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Dresdner Journal : 04.10.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187910041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18791004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18791004
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1879
- Monat1879-10
- Tag1879-10-04
- Monat1879-10
- Jahr1879
- Titel
- Dresdner Journal : 04.10.1879
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M231 Sonnabend, den 4 October. 187N u». o bz. S,7b b. su» i- l. bbj S. i. >. i. ». S. L » ». » s. bz. b»- »b» 8 M; ergrrstr - M.; 180 bi« - M-i - M. 0 M.; >0 M. ter pr» (P ». ! —«2b No- ril-Mai -Koggen t,70 V. «pril- ^cwber b«,«o iso ovo M. ». cil-Mai Hater M <»., Wetter: Ma- ich aus Hart- - War- a. d. >ch in ann in rmann nutzen. Marie rmann , Röß- ecretär , Hen- tohann Alma rr Se- Borna . Herr Lckel- Hähnel dt au« rmann Herr . Mar- Herr Selma Kobert Lugen ipenau - Pein, r Pri- Orde rn rin rmann XNonnomrmtsprelit lm gim,« Seoteeboa Latek»: iLkllivk: , . 18 Kark -SMiuIiek: 4 Uullr b0ks. Linr>-li,vXummvrn: 10 l't. La»i«rb»Id <Ien<l<!iit»<;b«n keiode» tritt ?o8t- uoä 8temp«lLU»l:bIa8 Kiuru. Insvrutenpre'ner kür «len liaum einor ^s»paltsn<>n ketitroilv 2l> kl. vrter „^iuxvauoät" äis Lvilo bO kk. knnekelnenr l'H^Iiek mit Xuennkm« dvr 8onn- vvä koisrta^e ^kenä» sklr äon sol^en<len 1^. Dresdner Mmiml. Verantwortlicher Redactcur: Hofrath I. G. Hartmann in Dresden. lm>ornt«>nnnnakmp au^nilrt«, 1-«lpeig: /> Vtrane^tetter, Ooinmi»»>onLr <t->« Iir«?8<tnor Journal»; Samkorg-Serli» Viva l.«ipiig L»««I -ve<,,Ii>ll ^e-iatituit ». U: V/naxen'-tein L kvA?er,' Berlin Vj,aH»mt>ueg- kesg-I.vtpijg-k'rvaitlurr « IN. Hänobou: 7knc/. L/»«»e/ Vvrlia: X. /c<-rn>c1, /ni ->/<</, >, ,/an/c, Lrvmvu - AXe/Uotte Nr«»lLu: It ,, uu; Lbemaili- H. kviAt; kranlckart » Ll.: ./'„Aer'^Iw u. t,'. »eke lii» I.knnNlnnss! 0o,Uir: </ S/it//er, Uaanovr: 6 Lc/ni»«/,, , kari« Lvriia-rrralrfurt ». U - /iaube L Sawdarg: 7'./c/euc/Ae», ^Ict. Steiner. Nvranaxeder: Xöni^I. k.rpedition 6ee l>re«6ner Journal«, I>re86«n, Xvinssprstrili!«« Xo. «0. Ämtlicher Theil. Dresden, 3. October. Se. Königliche Majestät hat den« Vorstand des Reichsjustizamts, dem Königlich Preußischen Wirklichen Geheimen Rath Staatssecretair r)r. Friedberg das Großkreuz des AlbrechtsordenS zu verleihen allergnädigst geruht. Dresden, 3. October. Se. Königliche Majestät hat dem Geheimen Rathe Carl Richard Hedrich, seither Ritter I. Klasse des Verdienstordens, das Com- thurkreuz 11. Klasse diese- Ordens zu verleihen aller- gnädigst geruht. Dresden, 2. October. Se. Majestät der König hat auf den Vortrag der in Lvauzeliois beauftragten Staatsminister dem von Letzteren zum juristischen Hilfsarbeiter bei dem evangelisch-lutherischen Landes- consistorium ernannten, bisherigen Regierungsassessor Eduard Woldemar Starke den Titel und Rang eines Consistorialrathes in der IV. Klasse der Hofrangord nung allergnädigst zu verleihen geruht. Dresden, l. October. Se. Königliche Majestät hat zu genehmigen allergnädigst geruht, daß der Land- gerichtsrath Wolf Bernhard von Tümpling in Zwickau den von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen ihm verliehenen Kronen- Orden IV. