fürst Moritz die Herrschaft Hohnstein an den Herrn von Schönburg gegen Zschillen [Wechselburg] pp. vertauschte; es heißt daselbst: „von Sebnitzenvald ahn vber Herr Jorgen von Schleinitz hereiner Widder bies an den hohenwaldt, bis hinaus an der Steinichter Wolmsdorffer Gutter, Aldo fahenn sich der Haugwitzer gutter ahn vad reinen neben den hohen Wählt, hinnumbe, bis widder ahn die Berttelsdoifer, Als dann reinenn des Bischoffs zu Meyssen gutter herein, bis an das hohe Birkicht pp.“ 7 ). Weiter findet sich eine Consignation der Hohnsteiner Wälder vom Jahre 1547; dort heißt es: „Hans Prezsch, Förster, hat nach stehende Forste zu bereuthen: Hohe Birkicht, Klein Weldigen Hohenwald“. ' Weiter in dem Berichte des Försters Thomas Müller, d. d. Hohnstein, 5. Juni 1591 überschrieben: „Vorzeichnus der gehöltze und V aide im Anibt Hohnstein, so dem Churfürst zv Sachssen und Burggraven zu Magdeburgk Meinem gnedigsten Herrn Eigenthumliehen zustehen“: „Der Ilohewaldt hat Buchen, Tannen und Lindenholz, Ist eine meilweges langk und breit“ 8 ). Endlich in dem Bericht des Herrn Dietrich von Grünroth zu Seiffersdorff von 1597: „Der Hoewaltt, welcher auss der Wildbahne, vf der Gräncze weittgelegen, könne noch genüzet werden, so weit er der Herrschaft gehört“ 9 ). Bi einem Grenzregulierungsprotokolle von 1699 zwischen dem Kurfürsten und Hans Heinrich von Nostitz [1672—1701] auf Ober- Neukirch, was verschiedene, heute noch vorhandene Grenzsteine mit der Inschrift: II. H. v. N. 1699 dokumentieren, ist nur vom Hohwalde die Rede. Auch bei anderen, in den Jahren 1701 — 1705 unter v. Burkersrode stattgehabten Grenzrevisionen und Berichtigungen findet man nur die Bezeichnung Hohwald und „aufm Hohenwald“; eben dieselbe Bezeichnung findet man, wenigstens für den fiskalischen Teil des Waldes auf ganz alten Waldkarten, Wirtschaftsplänen u. s. w. — In den Lehnsakten von Rattwitz und Neukirch wird bis Mitte des 18. Jahrhunderts npr der Hohwald aufgeführt, das 18. Jahr hundert hindurch „Huhwald“, wie noch heute im Volke. ln der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wird der Falken- herg genannt, zuerst 1752, dann in einem Berainungsprotokolle vom 9. September 1789 zwischen „dem Hohenwald und der Lausitz“; die Grenze beginnt: „an der Steinichtwolmsdorfer Grenze in der sogenann- 7 ) Gautsch, a. a. O., Seite 122 fg. 8 ) Jahrb. des Gebirgsver. f. d. sächs.-böhm. Schweiz I, 1882, Seite 17. ’) Ebendass., Seite 21, Abs. 3. 1 *