IX tik an die Hand, so wie die Reihe, in welcher die Orden eines und desselben Regenten folgen, auf dem Range beruht, der ihnen in den ver schiedenen Staatskalendern, mithin auf officiel- lem Wege, angewiesen wurde. In den Ritterlisten ist die Zeit der Aufnahme als die schicklichste Ordnungsweise zum Grund satz angenommen worden; indessen ist es doch hier und da nicht möglich gewesen, derselben ganz treu zu bleiben. Dafs überhaupt diese Listen nicht so vollständig sind, wie sie wohl seyn miifsten und künftighin auch seyn sollen, ist nicht die Schuld des Herausgebers, der es nicht an Bemühungen darum hat fehlen lassen, die aber nur sparsam belohnt worden sind. Selbst durch Hülfe der Adrefsbücher konnten diese Lücken nicht ganz ausgefüllt werden, da von so manchen Staaten gerade für das lau fende Jahr keine erschienen waren. Für die Zukunft soll aber allem diesem gewifs abge holfen werden, und dankbar wird es der Her-