und der Rittergutsherrschaften zu Jahnishausen. 217 Leistung der Spann- und Handdienste bei diesem Bau zwingen wollte, entspann sich daraus ein äusserst kostspieliger, mit der grössten Erbitterung geführter, Prozess. Zwar gewann die Gemeinde am 14. Mai 1796 denselben, aber freilich, nach dem sie zuvor tausenderlei Bedrückungen und Misshand lungen ertragen hatte. Auch hatten etliche ihrer erwach senen Söhne, zur Strafe für ihre Widersetzlichkeit, es sich müssen gefallen lassen unter die Soldaten eingereiht zu wer den. Das Material zu der neuen, freundlichen Schlosskapelle ward uuterdess durch Bitt- und Betfuhren herbeigeschafft und so ward denn 1790 der eigentliche Kirchenraum dem gottesdienstlichen Gebrauch übergeben. Am Reformationsfest 1790 ward diese Streitkirche — so kann man sie mit Recht wohl nennen, — mit vielem Pomp, im Beisein zweier Superintendenten, des Herrn von Brause aus Oschatz und des Herrn Dr. Schubarth aus Grossenhain, sowie auch mehrerer dazu verschriebener Geist lichen, eingeweiht. Die Einweihungspredigt hielt ebenso, wie bei der Einweihung der ersten Kirche zu Jahnishausen, der Grossenhainer Superintendent. — Der Turm der jetzigen Kirche ward erst 1793 vollendet und 1806 musste dieses Gotteshaus, weil der Schwamm sich in den Weiberständen eingenistet hatte, schon wieder repariert werden. Seitdem besteht dies Gotteshaus in seiner jetzigen Gestalt. Im Jahre 1796 verkaufte Herr Dietrich von Ploetz Jahnishausen an den Kursächsischen Kabinetsminister Georg Wilhelm, Grafen von Hopfgarten, nachherigen Königlich Säch sischen Kabinetsminister, des hohen Stifts zu Meissen Dom propst, Erblehn- und Gerichtsherr auf Milverstadt, Mechter städt, Gross-Jehna etc. Dieser Herr brachte seinen Gerichts- unterthanen die sehnlichst erwünschte Ruhe und gesetzliche Ordnung. Verderbliche Prozesse erreichten in wenig Jahren ihr Ende und alle fühlten sich glücklicher und thaten ihre Obliegenheiten heiter und froh. Das in aller Hinsicht als halb wüste zu betrachtende Jahnishausen fand in ihm einen neuen Schöpfer. Die unter dem Vorbesitzer auf die alten