In derselben Urkunde ist vermutlich unser Berg nochmals bezeichnet als: „Die Höhe des Berges zwischen Putzkau und dem Lindberge“ 2 ) [der heutige Lindsberg]. — Es erhellt daraus deutlich, daß, wenn der Valtenberg überhaupt damals benamst ge wesen ist, was zu vermuten ist, da ihn die Wenden, wie gedacht, noch heute wjazonska hora [Wesenitzberg] nennen, die Grenzkom missare den Namen nicht gekannt haben, was doch der Fall hätte sein müssen bei diesen Männern, die so nebensächliche Örtlichkeiten, wie den Fuchssteinrücken, den Lindsberg, das rote Floß, den Buch hübel u. s. w. mit ihren Eigennamen kannten. Anderseits ist es allerdings fast noch auffallender, daß ein so hervorragendes und die Gegend beherrschendes Ortsobjekt, wie es der Valtenberg schon damals war, ein uralter Grenzwächter zweier Provinzen, gleich der Lausche, dem Kottmar, der Ferguna [Miriquidi] u. a. 3 )> von den Slaven nicht mit einem Namen versehen worden sein sollte. Das Vermutbarste bleibt immer, daß der slavische Name von den Grenz- Kommissaren deshalb nicht angeführt wird, weil er ihnen vielleicht unaussprechlich war, oder, weil er ihnen von der damals schon deutschen Umwohnerschaft, die ihn vergessen haben mochte, nicht genannt werden konnte, oder aber endlich: der ihnen genannte wendische Name ist von ihnen, 'wie oben gedacht, übersetzt und umschrieben worden: sunnnitas rnontis unde oritur wazouniza, d. i. der Berg mit der Wesenitzquelle, „wjasonska hora“. Hiernächst ist eine Urkunde anzuziehen, vermutlich vom G. April 1451, in welcher Albrecht v. d. Daube, Herr zu Tolnstein und Sluckenau an den Herzog Friedrich zu Sachsen, welcher schon 1443 die Herrschaft Hohnstein für die Herrschaft Mühlberg tauschweise erworben hatte 4 ), die Herrschaft Wildenstein mittels erblichen Frei marktes [d. i. tauschweise] gegen verschiedene von dem Churfürsten von Sachsen erworbene Berkesche Güter in Böhmen 5 ) überließ. In dieser Urkunde finden sich nun wertvolle topographische Auf zeichnungen bezugs der heutigen sächs. Schweiz, und es ist als Zu- behörung der Herrschaft Wildenstein genannt: „Der Hoenwalt ober der Nauestat“; es folgen: „Das weldichynn bie der Nauestat, die Rugenbencke und alle Weide vnd pusche, ln deme gemerke gelegen“ c ). Weiter ist zu gedenken die Grenzurkunde von 1543, als Kur- 2 ) „surnmitas montis inter Pozen et Lypowahora“. Cod. lus. 1. 1., Seite 62, d. i. die Höhe des Berges zwischen Putzkau und dem Lindsberge; N. Laus. Mag. 1834, Seite 326. 3 ) Arch. f. sächs. Gesch. VI, Seite 306 fg. ) Pet. Albinus, Meyssner Land-Chronik 1589, Seite 204. Gautsch, älteste Gesch. der sächs. Schweiz, Seite 55 fg., 104 fg. 5 ) N. Arch. f. sächs. Gesch. II, Seite 214. 6 ) Gautsch a. a. 0., Seite 107 fg.