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König hat allergnädigst geruht, dem Gendarm Dutzschke zu Gauernitz das allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Verordnung, die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betreffend. Nachdem der Bundesrath Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen beschlossen und das Reichskanzleramt diese Bestimmungen in Nr. 29 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom heurigen Jahre veröffentlicht hat, so werden dieselben im Nachstehenden noch besonders zur Nachachtung bekannt gemacht. Dabei wird hierdurch zugleich verordnet, daß Zu widerhandlungen gegen die Anordnungen in den 88 3, 6 und 8 der gedachten Bestimmungen Seiten Der jenigen, welche die Thiere versendet haben, und der TranSportbegleiter, welche Letztere in den fraglichen Beziehungen die Versender zu vertreten haben, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft zu ahnden sind, sofern nicht die Vorschriften des ReichsstrafgesetzbucheS über Thierquälerei Anwendung leiden. Dresden, am 16. September 1879. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. von Nostitz-Wallwitz. von Könneritz. Löhr. Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen. I. Verladung. 8 1- Lade-Anlagen. Die Bahnhöfe und Haltestellen, aus welchen lebende Thiere zur Verladung kommen, müssen mit Vorrich tungen versehen sein, welche ein direktes Verladen der Thiere aus jedem und in jeden Wagenraum und zwar dergestalt gestatten, daß die Verladung sowohl von der Stirn al- auch von der Langseite des Wagens er folgen kann. Bei hölzernen Verladerampen ist die Oberfläche in zweckentsprechenden Zwischenräumen mit schmalen, halb- FeuiUcton. Nedigirt von «Atto Banck. Bon der internationalen KunSauSsttllung in München. XI. Da e» sich bei einer solchen Weltausstellung nur um da- im vorigen Artikel näher bezeichnete Bedeu tungsvolle von hohem künstlerischen Gesammtwerth handeln kann, nicht aber um den wohlgelungenen Einzel- efsect, der un- ja auf so vielen kleinen Expositionen beiläufig entgegentritt, so darf ich in Bezug auf die Landschaftsgemälde viel kürzer sein, als es für die Wichtigkeit des Gegenstandes wünschenSwerth ist. Ich sehe daher ab von den Leistungen partiellen Interesses, von den vielen trefflich ausgeführten Veduten und Studienbildern, von den flüchtig arrongirten, halb durchcomponirten Darstellungen realistischer Technik und mangelhaften Stil», von den virtuosen, für den Augenblick fesselnden Spielereien einer persönlichen Manier (wie sie z. B. die disharmonischen, natura listischen BeleuchtungS- und SchlaglichtSflunkereien von O. Achenbach neuerdings bieten); ebenso übergehe tch die Leistungen solcher Künstler, die ohne bedeutend krrvorbrechendeS Innenleben mit der Palette und der Anschauungsweise anderer Meister weiter arbeiten. In der Kunst bringt nur der Anschluß an große Beispiele Segen, sobald er von den neuen Reizen einer neuen Individualität belebt und im SchöpfungSresultat selbst ständig und rechtäkrästig gewacht wird. In der Kunst güt pur da» Ich und sem wiedergebender Seelenspiegel; runden Latten zu versehen, damit die Thiere sicher fußen können. Die Oberfläche der festen Rampen darf eine stärkere Neigung als 1 : 8 und diejenige der beweglichen Vor richtungen eine stärkere Neigung als l : 3 nicht er halten. Die Ueberladebrücken zwischen Rampe und Wagen müssen eine hinreichende Breite haben und beim Ver laden von Kleinvieh zu den Seiten mit Einfriedigungen versehen werden, welche gegen ein seitliches Abdrängen der Thiere Schutz