub geboren werden ode ^*11 r u 6bel erft na ° h derGeburt ei ". wobei Unwiflenheit der Eltern trage/ atlf ° he Verhält " inb und verfchiedene Krankheiten die Schuld L-e-i HeU , te ’ W °u fch ° n die Volksfch “le der Gefundheitslehre ihre Aufmerkfam den Bau W de men fTrl! Und ihre Schüler durch entfprechenden Unterricht übe, den Bau des menfchlichen Körpers, über die Funaionen der einzelnen Theile des Körpers über zweckmäßige Lebensweife, Ernährung und Bewegung zu Reh mir" l a r , 7’ Wen " n ° Ch di£ Übrigen dazu berufene " Organe gefreu- lich mitwirken, dahin kommen, dafs die Uebel der Blindheit und Taubheit fich allmahg mindern wird. uoucu neu der I a „ B , ef M? S fi a d f erzte ’ Priefter und Hebammen vermöge ihrer Stellung in fchaft a xv n t al ! fjUnge ’. n0Ch “"erfahrene Frauen während derSchwanger- Eehler he Wochenbettes einzuwirken; denn gerade hier werden die meiden Begangen, und dadurch die Neugebornen für immer unglücklich Aber auch die Regierung darf die Hände nicht müßig in den Schofs legen • he muß dafür forgen, dafs auch der Arme, der im Schweifte feines Angefichtes fein Brot verdient, eine der Gefundheit zuträgliche Wohnung finden könne - fie dulde nicht, dafs Wohnhäufer in gefundheitsfchädlichen Gegenden, oder felbft Cf tSgefah . r ‘«baut werden; fie verpflichte die Gemeinden für Reinlich- Famil v 2 ?"' Ucberfull " n g der Wohnungen durch Zufammenleben mehrerer Familien hintanzuhalten, fie forge dafür, dafs ärztliche Hilfe überall rechtzeitig möglich werde ; endlich wende fie durch ihre Organe der Ueberwachung der