noch die Kohlgärten, die zum Erbauen von Kohl bestimmt sind. Sie bilden ein Stück Gemeindeland (am Nordrande des Dorfes gleich hinter den Hausgärten gelegen), von dem je ein bestimmter Teil den einzelnen Nachbarn zur Bepflanzung überlassen ist. Man nennt sie Gärten, da sie von einer Hecke umgeben sind. Inmitten der Kohlbeete stehen Obstbäume, deren Nutzung jedes Jahr von der Gemeinde verpachtet wird. Bis längstens Maria Verkündigung (28. März) hat dort das „Raupen" stattzufinden. Auf ihren Anteilen zu grasen, d. h. Gras zu schneiden, ist den Nachbarn nur am Mittwoch, Sonnabend und an dem Tage erlaubt, der einem in die Woche fallenden Festtag, vorausgeht. 6. Schmied und Müller Besondere Bestimmungen bestanden für den Dorfschmied und den Dorfmüller. Innerhalb einer Meile um Leipzig durfte sich kein Schmied ohne Zustimmung des städtischen Schmiedegewerbes niederlassen. Dieses hatte das Recht des Einspruchs und machte in jedem Falle sein Recht geltend, weil ihm mit jeder Errichtung einer Schmiede auf dem Lande Kunden verloren gingen. Die Gohliser mutzten deshalb ihre Schmiede arbeiten in benachbarten Dörfern oder in Leipzig verrichten lassen. Erst 1756 gelingt es dem Schmied Kahle nach langen Verhandlungen, eine Schmiede im Orte zu errichten. Er hat dafür eine jährliche Abgabe zu zahlen. Die Schmiede steht dort, wo es nach dem Rosentale geht. Das Getreide wird beim Dorfmüller gemahlen. Hierbei sollen die Nachbarn vor den Mühlgästen, das sind solche Kunden, die einem Nachbarorte angehören, wo keine Mühle ist, berücksichtigt werden. Für diese Fremden ist ein besonderer Mühlweg angelegt. Mb. 9. Die Mühle zu Gohlis um 1840