gewähren. Auf Bahnhöfen mit regelmäßigem größeren Vieh versandt, sowie auf den Tränkestationen (8 6) — bez. in deren Nähe — sind von den Bahnverwaltungen zur vorübergehenden Unterbringung des Viehes einge- sriedigte und überdeckte Räume — Buchten, auch Banzen genannt — herzustellen und mit Brunnen oder einer Wasserleitung wie mit Vorrichtungen zu versehen, welche das Füttern und Tränken der Thiere ermöglichen. Die Räume sind zum Zweck der Tren nung der Thiere verschiedener Gattungen bez. des Großviehes und des Kleinviehes in kleinere Abthei- lungen zu theilen, und muß der Fußboden so beschaffen sein, daß eine ordnungsmäßige Reinigung desselben möglich ist. Für die vorübergehende Unterbringung der Thiere in überdeckten Räumen kann ein Standgeld erhoben werden, dessen Höhe von der Aufsichtsbehörde bestimmt wird und im Tarif zu publiciren ist. 8 2. Beschaffenheit und Einrichtung der Wagen. Die Beförderung der Thiere ist in offenen (hoch bordigen) wie in bedeckten Wagen statthaft. Die lichte Breite der zum Transport von Groß vieh zu benutzenden Wagen soll mindestens 2,4W in betragen. Die offenen Wagen müssen bei Verwendung für den Transport von Großvieh eine Bordhöhe von mindestens 1,boo in über dem Fußboden und bei Ver wendung für den Transport von Kleinvieh eine solche von mindestens 0,7b« w haben. Die bedeckten Wagen sind zum Zwicke der Venti lation mit nahe der Wagendecke liegenden verschließ baren Oeffnungen von etwa 0,4«o w Länge und O,:ioo w Breite zu versehen. Fehlen diese, so müssen an den Schiebethüren der Langseiten bez. an den Thüren der Stirnseiten der Wagen Vorrichtungen angebracht werden, welche das Offenstellen der Thüren bei Großvieh bis zu 0,3bo m und bei Kleinvieh bis zu O,iüo m Länge ermöglichen oder es muß bei vollständig geöffneten Thüren die Thüröffnung durch einen Bretterverschlag in höchstens 1,soo m Höhe über dem Fußboden des Wagens oder durch Lattengitter verstellt werden. Zum Festbinden der Thiere sind Vorrichrungen, als eiserne Ringe rc., an den Wagen anzubringen. Die Größe der inneren Bodenfläche eines jeden zur Beförderung der Thiere zu benutzenden Wagens ist, in Quadratmetern auSgedrückt, auf der Außenseite des Wagens anzugeben. 8 3. Art der Verladung. Die Thiere dürfen nicht geknebelt und in Säcken, Käfigen, Kisten oder ähnlichen Behältern nur dann, wenn dieselben hinlänglich geräumig und luftig sind, zur Beförderung aufgegeben werden. Bei Festsetzung der größten Zahl der in einen Wagen zu verladenden Thiere ist davon auszugehen, daß Großvieh nicht aneinander oder gegen die Wan dung des Wagens gepreßt stehen darf, für Kleinvieh aber genügender Raum, um sich legen zu können, verbleiben muß. Die Verladung von Großvieh und Kleinvieh, sowie von Thieren verschiedener Gattung in denselben Wa ste nimmt ihre Schätze nicht wie Mephisto wo anders her. Auch hat eS die Kunst der Landschaftsmalerei nicht mit einer realistischen Portraitirung der gemeinen zu fälligen Wirklichkeit zu thun; keine Treue und Geschick lichkeit de- Pinsels vermag dergleichen zum Kunstwerk zu erheben. Es bleibt stets eine koloristische Photo graphie, denn cS kann den Musen gleichailtig sei», ob der geschmackSarme Maler mit einer Maschine arbeitet, oder ob er seinen Apparat im urtheilSlosen Auge und in der Palette hat. Und hierbei will ich noch Ein- erwähnen, weil nun doch einmal allgemeine Kunstbemerkungen unend lich viel