— 80 — Dieser neuhinzugekommene Theihvald wird nun bei jedem Besitzwechsel des Rittergutes Rattwitz mittels besonderer Urkunde verlehnt, und es erstreckte sich nunmehr die Bezeichnung Theil- wald, welche bisher nur der zwischen Rattwitzer Parzellen ge legenen Neukircher trennenden Parzelle gehörte, auf den gesamten Rattwitzer Besitz am Valtenberge. Mittels landesherrlichen Reskripts vom 9. März 1695 bekam der damalge Besitzer von Rattwitz, der Hofrat, Kammerpräsident und Bergratsdirektor von Schönberg das Recht, auf diesem Walde Wild- und Wolfsgruben zu halten und hierüber noch ein jährliches Wild-Deputat von 2 Hirschen, 2 Stücken Wild, 2 Bachen und 2 Rehen, welches bis 1814 regelmäßig verabreicht wurde. Da gegen mußte sich der Berechtigte der Bejagung des Theilwaldes enthalten. Das obige Deputat und das Recht zum Halten der Wild- und Wolfsgruben, für welche Rattwitz bisher einen Wolfs grubenjäger in Neukirch stationiert hatte und das offenbar zum Schutze der kurfürstlichen Jagd im benachbarten Hohwalde errichtet worden war, wurde mittels Recesses vom 10. Mai 1842 zwischen Herrn Geh. Finanzrat Behr und dem Kammerherrn und Forstmeister August Friedrich Theodor, Graf von Marschall, Erbmarschall von Thüringen abgelöst, und es erhielt von Marschall 3000 Thaler für den Wegfall des Wilddeputates und der Wolfsgruben, welche er zufüllen lassen mußte. Der Name des Berges wird in den Rattwitzer Urkunden ein einziges Mal genannt 1752, als von Gersdorf das seit 1602 in Allod verwandelte Rattwitz an von Zezschwitz verkaufte, wo über den Theihvald eine besondere Urkunde abgefaßt und das Objekt be zeichnet wurde: „Der auf dem Falckenberge bei Nieder-Neukirch gelegene sogenannte Theilwald“, der 1747 auch in Allod verwan delt worden war. Seit 1876 ist der Theilwald wieder zmn Rittergute Neukirch gekommen und damit der gesamte, in frühester Zeit vom Ritter gute abgekommene Waldbezirk wiederum mit demselben vereinigt worden. IV. Geographisches und Naturwissenschaftliches. Sowie der Valtenberg mit dem Hohwald schon von alters her politisch zwei verschiedenen Provinzen angehört hat, so auch geographisch zwei verschiedenen Gebirgen, indem er den Über gang, das Band zwischen den Platten der Sandsteingebilde des Meißener Hochlandes, der sogenannten Sachs. Schweiz und den