ANHANG. DER INTERNATIONALE PATENTCONGRESS ZUR ERÖR TERUNG DER FRAGE DES PATENTSCHUTZES, ABGEHALTEN IN WIEN, IM AUGUST 1873. Nach den ftenographifchen Protokollen bearbeitet von D R - Carl Th. Richter, o. ö. Pro/effor der Staats-wiffen/chaften an der Univerfität zu Prag. „Der Schutz der Erfindungen ift in den Gefetzgebungen aller civilifirten Nationen zu gewährleiften: weil das Rechtsbewufstfein der civilifirten Nationen den gefetzlichen Schutz der geiftigen Arbeit verlangt; .weil er ... . neue tech- nifche Gedanken ohne Zeitverluft und in glaubwürdiger Art zur allgemeinen Kenntnifs zu bringen, das einzig praktifche wirkfame Mittel bildet; . . . weil den Landern, welche kein rationelles Patentwefen haben, dadurch grofser Nachtheil erwächft, dafs ihre talentvollen Kräfte fich Ländern zuwenden, in denen ihre Arbeit gefetzlichen Schutz findet; weil erfahrungsgemäfs der Patentinhaber am wirkfamften für fchnelle Einführung feiner Erfindung forgt.“ Diefe Befchlüffe und Erklärungen des internationalen Patentcongreffes rechtfertigen wohl zur Genüge, warum wir die kurz zufammengefafste Bericht- erftattung über den Patentcongrefs den focialpolitifchen Bildungsmitteln als einen Anhang beigeben. Das Recht und das Gefetz, wie Gefellfchaft und Staat es aus bilden, ift Schule und Erziehung für die Völker und für die Einzelnen im Volke. Es ill ein Zeichen der Cultur und zu gleicher Zeit ein Träger und ein Förderer der Culturentwickeiung. Die Rechtsgefchichte, das Werden und Bilden der Gefetze follte den gröfsten Raum in der Culturgefchichte der Menfchheit einnehmen. Es nimmt ihn leider nicht ein, aber zum Glück hat die Rechtsgefchichte fich felbft- ftändig entwickelt und liefert der Forfchung genügendes Material. Das Patent recht ift ein Theil der gefammten Rechtsentwicklung der Kulturvölker; es bean- fprucht nicht nur diefelbe Stellung und Bedeutung wie jedes andere Recht, es fordert fogar heute wenigftens noch bei der mangelnden Entwicklung feiner Geftalt etwas mehr. Es fordert die ganze Kraft des Geiftes, denn es hat erft noch eine Rechtsfphäre zu fchaffen, welche, den Klardenkenden vollkommen bewufst, durch mehr als ein Jahrhundert aber, und felbft heute noch, geleugnet und beftrit- ten wird. Dadurch verfchwindet nicht nur die geiftige und materielle Arbeit in ihrem Rechte auf Ausnützung der in ihr gelegenen Werthe, es wird die Arbeits- thätigkeit, die Leiftung, der arbeitende Menfch felbft in feiner Freiheit vernichtet. Ein tüchtiger Menfch, ein fchaffender Geift foll der Nützlichkeit wegen, die Alle ausbeuten wollen. Allen geopfert werden. „Die Idee , fchreibt C. Wi 11iam Siemens an den Ehrenpräfidenten des internationalen Patentcongreffes, Freiherrn v. Schwarz-Senborn, als er ihm das