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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 20.12.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188412205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18841220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18841220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1884
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^§151. 1884. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. SS. Zasrg»««. Erscheint Vittlltaq, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auSgeaeben und versendet. vlerteljahrSvretS 1 M. exkl. Botengebühren und Postspesen. Sonnabend den 20. Dezember. Znl-ralk werden für hier mit 8 Pf., für auiwürt» mit 18 Pf. pro gefpaiiene Korpu«jiIIe berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Ta,-'d-> drr>ai«tnen« vorhergehenden Tage« angenommen. Bekanntmachung. Das häufige Auftreten von Milzbrand, sowie der Umstand, daß kürzlich im hiesigen Bezirke ein Fleischer, welcher ein am Milzbrand er kranktes Rind geschlachtet hatte, an Blutvergiftung gestorben ist, veranlassen die Königliche Amtshauptmannschaft, darauf aufmerksam zu machen, daß nach H 31 des Neichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880, Thiere, welche am Milzbrand erkrankt, oder dieser Seuche verdächtig sind, nicht geschlachtet werden dürfen und daß jede plötzliche heftige Erkrankung einzelner Stücke in einem Viehbestände, welche schnell zum Tode führt oder die Nothschlachtung nöthig macht, ein Verdacht auf Milzbrand erweckt. Nothschlachtungen sind zu unterbrechen, sobald sich in ihrem Verlaufe verdächtige Erscheinungen, wie z. B. besonders dicke, theerartige Be schaffenheit des Blutes, übles Aussehen des Fleisches, Anschwellung der Milz, dunkle Röthung deS Darmcanals oder einzelner Theile desselben, finden. In solchen Fällen, welche übrigens sofort zur Kenntniß der Königlichen Amtshauptmannschaft zu bringen sind, ist eS zweckmäßig, wenn der betreffende Fleischer zu seiner eigenen Sicherheit möglichst schnell eine gründliche Reinigung seiner Hände und anderer etwa beschmutzter Körpertheile und zwar womöglich mit Carbolsäure oder mit einer Lösung von übermangansaurem Kali vornimmt. Die Ortsbehörden des hiesigen Bezirks wollen hiervon Kenntniß nehmen und für Verbreitung dieser Bekanntmachung innerhalb ihrer Ge meinden besorgt sein. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 10. December 1884. - vr. Gehe. Z. Das Schulgeld auf das IV. Quartal 1884 ist spätestens bis zum 31. dieses Monats an unsere Schulkassenverwaltung zu entrichten. Zschopau, am 19. Dezember 1884. Der Stadtrat. Walde. Örtliches und Sächsisches. — Wir machen darauf aufmerksam, daß mit Rücksicht auf den stärkeren Weihnachtspäckereiver- kehr Sonntag, 21. Dezember, wie an den Wochen tagen offen gehalten werden. In gleicher Weise Wird auch an diesem Tage die Paketbcstellung auSgeführt. Am ersten Weihnachtsfeiertagr blei ben die Schalter von 8—9, 11—12 vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags geöffnet. Am zweiten Wcihnachtsfeiertag tritt eine Beschränkung deS Dienstes wie an den Sonntagen rin. Land bestelldienst findet am ersten Weihnachisfeiertag nicht statt; am zweiten Feiertag wird derselbe wie an Sonntagen ausgeführt. — Der Zeitpunkt der Abhaltung des im künf tigen Jahre in Chemnitz stattfindenden 9. mittel deutschen Bundesschießens ist vom Centralausschnß auf den 26. bis mit 29. Juli festgesetzt worden. — Die „Soz.-Corr." schreibt: Weihnachten steht nahe bevor! Üeberall regt sich die Privatwohl- thätigkeit, um die Unterschiede zwischen Reich und Arm, die so manches jugendliche Gemüt verbit tern, möglichst auszugleichen. Es fehlt jedoch an einer Regelung der vielen Bescherungen. Es kommt namentlich in großen Städten oft vor, daß Kinder 2, 3 ja 4 mal an »erschienen Stellen beschert er halten, während andere ebenso bedürftige leer auS- gehen. Wenn nun Kinder, die zu gleicher Zeit an verschiedenen Orten zu Bescherungen bestellt sind, Stellvertreter schicken, denen sie als „Lohn" einen Teil der Geschenke abtreten, dann ist der edle Zweck des Beschenkens verfehlt, und cs wird nicht Liebe in den Herzen der Kinder durch das selbe erweckt, sondern die Bettelei wird immer mehr verbreitet. Diesem Unwesen könnte leicht gesteuert werden, wenn die Vereine oder Privat personen von den Kindern eine Bescheinigung ver langten, daß dieselben noch von keiner anderen Seite für eine Bcschenkung vorgeschlagen sind. Diese Bescheinigung dürfte am sichersten von dem betreffenden Klassenlehrer ausgestellt werden kön nen, dem eS dadurch gleichzeitig ermöglicht würde, Seelsorge an den Kindern zu üben. Er würde dadurch ein Erziehungsmittel erhalten, das Faule anfeuern