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Mh-Ilu», I. der - Gcmlbs- und Hllllötlsplliitik, " balftl» E«rb-M»,^ Gelvclbsverfalstng, Gkuiklbswirthschast, Gknikrbsstlitijiik und Kunst. Inhalt. Urkunden zur Beurtheilung des Entwurfs einer Gewerbeordnung für das Königreich Sachsen, nebst dazu gehörigem Entschädigungs gesetz, Einleitung, Motiven und Beilagen. Dresden 1837. 1) Gutachten des Haudwerkervcreins in Chemnitz. — Französische Verord nung die Dampferzeugung betreffend. — Etwas über Erfindungspatente in England, Frankreich und Deutschland. — Der Baumwollbau in Algier. — Kostenberechnungen der mechanischen Landbewäfserung und Begüllung auf englische» und schottischen Landgütern. — Die Bedeutung der mechanischen Begüllung. Von W. Protz. — Vergleichung zwischen amerikanischen und englischen Gaswerken. — Königs polytechnische Schule und königl. Baugewcrkenschule in Dresden 1837. — Die König!. Gewerbschule, Baugewerkenschule und mechanische Baugewerke»- und Werkmeisterschule zu Chemnitz. — Ueber die Eisenindustrie der Bereinigte» Staaten. — Der Eisenbahnhvf der Londoner und Nordwestern Bahn in Birmingham. — Förderung und Kapital in Frankreichs Steinkohlengruben. — Der Skeinkohlen- bau im großen erzgebirgischen Becke». — Industrie von Zwickau in Sachsen. Kohlenbergbau. Koksbcreitung. Königin Marienhütte. — Brief!. Mittheil. Der verstorbene I)r. Ure. — Das Bahnschienengeschäft in Amerika. — Ehrensriedersrwrf. Teutonia. — Einiges über den Handel Leipzigs im Jahre 1836. — Papier und Kohle. — Stenographie. — Bayern auf der Pariser Ausstellung. — Der Flächeninhalt der Steinkohlenfelder in Großbritannien. — Kaiserliches Konseivatorium der Künste und Gewerbe. — Bücherschau. Urkunden zur Beurtheilung des Entwurfs einer Gewerbeordnung für das König reich Sachsen, nebst -njll gehörigem Entschädignngsgcsctz, Einleitung, Motiven und Anlagen. Dresden <837. t) Gutachten des Handwerker» er eins in Chemnitz. Zu Anfang dieses Jahres ist der genannle aus den Be- ralhungen des Ministeriums des Innern hervorgcgangene Ent wurf gedruckt zur Veröffentlichung gelangt, wesentlich um der „Beurtheilung der betheiligren Kreise der Bevöl kerung unterbreitet" zu werden. Dieselben haben sich auch angelegen sein lassen diese Beurtheilung zu unternehmen und wir werden die wichtigsten Aussprachen in dieser Beziehung nach und nach bringen und gelegentlich, wo es uns passend erscheint, mit einigen kurzen Bemerkungen begleiten. Der Standpunkt den wir zu jenem Entwürfe der Gewerbordnung nehmen ist nämlich ein zuwartcnder, denn wir sind nicht so anmaßend zu glauben, daß unser persön liches Urtheil irgend einen Einfluß auf Gewcrbverfassungsfest- setzungen ausübcn konnte, unv etwa wissenschaftliche Sätze, theore tische Anschauungen, vorgefaßte Jveen, schön klingende Worte und scharfsinnige tiefe Entwickelungen etwas zu fruchten vermöchten, hätten wir es auch am Zeuge dazu — —. Es sind die Interessen der Gewerbsgenossenschaftcn um die cs sich handelt, die Interessen der Einzelnen im Besitz im Gegen satz zu der großen Volksgenossenschaft, die hierbei in Frage kommen. Es handelt sich um Thatsachen, um Aussprache jener Genossen schaften —^ der betheiligten Kreise — in bene» und hinter denen tausende stehen, nicht um das Wort des einzelnen Schriftstellers mit seiner einsamen Feder, von der man eine lange Reihe von Jahren schon gewohnt ist, daß er sie nicht im Dienste von Gewerbsbeschränkung gebraucht, sondern ehrlich wünscht, daß jeder Arbeiter seinen gerechten Lohn empfange und nicht gezwungen werde erst anzufragen, ob er arbeiten dürfe wenn er zu arbeite» hat, falls er sonst seine Verpflichtung als Bürger des Staats und der Gemeinde getreulich erfüllt. Nein, nehmen wir lieber, anstatt uns in eine peinliche oft gehässige Kritik einzulaffen, wie es andere Blätter geihan haben, die Aussprache großer sächsischer Gewerbsgenoffenschaften, Innungen, Fabrikantenvereine, Kauflcute, so weit wir sie irgendwie in der vorliegenden Frage als wichtig und maßgebend betrachten und dazu gelangen können urkundlich auf. Dem Zopf der Zunft werden wir als höchst unwichtig und unmaßgebcnd nur wenig Raum gönnen. Zunächst lassen wir das „Gutachten des Handwerkervereins in Chemnitz über de» Entwurf" folge» — eines Vereins von tau send wirklichen innungsmäßigcn Handwerkern, unvermischtes rei nes Handwerkerblut, ohne staatswirlhschaftlichc, juristische, philan thropische, kaufmännische oder fabrikliche Beisätze. Wir betonen dies ausdrücklich um die Schwerkraft der Aussprache hervorzu- hebcn, die — so weit wir die Motive verstehen, die zu den bei den schließliche» „Anralhungen" des Gutachten leiten — ent schieden Gcwerbefreiheit bevorwortet, nämlich Aufgabe der Beschränkung des Arbeitsgebiets. Es heißt nämlich — „Die Macht der Zeit wird eine naturgemäße Gewerbeordnung Herstellen." „Der Handwerkmeister muß sein Heil außerhalb der wirkungslosen Jnnungsgesetze suchen." „Mit tiefen Furchen schreiben die Verhältnisse die Gesetze freier Bewegung in das Gebiet ver Gewerbe." Dieselbe Ünbeschränktheit, welche die Fabrik bereits besitzt, muß auch von den Handwerkern angestrebt werden" u. s. w. Demnach scheint uns die Meinung des Handwerkervereins in LI