Der Yaltenberg. von H. S. I. Ursprung und Bedeutung des Namens. Urkundlich ist das Vorkommen des Namens des Berges ver hältnismäßig erst spät zu konstatieren; dagegen wird des Berges ohne Namensbezeichnung besonders in Verbindung mit dem Hoh- tcalde, dessen höchste Erhebung er darstellt, oft genug und früh zeitig gedacht. Zunächst in der berühmten Grenzurkunde von 1241 über die Grenzregulierung des Königs Wenzel des Jüngeren und Bischofs Bruno II. vom Jahre 1228 [1213] durch die ortskundigen Ritter Burchard von Gnaschwitz, Schwitzer von Döhlen u. a. m., wo er genannt wird: „Die Höhe des Berges, da der Bach entspringt Welewiza (Wazouniza) und Zalatwina “ 1 ). Durch die Angabe der Wesenitz quelle ist zweifelsohne der Valtenberg gekennzeichnet. Die Wenden nennen ihn noch heute „wjazonska hora“, d. i. der Berg der Wesenitz, was mit der urkundlichen, lateinischen Umschreibung des Berges gleichbedeutend ist. Es kommt hinzu, daß die in der Urkunde am bezeichneten Orte festgesetzte Grenzlinie zwischen dem Besitztume „des Herrn König zu Behem und dem Meissnischen Bischof'tume“, vom Einfluß des roten Flosses in die Wesenitz am östlichen Fuße des Berges in ziemlich grader, westlicher Richtung bis zur Spitze des Berges noch heute vorhanden und durch Grenz steine gezeichnet ist als die Grenze zwischen dem Besitztume des Rittergutes Neukirch, vordem Lehn der Krone Böhmen, einerseits und dem Königl. Sächs. Staatsfiskus, vorher dem Bischof zu Meißen und dessen Besitznachfolgern gehörig, anderseits. Dieselbe ist jedenfalls die uralte Gaugrenze, da die Berainungs- Kommission von 1241 nicht neue Grenzen schuf, sondern nur die alt vorhandenen ermittelte und feststellte. Derselbe Grenzzug ist, als von besonderer Wichtigkeit, oft, z. B. 1G99, 1701—1705, 1789 von den Grenznachbarn revidiert worden. ') Cod. reg. Sax. I., Seite 110. Cod. dipl. Lus.-sup. v. Köhler 2. Aufl. 1, Seite 02: „summitas montis unde oritur rivus wazouniza (welewiza) et Zlatyna (Zalatwina), d. i. die Höhe des Berges, da der Bach Wesenitz und das Zahl wasser entspringt“. 1