und Unartige bessern könnte. Ferner ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Erfolge deS WeihnachtSfestcs für das Familien leben noch weit größer sein könnten, wenn die Vereine oder Privatpersonen das Geld oder auch die gekauften Geschenke den Eltern übergeben Würden, damit diese als Geber vor ihren Kindern erscheinen könnten. Einesteils würde den Eltern das drückende Gefühl ihrer Armut dadurch er spart, andernteils aber würde bei den Kindern die Dankbarkeit gegen die Eltern sich immer mehr befestigen, ganz abgesehen davon, daß Familienfeste, Wie das Weihnachtsfest eines ist, im stillen Kreise der Angehörigen sich wirkungsvoller gestalten, als in der Oeffentlichkeit. Schließlich wollen wir noch darauf Hinweisen, daß das Geben es nicht allein thut, sondern daß es darauf ankommt, was ge geben wird. Schundwaren und Ladenhüter sollte man nur mit Vorsicht bescheren. Man schcnke lieber wenig, aber etwas Gutes. — Das Reichsgericht zu Leipzig dürfte dem nächst wieder einen HochverratSprozeß zu verhan deln haben. Die bezügliche Anklage richtet sich gegen den Reichstagsabgeordneten Antoine zu Metz und ist demselben unterm 9. d. M. zugcstrllt worden. Diese Schrift umfaßt 26 Seiten und begründet die Anklage aus verschiedenen Briefen an Antoine, aus seinem Wahlprogramm vom 4. Dezember 1882, einem Briefe Antoines an de» Statthalter, dem von ihm veröffentlichten Programm für das zu gründende Journal „Metz" und einigen Briefen von ihm an französische Zeitungen und Privatpersonen. — Ein jüngst erlassenes Urteil des Reichsge richts verdient hohe Beachtung. In einem säch sischen Städtchen fiel ein Einwohner vor einem Hause, dessen Eigentümer unterlassen hatte, bei Glatteis zu streuen, erlitt einen Schenkelbruch und verklagte de» Eigentümer. Das Reichsgericht ver urteilte den nachlässigen Hauseigentümer zu Tragung aller Kosten der Krankheit und zur Zahlung einer lebenslänglichen Pension an den Beschädigten. — Wie das „L. Tgbl. vernimmt, sind auch in Leipzig Schritte in Aussicht genommen, welche dem Unwillen und der Entrüstung der Bürger schaft über die am Montag stattgefundene Ab stimmung des Reichstages, den Etat deS Aus wärtigen Amtes betreffend, Ausdruck geben sollen. — Anläßlich des Mcmmingcr Bierprozesses, der soeben vor dem Reichsgericht in Leipzig zur cndgiltigen Entscheidung gelangt ist, hat die genannte oberste Reichsbehörde den wichtigen Rechtssatz ausgesprochen, daß Bier nur aus Malz, Hopfen und Wasser bestehen dürfe und daß jeder Zusatz eine Verfälschung und Täuschung des Pu- bliknmS bedeute. — Von Leipzig geht der „Elbs. Ztg." eine Mitteilung zu, die sie in folgender Weise veröffent licht: „Obgleich nicht Freunde von Sensations nachrichten, glauben wir dennoch die aus bester Quelle uns zugegangene Nachricht registrieren zu müssen, daß in voriger Woche in Gera drei mit Sprenggeschossen ausgerüstete Individuen, die zur Reise hierhin sich anschickten, festgenommen seien. Desgleichen sei in den letzten Tagen in Stettin dieVerhaftung einesreisefertigen Anarchisten erfolgt. — Jedenfalls von berufener Seite wird der „Post" aus Braunschweig über das Oelser Fidci- kommiß geschrieben, daß mit dem Ableben auch deS Herzogs Wilhelm ohne männliche Nachkommen dieser Besitz die Eigenschaft eines Fideikommisses Verloren hat. Mit dem 18. Oktober, dem Todestage des Herzogs Wilhelm, gehören die Fidcicommißgüter, also auch Schloß Sybillenort, zu dem übrigen freien Allodium und sind mit diesem auf Grund des Testamentes des Herzogs Wilhelm in den Besitz Sr. Majestät des Königs Albert von Sachsen übergegangen. — Der Bergarbeiter Hermann Barthel in Kleinwal thcrsdorf bei Freiberg half vor un gefähr einer Woche seiner Hauswirtin eine gefal lene Kuh verscharren, bei welcher tierärztlich Milz brand konstatiert war. B. hatte Wohl nicht beachtet, daß er sich kurz vorher eine leichte Hautschürfung an der rechten Hand zugezogen, auch anfangss kein Gewicht darauf gelegt, daß Hand und Arm all mählich immer mehr anschwollen. So kam cs, daß ärztliche Hilfe zu spät erst in Anspruch genommen wurde, wo auch eine Ablösung des Armes das Leben des Bedauernswerten hätte retten kön nen. Die Blutvergiftung nahm inzwischen einen so rapiden Verlauf, daß Barthel, ein rüsti ger Mann von blühendem Aussehen, im Alter von 33 Jahren am 16. d. M. morgens eine Beute des TodeS wurde. — Jener Grcnzaufseher, welcher am 31. Ok tober d. I. in NcugerSdorf beim Reinigen seines Gewehres einen Kollegen unvorsichtigerweise durch einen Schuß derart verletzte, daß derselbe kurze Zeit darauf verstarb, ist dieser Tage vom Landgericht Bautzen wegen fahrlässiger Tötung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden.
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