mehr Vortheil schaffen, als die ermüdende Revue von Bildern, die sich doch den Lesern durch daS Wort in ihren Schwächen und Vorzügen nur sehr dürftig wiedergeben lasten: Man findet gar häufig auf den Ausstellungen die Bezeichnung „Stimmungsbild" und unleugbar giebt eS Darstellungen, denen dieser Name zukommt. Mochten doch auch die Künstler bedenken, was zu einem „Stim mungsbild«" gehört! Dieses Wort ist keineswegs eine gütige Entschuldigung für die Unfähigkeit oder den be quemen Eigenwillen, welche keinen erkennbaren Baum, keinen klaren Vordergrund, keine geschmackvoll durch gearbeitete Compositton, keine plastische Contur und Modulation erstehen lassen, sondern mit einer colo- ristischen Gejammtwirkung deS unbestimmt,:» traulichen Ensemble» zwischen Himmel und Erde zufrieden sind. Solche wohlfeilen Bestrebungen haben denn doch den verstorbenen Schleich und andere tobte und noch lebende Stimmung»maler bedenklich mißverstanden. Nicht in ihren Bequemlichkeiten bestand und besteht deren Wirken, gen ist nur gestattet, wenn die Einstellung in durch Barrieren, Bretter- oder Lattenverschläge von einander getrennten Abtheilungen erfolgt. Ueber die zulälsige größte Stückzahl der in einen Wagen oder in die einzelnen Abtheilungen desselben auszunehmenden Thiere entscheidet im Streitfälle der diensthabende Stationsbeamte. Das Bestreuen der Fußböden offener Wagen mit brennbarem Material ist unzulässig. II. Beförderung. 8 4. Züge; Viehzüge. Die Beförderung lebender Thiere findet in beson deren Viehzügen, in Eilgüterzügen, Güterzügen und Personenzügen Statt. Wo das Bedürsniß vorliegt, sind aus den Haupt verkehrslinien Fahrpläne für fakiiltative Viehzüge vor zusehen, welche mit den zur Viehbesörderung dienenden Zügen der Nebenlinien dergestalt in Verbindung stehen, daß für das auf den letzteren zu und ab gehende Vieh die AufenthaltSzeit auf das Bedürsniß beschränkt wird. Solche Viehzüge sollen an bestimmten, von den Bahnverwaltungen sür längere Zeitfristen bekannt zu machenden Tagen verkehren. Steht soviel Vieh zur Beförderung, daß zu dessen Verladung mindestens 24 Achsen erforderlich werden, so ist in Ermangelung anderer Besördcrungsgelegen- heit ein besonderer Viehzug abzulassen. 8 5. Geschwindigkeit der Viehzüge. Die durchschnittliche Geschwindigkeit der Viehzüge (8 4 Abs. 2) darf — vorbehältlich der Besugniß der Landesregierung, in Rücksicht auf besondere Verhält nisse eine Abweichung zu gestatten — nicht weniger als 25 Kur in der Stunde betragen. Soweit Bestimmungen des Bahnpolizei-Reglements sür die Eisenbahnen Deutschlands beziehungsweise der Bahnordnung sür deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung der Anwendung dieser Geschwindigkeit ent gegenstehen, tritt Ermäßigung derselben in dem dadurch bedingten Umfange ein. Auf die Viehzüge der Militärverwaltung findet die Bestimmung im Abs. 1 über die Geschwindigkeit keine Anwendung. 