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Zeitschrift für Museologie und Antiquitätenkunde sowie verwandte Wissenschaften
- Bandzählung
- 2.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Eph.art.88-2.1879
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id407977015-187900002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id407977015-18790000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-407977015-18790000
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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68 qitel preudhome jurent que ten; diese Aeltesten schwören, il garderont le mestier] bien das Handwerk gut und ge- et loiaument az us et as cou- wissenhaft nach den vorhin stumes devant diz, et quand genannten Gebräuchen und eil preudome ont fine leur Herkommen aufrecht halten Service li communs du me- zu wollen. Haben diese Alten stier ne les pueent nies re- ihren Dienst beendigt, so dür- metre ä garder le mestier fen die übrigen Handwerks- devant III ans, se il n’i voe- meister sie unter drei Jahren lent entrer de leur hone vo- nicht wieder zwingen, diesen lente. Posten abermals zu überneh men, ausgenommen, sie woll ten sich demselben freiwillig unterziehen. § 12- Et se li III preu- Finden nun diese drei Ael- dome troment un home de testen einen Meister ihrer leur mestier qui ovre de mau- Innung, der schlechtes Gold oes or ou de mauves arg ent oder schlechtes Silber verar- et il ne s’en voille chatoier, beitet und nicht freiwillig U III preudome ameinent Busse leisten will, den sollen celui au prevost de Paris et sie vor den Polizeimeister li prevoz le punist si qu’il le von Paris führen und derselbe banist ä IV anz ou ä VI bestraft ihn mit Verbannung selon ce qu’il ä desscroi. aus der Stadt für vier oder sechs Jahre in Verhältniss zu dem, was er verdient hat. I)a diese Satzungen sich aber durchaus nicht über die eigentliche Fabrikation des Goldes und Silbers auslassen, so scheinen sie nur eine Art Zu satz zu einer ändern ausführlicheren Polizeiverord nung, die aber nicht auf uns gekommen ist, zu sein. Dies geht besonders daraus hervor, weil die Namen derjenigen Meister und Vertrauensmänner der Kör perschaft, welche die alten Gebräuche und Herkom men der Goldschmiedezunft beschwören mussten, nicht beigefügt sind. (Schluss folgt.) Silberne Sclielleninsignien (1er sisclien Münziueister. Säch- Das Königl. Münzcabinet hat in der neuesten Zeit eine höchst interessante,' für die Geschichte der Dresdner Münze besonders wichtige Acquisition ge macht. Es gelangten nämlich in den Besitz des selben aus dem Nachlass des Ivönigl. Münzgraveurs Krüger 15 Stück grössere und kleinere silberne Schellen, welche angeblich (?) ehedem (d. h. im 17. u. 18. Jahrhundert) bei Processionen von dem Münzohm (Münzbeamter, Prägemeister?) am Gürtel getragen worden sein sollen. Der betreffende frühere Besitzer, welcher diese Schellen in einer Auction, welche vor längerer Zeit in der Königl. Münze abgehalten wurde, kaufte, bemerkt auf einem mir vorliegenden Zettel, es seien ursprünglich 16 Stück gewesen, er habe aber eine kleine Schelle an den damaligen Münzcassirer Lücke abtreten müssen. Zu demselben Zwecke habe auch ein kleiner vergoldeter Münz-Ohm-Processionshaken gedient, den er einst bei dem Münzohm Nessler ge sehen habe; ein Processionsschmelztiegel werde jetzt noch in der Königl. Münze aufbewahrt, und in der Münzschlosserei die vergoldete Statüe eines Papstes, Schutzpatrons des Bergbaues.*) Auf diesen Schellen sind nun zum Theil die Namen und Wappen der jedesmaligen Münzmeister (?) und Münzschreiber eingegraben; ob sie aber wirklich in der oben angegebenen Weise getragen wurden, und von wem, darüber habe ich etwas Näheres nicht finden können. Aus dem Jahre 1629 datiren drei Stück, nämlich eine sehr grosse Schelle, die aber leider defect ist, sodass man nur die Jahrzahl 1629 lesen kann; eine kleinere, worauf HAHS. i. 16. 29, und eine noch etwas kleinere mit einem Wappen (auf einer Rolle steht ein Zweig mit drei Eicheln) zwischen der Um schrift GEORGIVS KETTEN, darunter C. E. S- G. C. S. 1629. Aus dem Jahre 1631 haben wir eine Schelle mit Wappen und der Inschrift AMOS MEISCHEL C. S. MVNTZ. SCH. MITMEISDER (sic) ANNO 1631. Aus dem Jahre 1610 eine grössere mit Wappen und der Inschrift CONSTANTIN ROTH MM. 1640. Aus dem Jahre 1674 eine kleinere (ohne Wappen) mit der Umschrift FRIEDRICH LVDEWIG HEMMEL 1674. Aus dem Jahre 1703 sind zwei grössere vor handen, nämlich eine mit der Inschrift JOHANN SIEGMVND KVFFNER 1703 und die andere ZACHARIAS PROCE 1703. Dann folgen noch sechs grössere Schellen mit *) Die beiden zuletzt erwähnten Gegenstände sind noch in der Königl. Münze vorhanden, nämlich die 1 M. 15 Ctm. hohe Statuette eines Papstes (mit der Tiara) aus Holz (sehr alt und vom Wurm zerfressen) ohne alle nähere Bezeichnung, in der Königl. Münzschlosserei, und im oberen Arbeitslocal des Münzwardeins der Processionsschmelztiegel aus Graphit (64 Ctm. H., 37 Ctm. oberer D.). Derselbe ist mit dem grossen buntgemalten sächsischen Wappen geschmückt und trägt am oberen Rande folgende Umschrift: Y. G. G. J. G. H. Z. S. G. C. V. B. D. H. R. R. E. M. V. C. L. J. D. M. Z. M. V. B. Z. M. G. Z. M. V. R. H. Z. R. Auf beiden Seiten des Wappens steht, die, ebenfalls wie die eben angeführten Buch staben, buntgemalte Jahrzahl 16—23. Wahrscheinlich ist dieses Gefäss, nachdem die Münze von Freiberg nach Dresden- verlegt wurde, lediglich um bei grossen öffentlichen Feier lichkeiten mit herumgetragen zu werden, in dieser Weise decorirt worden.
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