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Zeitschrift für Museologie und Antiquitätenkunde sowie verwandte Wissenschaften
- Bandzählung
- 2.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Eph.art.88-2.1879
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id407977015-187900002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id407977015-18790000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-407977015-18790000
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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haben wenigstens eine dieser Münzen selbst schon in Händen gehabt. Die soeben angezogene kurfürstliche Verfügung, welche nur geschrieben, nicht aber gedruckt, umge laufen ist und die allein schon die zu Barby 1687 stattgehabte Ausmünzung genügend beweisen würde, ist für unsern Gegenstand zu wichtig und dabei noch zu wenig bekannt, als dass w'ir sie hier nicht ihrem Wortlaute nach mittheilen sollten.*) Sie lautet: Von Gottes Gnaden, Johann Georg, der dritte, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, Churfürst. Liebe getreue. Wir lassen euch unver- lialten, wie unlängst, unterm Nahmen Unsers Vetters, Herzog Heinrichs zu Sachsen, Liebden, sich eigennüzige Leute unterstanden, in der, uns zu Lehn gehenden, und in Unsern Territorio liegenden Stadt Barby eine, ohne dies verbotene Hocken oder Pacht Müntz-Städte, unzulässlicherweise, auf zurichten und unter Ihrer Liebden Bildniss und Nahmen, eine ziemliche Anzahl grober und anderer Münze auszufertigen. Allerdings nun dergleichen neuerliche Münz Städte wir so wohl, aus angezogener Ursache, als dass die daselbst ausge gangene Münz Sorten in sehr geringen Halt, da an 100 Thalern, 21 Thaler 4 Groschen, nach dem Zinni- sclien Fusse, Verlust empfunden, und noch besorget worden, als wären diejenigen Stücken so uff iezt besorgte Weise, probiret, noch die besten, und nacligehends dieselben noch schlechter ausgemünzet worden, nicht zu verstatten, und Wir unter der gleichen Gepräge, zu Barby das Münzen nachzu sehen, nicht vermögen; Als haben Wir solche Münzstädte, weil Unsers Vetters, des Her zogs, Liebden, dabey befindlicher Nähme, Unsern gäntzlichen Vermutlien nach, wider D ero Intention, gemissbrauchet worden, un längst zerstören lassen. Damit nun im Handel und Wandel, durch Einschiebung dergleichen schlech ten Geldes, nicht Schaden und Verlust erfolgen möge, So begehren Wir hiermit, ihr wollet, euers Orts, ge naue Achtung geben und wenn mehr erwähnte schlimme Münze, an 16 und 8 Groschen Stücken, oder andere Sorten, in Ausgabe oder Einnahme eingeschoben werden, und sich derer befinden sollten, solche alsobald wegnehmen und confisciren, Uns aber, zu fernerer Verordnung davon unterthänigsten und schleunigen Bericht erstatten, zu welchen Ende denn, und damit besagte schlechte Münze, desto ehender bekannt werden möge, ihr beykommenden *) Abgedruckt findet sich diese Verfügung bisher nur im Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgesehichte von Joh. Ferd. Klotzsch, II. Theil, S. 647, Anmerkung k. Abdruck zu empfangen habt. Und weil auch unlängstliin vermerket worden, dass eine geringhal tige Sorte 16 Groschen Stücken unter eines Herrn Keussens Gepräge d. a. 1679, welcher doch bereits vor etzlichen Jahren Todes verblichen seyn solle, zu Graiz gemünzet würde,*) wie der hierbey befind liche Abdruck gleichfalss mehrers beweiset, so habt ihr auch dieser halber Acht zu haben, dass, wie es an sich selbst, eine unzulässige Ausmünzung, auch solches wider Unsere ausgelassene Münz Mandate lauffen will, diese geringhaltige Münze keinesweges angenommen und passiret, sondern damit, gleich mit der Barbysclien, und den diesfalss vorhan denen Münz Mandatis gemäss, verfahren werde. Daran geschieht Unsere Meynung. Datum Dressden, am 12. Decembris, 1687. Heinrich Gebhard von Miltitz. An Johann Vogel, S. den Rath zu Freyberg. (Schluss folgt.) Wer waren die Yerfertiger der in der früheren Kurf. Sachs. Kunstkammer zu Dresden aufbewahrten Uhren ? Unter den im K. Grünen Gewölbe aufbewahrten, dasselbe betreffenden Papieren findet sich auch eine: Nachricht von denen Uhrmachern, welche die Uhren, so in der König! Poliln. und Churfürstl. Sächs. Kunstkammer befindlich, gefer- tiget, als: Sebald Scliwartz de anno 1587. Paul Schuster zu Nürrenberg . ,, „ 1591. Heinrich Königk zu Iieussen im Schwartzburgisclien . . . „ „ 1592. Hans Kirch „ „ 1610. Johann Seyler in Ulm . . . „ „ 1626. Johann Wüsthoff in Halle . . „ „ 1667. NB. Dieser hat die Brett Uhren gemacht. Otto Stalleicher de anno 1674. Hans Schlottheim**) in Augspurg und George Stolle auch in Augspurg, beide ohne Jahrzahlen. *) Nach dieser Notiz ergiebt sich, dass in Greiz nach des Grafen Heinrich I. Tode, der am 18. März 1681 (also „etzliche Jahre“ vor 1687, dem Jahre der Ausstellung der kurfürstlichen Verfügung) erfolgte, unter dessen Nachfolger, Graf Heinrich VI., Gulden mit der Jahrzahl 1679 und dem Bilde und Namen von Heinrich I. (vgl. v. Schulthess’sche Sammlung Nr. 5519), jedenfalls bei sich minderndem Gehalte, fortgeprägt worden sind. **) Von ihm rührt die Uhr mit der Kugel im K. Grünen Gewölbe her, der sogenannte Thurm zu Babel. Diese Uhr führt aber hier das Datum von 1618.
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