8 6. Tränkung. Das Reichseisenbahnamt bestimmt nach Anhörung der betheiligten Landesregierungen diejenigen Stationen, welche für Biehzüge (8 4 Abt. 2) mit Tränkevorrich tungen auszustatten sind (Tränkestationen). Bei Bestimmung dieser Stationen ist davon aus zugehen, daß, wenn Transporte eine längere Zeitdauer als 24 Stunden erfordern, inzwischen eine Tränkung der Thiere stattfinden muß. Bei allen Transporten, welche sür die Fahrt zwischen dem Abjende- und Bestimmungsorte fahrplanmäßig eine Zeit von 24 Stunden und darüber erfordern, muß die Tränkung aus einer zwijchenliegenden Tränkestatwn ohne Rücksicht aus die bis zu derselben von den Thieren durchfahrene Zeil vorgenommen werden. Bei solchen Transporten kommt eine Tränkungsgcbühr zur Er hebung, deren Höhe von der Aufsichtsbehörde bestimmt wird und in dem Tarif zu publiciren ist. Für die Tränkung ist ein längerer, bei Berechnung der durchschnittlichen Geschwindigkeit (8 5) außer Be tracht bleibender Aufenthalt vorzusehen. 8 7- Rangrren. Das Rangiren der mit Thieren beladenen Wagen ist auf das dringendste Bedürsniß zu beschränken und stets mit besonderer Vorsicht vorzunehmen; insbesondere sondern vielmehr in der genialen, durch Fleiß siegreich gemachten Befähigung, daneben mit den feinsten tech nischen Mitteln ein Unaussprechbares zu geben, an regend und zwingend für die träumerische Phantasie des Beschauers, aber unsichtbar und scheinbar gegen standslos für da- Auge des realistischen Nachahmers. Dieser Zauber einer halben Dämonie zieht aus Wolken gebilden herbei, gaukelt in den sonnigen Lichtern, oder schwebt als Nebelhauch über den Wassern zu der däm mernden Bergeslehne auf. DaS Ganze beschleicht mit harmonischer, stiller Macht unsre Seele und so stehen wir mit sanftem Entzücken vor dem echten „Stimmungs bild." WaS unser Gefühl dort bindet, ist nie und nimmer der frappante Realismus, es sind vielmehr die holdseligen Ueberraschungen, die einzig und allein da- Ideal im irdischen Gewände verklärter Natur wahrheit darbietet. Diese Offenbarungen bleiben dem rein technischen Realisten bei allem Fleiß und aller Vollendung deS VortragS ewig fern. Ein Stimmungsbild ,m schönsten Sinne deS WorteS — abgesehen davon, daß jede gute Landschaft mehr oder minder die Ausgabe hat, zugleich ein Stimmungs bild zu sein — »st: „Mondschein au- Norwegen" von F R. Unterberger in Brüssel. Jede Galerie sollte diese» Gemälde noch einmal bestellen können; daS hier vorhandene erste Original befindet sich in Privatbesitz. F L. Hoseiich in München hat in seiner „Land schaft" einen großen historischen Farben und VortragS- ton getroffen. Derselbe »st auch in der natürlichen Kraft de» wetterschweren Himmel» durchgeführt, und die Gcjammthaltung de- Gemälde» bezeichnet die erste Reihe de» Besten auf der Ausstellung, wenn auch daS ist heftiges Anstoßen dabei in jedem Falle zu ver meiden. 8 8. Begleitung. Macht eine Sendung von Großvieh eine oder mehrere Wagenladungen aus, so darf dieselbe nicht ohne Begleitung (8 40 des Betriebs-Reglement- für die Eisenbahnen Deutschlands) zur Beförderung ange nommen werden und ist dann mindestens für je 3 Wagen ein Begleiter zu stellen. Bei Transporten zur Nachtzeit müssen die Be gleiter mit gut brennenden Laternen versehen sein. 8 9. Desinfection. Die Verpflichtung der Bahnverwaltnngen zur Rei nigung (Desinfection) der benutzten Transportmittel, Geräthschaften, Rampen u. s. w. regelt sich nach den Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbesörderung auf Eisen bahnen, vom 25. Februar 1876 (Reichsgesetzblatt Seite 163). III. Schlußbestimmungen. 8 10. Den Bahnverwaltungen liegt die Pflicht ob, die Erfüllung der sür die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren gegebenen Bestimmungen zu über wachen. 8 N. