8 Gewöhnlich nennt man die Orden: a. Grofse Ritterorden. Dazu gehören die, welche ge krönten Häuptern angeboten werden können und von ihnen getragen werden. Sie bestehen alle nur aus einer Klasse. b. Hausorden. Diese Benennung kommt jetzt sel tener als sonst vor. Man bezeichnete damit die Orden, welche von einer fürstlichen Familie für die Glieder derselben und ihre Diener bestimmt waren. Aber von allen jetzt blühenden Ritterorden wird kein einziger mehr nur auf diese Art vergeben, mithin möchte diese Benennung als nicht mehr anwendbar zu betrachten seyn. c. Verdienstorden. Diese sind entweder für das Militair oder für Civildiener bestimmt, so dafs der Soldat nicht den des Civils, und umgekehrt, der Civilist nicht den des Soldaten erhalten kann. Mit dieser Gattung ist der bessere und lobenswerthere Zweck der Orden verknüpft, während die ändern mehr auf Glanz der Höfe berechnet oder als Freundschafls-, Ehren- und Gnadenzeiehen anzusehen sind. Jeder Orden — wenige ausgenommen — hat eigene Statuten, welche die Pflichten und Rechte der Ritter bestimmen, in Ordensangelegenheiten ihr Gesetzbuch sind, und von ihnen befolgt werden müssen. Dem Ordensherrn steht es allein zu, in vorkommenden Fällen davon zu entbinden, so wie es ihm auch unbenommen bleibt, nach Umständen sie abzuändexn oder zu erneuern. ln frühem Zeiten wufste man nichts von der Ab theilung der Orden in zwei, drei, vier, fünf Klassen. Sie halten alle nur eine. Erst gegen die Mitte des