Übung der Tugend, und Erwerbung grofser jjml erha bener Verdienste dem Stande ihrer Geburt Ehre machen, und nur in Tugend und Verdienst den ächten Grund wahrer Freundschaft erkennen. Die Ertheilung bestim men aber nicht allein Verdienste um König und Vater land, sondern auch Verdienste aller Art, unter welchen Verhältnissen sie auch erworben werden, so wie sie bei Regenten ein Beweis der Hochachtung und Freund schaft seyn soll. Der alte Wahlspruch des Ordens: Virtutis amici- tiaeque J-oedus , (Tugend und Freundscbaftsbund ,) ist beibehalten, und als das Symbol der Gesinnung, welche die Glieder des Ordens beseelen soll, bestätigt worden. Herr und Oberhaupt des Ordens ist immer der König, und ihm allein bleibt die Aufnahme in densel ben, um welche kein Ansuchen statt hat, Vorbehalten, daher auch während der Minderjährigkeit des Regenten und einer defshalb angeordneten Administration keine neue Aufnahme geschehen darf. Mit Ausnahme der Glieder des königlichen Hauses und der regierenden Häupter, ist die Mitgliederzahl auf fünfzig festgesetzt. Die Kinder des Königs erhalten den Orden gleich nach der Taufe; die des Kronprinzen nach zurückgelegtem ersten Jahre; die Kinder der übri gen Söhne des Königs, oder die Enkel eines Kronprin zen, wenn sie sieben Jahr alt sind; die übrigen Prin zen des königlichen Hauses aber nach dem i4ten Jahrei Doch können .von diesen Regeln Ausnahmen gemacht werden. Aufser den oben angegebenen Erfordernissen zur