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 15. October 1879 in Kraft. Dieselben werden durch daS Central-Blatt sür das Deutsche Reich und außer dem von den Bundesregierungen publicirt. Für die Herstellung der angeordneten Einrichtungen kann von der Landesregierung mit Zustimmung des Reichselsenbahn-Amts eine Befristung gewährt und in derselben Weise auch »m Uebrigen eine Abweichung von einzelnen Bestimmungen zugelassen werden. Die der Vorschrift »m 8 2 nicht entsprechende Brette und Bordhöhe vorhandener Wagen soll deren Fortgebrauch bis zum Umbau nicht hindern; ein solcher kann behufs Herstellung der vorgeschriebenen Brette und Bordhöhe nicht verlangt werden. Die von den Bundesregierungen oder Eisenbahn verwaltungen erlassenen AussührungS - Bestimmungen sind dem Reichseisenbahnamt mitzutheilen. Berlin, den 13 Juli 1879. Der Reichskanzler, v. Bismarck. Uillsiumitichtr Cheil. Telegraphische Nachrichte». Wien, Donnerstag, 2. Oktober, Abend». iTel. d Boh.) Graf Ändrassy war heute zum Diner beim Erzherzog Albrecht geladen, au de« auch die Erzherzogin Marie Christine, die künf tige Königin von Spanien, Theil nahm. Die Ernennung des Baron» Haymerle zum Minister deS Acußcrn wird erst nach dessen Rück kehr erfolgen. Die Meldung von der Ernennung des Barons Teschenberg zum Nachfolger Hay- merle'v auf dem Posten in Rom wird al» müßige Erfindung bezeichnet. Die „Presse" meldet: Die Enquöte über die Arlbergbabn entschied sich für einen tiefen Nkilo- metrigen, zweigleisigen Tunnel (neues Project), er klärte ober auch einen höheren eingleisigen Tunnel (altes Project) für zulässig, wenn der ReichSrath die höheren Auslagen für die tiefere Linie nicht gutheißt. Bukarest. Donnerstag, 2. Oktober, Abend». (Corr.-Bur.) Die RrgierungSkreisr stellen in Ab- Fesselnde des Gegenstandes und die künstlerische Com« Position noch manchen Wunsch unerfüllt lassen. Auch I. Wenglein in München verdient mit seiner „Landschaft im Charakter der Jsarufer" hier an- gcreiht zu werden. Der Ton zeigt sich im Vorder- und Mittelgründe etwa- schwerer und materieller, daS Bild ist ein wenig zu hoch und zu tief für die dar gestellte Naturscene; jedoch auch hier wurde ein großer, breiter, historischer Charatter, eine ernste Intention der für jeden weitblickenden Maler so bedeutsamen Wirk lichkeit, eine kühne Macht im Effecte der Atmosphäre mit vielem Glück erstrebt. Eine sehr vortheilhaft hervortretende Landschaft, ohne Größe der Cvmposition, dabei aber geschmackvoll im Arrangement und von überraschender Wahrheit in der Wiedergabe deS Natnrodem» Hal H. Bai sch in München gemalt. Sie heißt: „Am frühen Morgen." Der Nebelthau steht noch in Schleierbildung unter den hohen Eichen auf dem feuchten morgenkühlen Hügel land, das mit einer Staffage auSgetriedener Rinder und Schafe belebt ist. Die noch unberührte Stille der kaum erwachenden Morgenstunde ruht mit tiefem Frie den auf der idyllischen Umgebung; man glaubt fern im Walde den ersten Ruf deS Spechte», das leise Rauschen zu hören, welches mst den jungen Morgenstrahlen wie der fliehende Nachtschaver durch die Schöpfung geht. Und bei allen diesen Reizen gebricht dem Bild« doch ein lttztkr gesunder Kern technischer Au-sührung. Dieses Markige haben die großen Bilder von L. Willroider in München: .Waldbrand", „Herbstland schaft" und noch zwei andere „Landschaften". Leider nur ist e» bei aller Kraft der Intention, bei aller Kühnheit in der Darstellung de» BaumeS und der
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